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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2358
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Verfasst am: 3.Aug 2006 9:05 Titel: Überhöhtes Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden! |
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Überhöhtes Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden – auch wenn die Fehlberechnung der Bundesagentur für Arbeit anzulasten ist
Wer zuviel Arbeitslosengeld erhält, muss dies, unabhängig davon, wen die Schuld für die Fehlberechnung trifft, zurückzahlen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Hessischen Landessozialgericht im Fall eines Mannes der dem Arbeitsamt gegenüber völlig korrekt eine Nebentätigkeit mit den zu erwartenden Einnahmen angegeben hatte. Diese wurde jedoch bei der Berechnung und Bewilligung des Arbeitslosengeldes nicht berücksichtigt. Die tatsächlich erzielten Einnahmen des Mannes wurden nicht abgefragt. Die Folge: der Mann erhielt über Monate zu viel Arbeitslosengeld.
Unabhängig davon, ob er den Irrtum des Arbeitsamtes hätte erkennen und aufklären müssen oder nicht, ist er zur Rückzahlung des überhöhten Arbeitslosengeldes verpflich-tet. So die Richter: Denn jedes Nebeneinkommen, das nach der Bewilligung von Arbeitslosengeld erzielt wird, stellt eine wesentliche Änderung der Verhältnisse dar. Sie macht die unter anderen Bedingungen ergangene Bewilligung obsolet.
Hessischen Landessozialgerichts AZ L 9 AL 254/05 |
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TEW Specialist
Anmeldungsdatum: 28.10.2005 Beiträge: 57
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Verfasst am: 4.Aug 2006 15:04 Titel: Typisch wieder einmal Recht bekommen und Recht haben sind... |
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Also ich finde das Urteil mal echt ein sehr Frech vom Landgericht auch wenn es eine rechtliche Grundlage dazu gibt ist es so nicht in Ordnung jetzt muss man auch noch für Fehler der ARGE oder der Arbeitsämter gerade stehen, was soll das dann sollen Sie doch fähigere Arbeitskräfte einstellen.
Es kann ja sein das durch dieses Urteil die Person so geschädigt wurde das er jetzt kein Geld mehr hat und überhaupt Wie er es zurück zahlen soll macht sich ja niemand gedanken unglaublich ...Deutschland geht zu Grunde wie traurig... |
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ARAG_GA_ISIKER Newbie
Anmeldungsdatum: 10.04.2006 Beiträge: 9
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Verfasst am: 9.Aug 2006 6:50 Titel: Überhöhtes Arbeitslosengeld muss zurückgezahlt werden! |
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Das Urteil ist sehr gut. Dann sollen die Empfänger das Geld halt auf die Seite legen und dies nicht ausgeben. Es gibt genug Schnorrer, aber man kann ja auch nichr sagen :" Oh danke Agentur für mehr TAschengeld" oder ??
Es arbeiten auch dort nur Menschen, aber unfähige gibt es natürlich auch genug |
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