Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
Dienstliche Bonusmeilen gehören Arbeitgeber
Auf Geschäftsflügen gesammelte Bonusmeilen gehören dem Arbeitgeber.
Mit diesem Urteil wies das Bundesarbeitsgericht in Erfurt die Klage eines Verkaufsleiters ab, der häufig Dienstreisen ins Ausland unternimmt, die von seinem Arbeitgeber zentral bei der Lufthansa gebucht werden.
Zur Begründung hieß es, wer Geschäfte für einen anderen führe, müsse alles, was aus den Geschäftsbeziehungen resultiere, dem Arbeitgeber zukommen lassen. Der Kläger habe nur deshalb Vorteile durch die Bonusmeilen erhalten, weil er für seinen Arbeitgeber viel mit dem Flugzeug unterwegs gewesen sei.
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