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Urteil zum Widerruf von Haustürgeschäften

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Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3188

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2007 5:40    Titel: Urteil zum Widerruf von Haustürgeschäften Antworten mit Zitat

Am 26. September 2007 verhandelte der Bundesgerichtshof (BGH) über eine wichtige Frage des Verbaucherschutzes, nämlich über den Widerruf von Haustür-Geschäften, insbesondere bei Bertelsmann-Vertretern.

Ein solcher Widerruf ist zwar normalerweise nur innerhalb von zwei Wochen möglich. Aber die Frist beginnt erst dann, wenn dem Kunden eine Belehrung ausgehändigt wird, die bestimmte gesetzliche Anforderungen erfüllen muß. Dazu verwenden die meisten Direktvertriebsfirmen den amtlichen Mustertext der Bundesregierung, so auch der Branchenführer Bertelsmann mit seiner Direktvertriebstochter „inmediaOne“ (u.a. Brockhaus, Lexikothek, Coron).

Der Berliner Rechtsanwalt Jochim Schiller hat allerdings am 10.01.2007 ein Urteil erstritten, wonach ausgerechnet dieser amtliche Mustertext die gesetzlichen Anforderungen nicht erfüllt, so daß er die Widerrufsfrist nicht in Lauf setzt
(*LG Koblenz vom 20.12.2006, veröffentlicht in MMR, 3/2007, S. 190).
Der Kunde kann deshalb seine Bestellung auch noch nach Jahren widerrufen. So will es das Gesetz.
Verständlicherweise versucht Bertelsmann alles, um eine Aufhebung dieses Urteils zu erreichen. Deswegen ist Bertelsmann vor den BGH nach Karlsruhe gezogen. Die Verhandlung war am 26. September 2007. Rechtsanwalt Jochim Schiller wird die Verhandlung vor Ort in Karlsruhe verfolgen.
Zitat:
Das erstrittene Urteil, wonach Bestellungen bei Bertelsmann-Vertretern auch nach längerer Zeit noch widerrufen werden können, ist rechtskräftig - Bertelsmann hat die Revision vor dem Bundesgerichtshof (BGH) zurückgenommen, nachdem der vorsitzende Richter hatte durchblicken lassen, daß er das Urteil für zutreffend hält.

Weitere Infos und den genauen Wortlaut des Urteils gibt es exklusiv unter jochim-schiller.de
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Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 28.Sep 2007 9:56    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo

ist es nicht etwas sehr Banane, was in Deutschland abläuft? Wenn doch Gesetze nicht richtig sind, warum haben wir dann Gesetze?Wenn ein Mustertext der Bundesregierung keine Gültigkeit hat, was soll dann der ganze Quatsch?
Es wird immer lustiger, und Vertrieben wird es immer schwerer gemacht.
Also müssen wir alle nur besser werden, dann will der Kunde auch nicht zurückteten.

Liebe Grüsse
Heinrich Dreier
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mike1011
Specialist


Anmeldungsdatum: 14.11.2005
Beiträge: 201
Wohnort: D/PL

BeitragVerfasst am: 4.Okt 2007 12:38    Titel: Antworten mit Zitat

ich sage nur.....ARMES DEUTSCHLAND !
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