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Unglaublich - Finanzgericht stelllt sich gegen EU Recht!

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GoMo&Pa
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Anmeldungsdatum: 25.01.2002
Beiträge: 2182

BeitragVerfasst am: 18.Sep 2005 14:10    Titel: Unglaublich - Finanzgericht stelllt sich gegen EU Recht! Antworten mit Zitat

ftd.de; 13.09.2005

Finanzgericht stellt sich gegen EuGH-Rechtsprechung

Grundsätzlich hat jeder Steuerpflichtige das Recht, innerhalb eines Monats Einspruch gegen ihn belastende Steuerbescheide einzulegen. Tut er dies nicht, kann der Bescheid nicht mehr zu seinen Gunsten geändert werden.

Anders verhält es sich, wenn ein Mitgliedsstaat versäumt hat, eine EG-Richtlinie rechtzeitig in nationales Recht umzusetzen und daher die Steuern zu Unrecht erhob. In diesen Fällen braucht sich der Steuerpflichtige nicht nach der einmonatigen Rechtsbehelfsfrist zu richten, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) bereits 1991.

Mit dieser Begründung wollte sich ein deutscher Spielhallenbetreiber nun vor dem Niedersächsischen Finanzgericht Umsatzsteuern in Millionenhöhe der Jahre 1985 bis 1996 und 1998 vom Finanzamt erstatten lassen. Das deutsche Umsatzsteuerrecht unterwarf bis Anfang 2005 Glücksspielumsätze einer Umsatzsteuer von 16 Prozent. Der EuGH sah darin einen Verstoß gegen die 6. EG-Richtlinie. Er wies die deutsche Finanzverwaltung an, in allen noch offenen Fällen diese Umsätze steuerfrei zu stellen.

Das Finanzgericht hat die Klage des Spielhallenbetreibers aber abgewiesen. Eine Änderung unanfechtbarer Steuerbescheide komme nach der Rechtsprechung des EuGH nur in besonderen Ausnahmefällen in Betracht, entschieden die Richter. Ein solcher hätte eine bewusste Täuschung des Klägers durch die nationale Finanzverwaltung vorausgesetzt mit dem Ziel, diesen von der rechtzeitigen Einlegung des Einspruchs abzuhalten. Dafür gab es in diesem Fall aber keine Anhaltspunkte.

Für eine Anrufung des EuGH müsste der Kläger gegen das Urteil Revision einlegen, wahrscheinlich jedoch ohne Aussicht auf Erfolg.

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