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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 11.Jul 2005 16:09 Titel: Urteil - Fahrer am Handy haftet bei Unfall |
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Beim Telefonieren im Auto ohne Freisprecheinrichtung kommen bei einem Unfall auf den Fahrer erhebliche Kosten zu.
Versicherungen können in diesem Fall die Kostenübernahme wegen grober Fahrlässigkeit verweigern, wie „biallo.de“ berichtete.
Das Oberlandesgericht Köln habe so entschieden in einem Fall, bei dem ein Autofahrer nachts seine Frau über seine Verspätung informieren wollte. Dabei geriet er in den Straßengraben.
Die Versicherung des Fahrers verweigerte die Zahlung, weil sich der Mann nicht an die gesetzlichen Vorschriften gehalten habe.
Dem stimmten die Richter zu. Da es sich nicht um einen Notfall gehandelt habe, hafte der Fahrer für die Unfall-Folgen. Grobe Fahrlässigkeit liegt laut „biallo“ auch dann vor, wenn ein Fahrzeug-Lenker am Steuer raucht.
Quelle: Focus |
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