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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 21.Jun 2006 7:08 Titel: Urteil zu unzumutbar niedrigem Verdienst |
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Arbeitslose, die ein Stellenangebot von der Arbeitsagentur bekommen, bei dem der Lohn unterhalb des Sozialhilfesatzes liegt, müssen den Job nach Auskunft von ARAG-Experten nicht unbedingt annehmen.
Die Behörde darf dann auch keine Sperrzeit verhängen. In der Presseinformation wurde auf einen konkreten Fall verwiesen, in
dem eine arbeitslose Mutter zweier jugendlicher Söhne ein Arbeitsangebot als Haushaltshilfe bekam.
Dabei sollte sie monatlich 710 Euro netto verdienen. Angesichts dieses Hungerlohns weigerte sie sich, die Stelle anzutreten.
Zu Recht, wie die Richter meinten, denn ein solch niedriger Verdienst, der noch unter dem Existenzminimum liegt, sei unzumutbar.
In der Mitteilung hieß es, daß solch ein niedriges Arbeitsentgelt nicht nur gegen die Menschenwürde und die freie Entfaltung der Persönlichkeit, sondern auch gegen die Vorgabe der Europäischen Sozialcharta verstoße Sozialgericht Berlin, AZ: S 77 AL 742/05, noch nicht rechtskräftig.
(PI/jW) |
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