Verfasst am: 4.Jul 2006 17:27 Titel: Unternehmen muss Manager adäquat beschäftigen
Wenn ein Unternehmen Top-Manager aufs Abstellgleis schickt, kann das teuer werden. Dann nämlich, wenn der Arbeitsvertrag qualifiziertere Aufgaben vorsieht.
Ein Manager hatte es sich mit seinen Vorgesetzten, den Vorstandsmitgliedern eines Großunternehmens, verdorben. Er geriet aufs Abstellgleis und bekam zwei Jahre keine einzige Aufgabe zugewiesen. Erst im Sommer 2004 erinnerten sich die Bosse an den Untätigen und wollten ihn für ein Projekt einspannen. Der sah das gar nicht ein, er meldete sich arbeitsunfähig und zog vor Gericht: Die ihm zugedachte Aufgabe entspreche nicht seiner Qualifikation, argumentierte er. Deshalb sei der Arbeitsauftrag unwirksam. Ihm stehe eine "vertragsgerechte Beschäftigung" und darüber hinaus ein Schmerzensgeld von 100 000 Euro für zwei Jahre Abstellgleis zu.
Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg gab dem Mann grundsätzlich Recht 4 Sa 68/05: Für die zugewiesene Aufgabe sei er überqualifiziert, er habe laut Arbeitsvertrag Anspruch auf eine leitende Position in der zweiten Führungsebene. Darüber hinaus müsse das Unternehmen dem kaltgestellten Manager Schadensersatz zahlen. Den geforderten Betrag gab's allerdings nicht: 25 000 Euro seien völlig ausreichend, entschieden die schwäbischen Richter.
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