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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 29.Dez 2006 8:14 Titel: Urteile: Streit mit der Gemeinde |
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Die Kommunen werden oft für Schäden verantwortlich gemacht: es geht um zugewachsene Verkehrsschilder, entwurzelte Bäume oder unbeleuchtete Straßen.
Was sagen die Gerichte:
Schild
Ein Autofahrer baute einen Unfall, weil er ein Stoppschild übersehen hatte. Die Versicherung zahlte den Schaden, forderte aber einen Ausgleich von der Stadt. Der 72-Jährige habe das Schild gar nicht sehen können, da Äste eines Baumes und Blätter einer Hecke davor hingen. Der Mann habe die Strecke gekannt und zudem die Haltelinie auf der Straße sehen können, hielten die Richter dagegen. Die Stadt sei aus der Pflicht (Oberlandesgericht Koblenz, 12 U 314/05).
Chaos
Verkehrsplaner änderten die Vorfahrtsregeln. Auch auf der Hauptstraße sollte künftig "rechts vor links" gelten. Das Problem: Die Vorfahrtsschilder standen noch, als die "Vorfahrt-gewähren"-Schilder in den Seitenstraßen bereits weg waren. Wegen der widersprüchlichen Regeln kam es zu einem Unfall. Den Schaden von 2 500 Euro musste die Gemeinde zahlen. Die Beschilderung sei falsch gewesen, die in die Irre geführten Unfallopfer treffe keine Schuld (Landgericht Osnabrück, 5 O 1785/06).
Gasse
Pech hatte eine Fußgängerin, die nachts auf einer unbeleuchteten Dorfstraße stolperte und sich ein Bein brach. Gemeinden seien nicht verpflichtet, alle Gassen und Nebenstraßen zu beleuchten, sagten die Richter. Da der Frau der schlechte Zustand der Straße bekannt war, hätte sie eben besser aufpassen und notfalls eine Taschenlampe mitnehmen müssen (Landgericht Bonn, 1 O 175/06).
Kirche
Ein vom Sturm entwurzelter städtischer Kastanienbaum fiel auf das Gotteshaus nebenan. Den Schaden von 15 600 Euro bekam die Kirche nicht vom Kämmerer ersetzt. Zwar müssten Kommunen Bäume mit Wurzelfäule entfernen. Dieser Baum sei jedoch vorschriftsgemäß untersucht worden. Die Mitarbeiter hätten die braunen Blätter als Folge von Mottenbefall und nicht von Wurzelfäule gedeutet. Der Fehler sei verzeihlich, da die Symptome ähnlich seien (Landgericht Osnabrück, 5 O 1112/06).
Quelle:WiWo |
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