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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7236
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Verfasst am: 15.Mai 2008 17:02 Titel: Textildiscounter Kik zur Lohnnachzahlung verurteilt |
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Der Textildiscounter Kik ist am Mittwoch vom Arbeitsgericht Dortmund dazu verurteilt worden, einer geringfügig Beschäftigten einen höheren Lohn nachzuzahlen. Die Frau sei mit einem Stundenlohn von 5,20 Euro unangemessen niedrig vergütet worden, entschied das Gericht.
Das zur Tengelmann-Gruppe gehörende Unternehmen mit Sitz in Bönen (Kreis Unna) muss nun für die vergangenen vier Jahre die Differenz zu einem angemessenen Lohn, der nach Auffassung des Gerichts zwischen 7,90 und 8,20 Euro liegt, nachzahlen. Insgesamt sind dies über 9000 Euro. Die Klage der Frau auf Nachzahlung von Lohn während des Urlaubs in dieser Zeit wurde abgewiesen. Es sei nicht genau genug dargestellt worden, wann sie Urlaub genommen habe.
Die 46 Jahre alte Klägerin wird von der Gewerkschaft ver.di unterstützt. Die Geschäftsführerin des Bezirks Mülheim-Oberhausen, Henrike Greven, äußerte sich erfreut über das Urteil. «Das Gericht ist unserer Argumentation gefolgt, dass es sich bei den auffällig niedrigen Entlohnungen bei Kik um eine sittenwidrige Entlohnung handelt», sagte Greven.
Sie erwarte nun ähnliche Entscheidungen des Arbeitsgerichts Dortmund in zwei weiteren Fällen, in denen Kik-Beschäftigte ihr Unternehmen auf Lohnnachzahlung verklagt haben. Greven hofft außerdem auf positive Auswirkungen des Urteils für zahlreiche Kik- Beschäftigte. «Wenn sie klug sind, passt Kik nun die Löhne und Gehälter aller Beschäftigten an.» Nach ihren Angaben sind in Deutschland eine Reihe ähnlicher Verfahren anhängig.
Der Vorsitzende Richter Peter Wolffram hatte zuvor in der Verhandlung festgestellt, dass mit 5,20 Euro rund die Hälfte des Tariflohns gezahlt werde. Gleichzeitig bezeichnete er den Tariflohn als «wichtiges Kriterium» für die Entscheidung. Der Gesetzgeber wolle eine Vergütung, «die nicht auffallend unangemessen ist». Kik-Anwalt Frank Hahn wies dies zurück. «Eine Vergütung für Minijobber in dieser Größenordnung ist durchaus üblich», sagte er.
Die Frau ist nach Angaben von ver.di nach wie vor in einer Kik- Filiale in Mülheim/Ruhr beschäftigt. Allerdings hätten sich die Arbeitsbedingungen seit Beginn des Verfahrens im vergangenen Herbst erheblich verschlechtert. So habe es etwa Stundenkürzungen gegeben. Mittlerweile arbeite die 46-Jährige nur noch zehn Stunden im Monat.
Kik kann nach Angaben des Gerichts gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht Hamm einlegen.
Quelle: justiz.nrw |
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