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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3693
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Verfasst am: 18.Jul 2008 9:02 Titel: Umsatzsteuer für Toilettengang |
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| Hat ein Toilettenhäuschen-Betreiber seinen Wagen gegenüber einem Einkaufscenter aufgestellt, ohne dafür von dort bezahlt zu werden, so muss er auf das von den Kunden freiwillig entrichtete Geld (den so genannten Toilettengroschen) Umsatzsteuer zahlen. Ihm fließe über einem Umweg ein Entgelt zu, das ihn für die Wartungs- und Reinigungsarbeiten entlohne, so das Finanzgericht Berlin-Brandenburg: Der von den Kunden gezahlte Betrag gehöre an sich dem Betreiber des Einkaufscenters, der das Geld dann dem Toilettenwächter überließe. Ferner seien mit dem mobilen Klo "auskömmliche Gewinne" erzielt worden, so das Gericht. (AZ: 7 V 7342/07) |
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