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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2364
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Verfasst am: 3.Aug 2006 9:10 Titel: Tochter - Strafanzeige gegen Vater- Unterhaltsanspruch weg! |
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Eine unberechtigte Strafanzeige einer erwachsenen Tochter gegen ihren Vater kann ihren Unterhaltsanspruch kürzen. So lautet ein aktuelles Urteil des Oberlandesgerichts Hamm in einem Unterhaltsverfahren einer Jurastudentin gegen ihren Vater. In dem Prozess hatte der Vater gegenüber dem Unterhaltsanspruch zum einen eingewandt, dass seine Tochter in der Vergangenheit jeden Kontakt mit ihm abgelehnt habe. Zudem habe sie gegen ihn im Jahre 2005 zu Unrecht eine Strafanzeige wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet.
Das Gericht begründetet seine Entscheidung wie folgt: Nach § 1611 Abs. 1 BGB kommt eine Beschränkung oder gar der vollständige Wegfall der Unterhaltsverpflichtung u.a. dann in Betracht, wenn ein volljähriges Kind sich vorsätzlich einer schweren Verfehlung gegen den unterhaltspflichtigen Elternteil schuldig macht. Der Verpflichtete braucht dann nur einen Unterhaltsbeitrag in der Höhe zu leisten, welcher der Billigkeit entspricht. Die Unterhaltsverpflichtung kann sogar ganz entfallen, wenn die Inanspruchnahme des Unterhaltspflichtigen grob unbillig wäre.
Nach Auffassung des Gerichts rechtfertigt allein die fehlende Bereitschaft der Tochter zu einer eigenständigen Kontaktaufnahme mit ihrem Vater es noch nicht, den ihr zustehenden Unterhaltsanspruch auch nur teilweise als verwirkt anzusehen, zumal das Verhalten der Klägerin vor dem Hintergrund der tiefgreifenden Zerstrittenheit der Kindeseltern zu sehen sei, die ersichtlich auf das Eltern-Kind-Verhältnis ausstrahle.
Anders verhält es sich dagegen nach Ansicht des Gerichts mit der Strafanzeige, welche die Tochter gestützt auf den Vorwurf der Nötigung im Straßenverkehr gegen ihren Vater gestellt habe. Nach dem Ergebnis der in erster Instanz durchgeführten Beweisaufnahme hat das Gericht keinen Zweifel daran, dass die Tochter eine völlig harmlose und zudem zufällige Begegnung mit ihrem beklagten Vater bewusst wahrheitswidrig unrichtig dargestellt und ihn so verleumdet und einem unberechtigten Ermittlungsverfahren ausgesetzt hat. Dieses Verhalten einer volljährigen Tochter sei durch den bestehenden Konflikt auf Elternebene weder zu erklären noch zu entschuldigen und könne nur als schwere Verfehlung im Sinne des § 1611 Abs. 1 BGB bewertet werden, was zu einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs führen müsse. Im Rahmen der Gesamtabwägung hat das Gericht eine Kürzung des Unterhaltsbeitrags um 2/3 vorgenommen.
Oberlandesgericht Hamm Aktenzeichen: 11 UF 218/05
Zuletzt bearbeitet von GoMoPa am 3.Aug 2006 9:16, insgesamt 1-mal bearbeitet |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 3.Aug 2006 9:12 Titel: |
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| Zitat: |
| Tochter - Strafanzeige gegen Vater- Unterhalsanspruch weg! |
Unterhals? Ist das die Verlängerung eines Doppelkinns?
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