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Verbraucheranwalt .

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 237 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 13.Apr 2006 10:46 Titel: Urteil im Ehrenmord-Prozess |
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Das Landgericht Berlin hat heute morgen das mit Spannung erwartete Urteil im sogenannten Ehrenmord-Prozess gesprochen: Einer der drei angeklagten Brüder der jungen Türkin Hatun Sürücü wurde zu einer Jugendstrafe von neun Jahren und drei Monaten Haft wegen Mordes verurteilt. Das Landgericht sah seine Schuld als erwiesen an. Seine beiden Mitbrüder wurden dagegen aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Im Gegensatz zur Staatsanwaltschaft, die eine Verurteilung aller drei Angeklagten wegen gemeinschaftlichen Mordes beantragt hatte, sah das Gericht eine Tatbeteiligung der Mitbrüder nicht als erwiesen an. Das Urteil gründete sich hauptsächlich auf das Geständnis des Täters, das dieser bereits in einem frühen Stadium des Prozesses abgelegt hatte. Die Richter sprachen von einem "besonderen Mordfall" und hoben hervor, dass Frau Sürücü nur deswegen habe sterben müssen, weil sie ihr Leben so geführt habe, wie sie es für richtig gehalten habe.
Was sind die Hintergründe des sogenannten Ehrenmordes? Das Opfer war gebürtige Berlinerin, wurde aber im Alter von 16 Jahren auf Initiative ihrer Familie mit einem Cousin verheiratet und lebte gegen ihren Willen in Istanbul. Aus dieser Beziehung löste sie sich und kehrte nach Berlin zurück, um ein Leben nach ihren Vorstellungen zu führen. Die Familie sah ihre Lebensweise als eine Schande für sich an. Am Abend des 7. Februar 2005 wurde Frau Sürücü an einer Bushaltestelle von ihrem Bruder in Berlin erschossen. Der Fall erregte rasch bundesweites Aufsehen. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
10719 Berlin (Charlottenburg)
E-Mail: dr.Schulte@dr-schulte.de
Webseite: http://www.dr-schulte.de |
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werner callies .
Anmeldungsdatum: 26.09.2003 Beiträge: 3253 Wohnort: NRW & Spanien
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Verfasst am: 13.Apr 2006 11:32 Titel: |
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Schlimm daran, dass den anderen Brüdern keine Mittäterschaft
nachgewiesen wurde.
Die Schuld wurde doch auf den Jüngsten abgewälzt, weil er noch
nach Jugendstrafrecht verurteilt wurde - der wird nach 6-7 Jahren
wieder draußen sein. Seine Brüder hätten LL bekommen... |
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winzag Newbie
Anmeldungsdatum: 02.07.2005 Beiträge: 32 Wohnort: Heidelberg
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Verfasst am: 13.Apr 2006 11:50 Titel: Mord |
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Schlimm genug dass wir den Begriff "Ehrenmord" überhaupt verwenden.
Mord bleibt Mord. Den Rest der Familie sollte man ausweisen, und nicht weiter mit Stütze durchzufüttern. Wenn der Mörder aus dem Knast raus ist, gleich hinterherschicken.
Es liegt doch auf der Hand, dass zumindest alle "männlichen" Familienangehörigen davon gewusst haben.
Solche Leute sollen ihre verqueren Vorstellungen da ausleben, wo sie herkommen. Ändern werden die sich nicht. |
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oopslike Newbie
Anmeldungsdatum: 09.03.2006 Beiträge: 10
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Verfasst am: 20.Apr 2006 3:46 Titel: |
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....und eine der Schwestern haben auch noch das Sorgerecht für den Sohn der Toten beantragt......dreister geht es echt nicht mehr.
Damit kommt sie sowieso nicht durch - ich kann mir das jedenfalls nicht vorstellen.
lg, oopslike |
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gerd Specialist
Anmeldungsdatum: 18.06.2003 Beiträge: 204
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Verfasst am: 21.Apr 2006 4:44 Titel: |
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Sie lachen, und die deutschen sind geschockt.
Jetzt auch noch Geld für die Angeklagten?
Das übersteigt die Vorstellungskraft, und doch soll es so sein?
| Zitat: |
Sie jubeln über das Urteil, feiern den Sieg über die deutsche Justiz. Bekommen die im Ehrenmord-Prozeß um den Tod ihrer Schwester freigesprochenen Brüder jetzt auch noch Geld vom StaatAlpaslan (25) und Mutlu (26) waren 425 Tage in Untersuchungshaft. Dann wurden sie aus Mangel an Beweisen freigesprochen. Laut Gesetz stehen den Brüdern jeweils mindestens 11 Euro Haftentschädigung pro Gefängnistag zu: 4675 Euro für jeden, zusammen 9350 Euro
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