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Unterhaltsrecht

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Mike56
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 7
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 22.Dez 2005 17:17    Titel: Unterhaltsrecht Antworten mit Zitat

Ich benötige fachliche Hilfe bzw. eine Auskuft zum Kindesunterhalt.

Folgender Sachverhalt:

Meine Exfrau hat 1994 einen Unterhaltstitel für unseren gemeinsamen Sohn als damalige Erziehungsberechtigte gegen mich erhalten. Der in diesem Urteil festgelegte monatliche Unterhalt ist dann nie wieder geändert worden und ich habe diesen auch regelmäßig gezahlt. Im August 2004 ist mein Sohn 18 geworden, hatte jedoch noch bis Juli diesen Jahres eine Schulausbildung. Den Unterhalt habe ich trotzdem bis Juli monatlich gezahlt, obwohl er schon volljährig war. Seit August 05 ist er in der Ausbildung und hat eigene Bezüge. Meiner mehrmaliger Aufforderung, mir diese Bezüge zwecks Anrechnung nachzuweisen ist er nicht nachgekommen, ja, hat es sogar schriftlich abgelehnt, mir das vorzulegen.

Nun meine Fragen:

Nach meinem Kenntnisstand ist der seinerzeitige Unterhaltstitel meiner Ex ja wohl mit Vollendung des 18. abgelaufen - oder etwa nicht? Somit kann mir doch wohl jetzt keine Verletzung der Unterhaltspflicht angelastet werden. Und die Anrechnung von den eigenen Bezügen des Kindes auf den gesetzlichen Unterhaltssatz sollte doch auch den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Oder irre ich da auch?

Wer kann mir dazu eine Gesetzesquelle benennen bzw. sagen, ob meine Rechtsauffassung so richtig ist?

Vielen Dank.

Mike56
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www.janolaw.de
Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 18:50    Titel: Unterhalt Antworten mit Zitat

05.04.2001 OLG Frankfurt/Main 1 UF 141/00 Verwirkung, Verschweigen von Einkünften
www.wirbelwind.de

Ansonsten googlen- Unterhaltspflicht Kind volljährig eingeben -
Da kein Anwalt, darf ich ihnen leider keine´weiteren "rechtsberatenden"
Auskünfte erteilen.
Ihr Sohn hat aber in dem von Ihnen geschilderten Fall eine gesetzliche Mitwirkungspflicht und ist dem leiblichen Vater zur Auskunft verpflichet.
Bei Juricon. googlen ,Sie erhalten sie kostenlos die Gesetzestexte und Hinweise auf BVG, BGH, OLG- Urteile im Zusammenhang mit Unterhalt an Kinder.
Falls noch Fragen [E-Mail anzeigen], dann wühle ich mal in meinem unerschöpflichen Fundus
Wünsche Ihnen ein besinnliches Weihnachtsfest bei bester Gesundheit.
Mit freundlichen Grüßen
Roderich Hopp
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kai
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 255

BeitragVerfasst am: 23.Dez 2005 19:01    Titel: Antworten mit Zitat

Äh, Herr Hopp, ich will nicht vorlaut sein, aber ich denke, Sie meinen juris.de, oder? Juricon ist zwar unterhaltend, gibt aber wenig für "Unterhalt" her.

Gruß und frohes Feschtle

Kai
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Mike56
Newbie


Anmeldungsdatum: 09.12.2004
Beiträge: 7
Wohnort: im Norden

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2005 12:08    Titel: Antworten mit Zitat

@ Roderich Hopp

Danke für die Infos. Habe einiges gefunden, sind, so denke ich, auch ganz brauchbare Urteile etc. bei.

Ich war auch gestern beim Rechtspfleger des AG, der mir den Rat gegeben hat, einmal Abänderunsklage und dann auch Auskunftsklage zu erheben. Nur der gute Mann hatte gestern keine Lust mehr, das gleich zu erledigen. Entweder ich schreibe die jetzt selbst die Tage oder aber gehe am Dienstag nochmal zum AG und dann wird es beim Rechtspfleger erledigt. Er sieht die Sache mit der Anzeige ganz gelassen, da ja schließlich mein Sohn nicht unerhebliche Einkünfte hat, die fast den Anspruchsatz übersteigen, zumindest aber sehr dicht dran sind.

Ich wünsche Ihnen allen ein besinnliches und gesegnetes Weihnachtsfest.

Mike56
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Roderich Hopp
* Ehrenmitglied *


Anmeldungsdatum: 17.05.2004
Beiträge: 947
Wohnort: Dorum-Mulsum

BeitragVerfasst am: 24.Dez 2005 13:52    Titel: Unterhalt Antworten mit Zitat

@ kai 1
Klar, danke, und sorrx für den Lapsus ! Sie haben natürlich vollkommen recht meinte juris. de ..
Auch Ihnen und Ihren Lieben ein frohes Feschtle und erholsame Feiertage.

@ Maike 56
Freue mich und wr nicht der Rede wert, Würds vom Rechtspfleger machen lasen wenn er ers denn macht.
Ansonsten ein frrohes und besinnliches Weihnachten und erholsame Stunden wo auch immer
Roderich Hopp
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