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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6842
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Verfasst am: 7.Aug 2006 15:29 Titel: Testament-Wie man Ärger vermeidet |
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Bereitwillig beschäftigen sich die Wenigsten mit dem unangenehmsten aller Themen, dem Ende ihres Lebens - das belegt eine Statistik der BBE Unternehmensberatung: Nicht mal jeder dritte volljährige Deutsche hat sein Testament gemacht; selbst bei den über 60-Jährigen sind es nur 55,8 Prozent. Und, was die Untersuchung ebenfalls ergab: Die meisten Testamente sind nicht wasserdicht. Die Rechtslage: Ist kein Testament vorhanden oder der letzte Wille wegen gravierender Mängel ungültig, tritt die gesetzliche Erbfolge ein.
Hinterlässt der Verstorbene etwa eine Frau und zwei Kinder, erhält die Frau die Hälfte des Erbes - sofern die Gatten in einer Zugewinngemeinschaft gelebt haben. Das ist die Regel für Paare ohne Gütertrennung. Die andere Hälfte des Erbes teilen sich die beiden Kinder.
Wer von diesen gesetzlichen Quoten abweichen oder sein Vermögen im Detail gezielt verteilen will, muss einen letzten Willen hinterlassen, auch wenn er bereits vorab einen Teil seines Vermögens übertragen hat. Die wichtigsten Regeln: Selbst schreiben. Testamente müssen handschriftlich verfasst und unterschrieben werden, am besten in doppelter Ausführung: Ein Exemplar sollte daheim, das zweite beim Anwalt oder im Amtsgericht deponiert werden. Das Gericht hinterlegt gegen geringe Kosten für jedermann, und es garantiert, dass das Testament im Todesfall bekannt wird.
Klar formulieren
Sie müssen eindeutig aufzählen, was Sie wem gönnen. Pech hatte ein Bayer, der die "übrige persönliche Habe" geerbt hatte. Das Landgericht München I entschied, dass damit "im allgemeinen Sprachgebrauch" keine Konten oder Immobilien, sondern Gebrauchsgegenstände wie Bücher, Schmuck oder Kleidung gemeint seien 23 O 13892/03.
Im Notfall reagieren
Stirbt eine der begünstigten Personen, sollte ein neues Testament verfasst und das alte ausdrücklich widerrufen werden. Besonders riskant ist das so genannte "Berliner Testament", in dem sich Ehepaare gegenseitig zu Alleinerben einsetzen und festlegen, dass das Vermögen erst nach dem Tod des länger lebenden Partners an die Kinder geht. Änderungen sind nur möglich, wenn beide zustimmen - das gibt Ärger, falls die Ehe vorher scheitert. Zudem verschlingt es mehr Erbschaftsteuer als nötig. |
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