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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6866
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Verfasst am: 21.Nov 2006 18:46 Titel: Urteile - Streit um Gräber |
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Option
Eine Frau hatte 1971 ein Grab mit acht Plätzen bis 2011 angemietet. Bereits 1997 verlängerte ihr Sohn das „Nutzungsrecht“ bis 2018, wofür die Kommune 27 440 Mark (rund 14 000 Euro) verlangte. So nicht, sagte der Mann und zog vor Gericht. Mit Erfolg: Gebühren seien nur für die tatsächliche Nutzung öffentlicher Einrichtungen fällig, so die Richter. Allein die Reservierung des Grabes sei nicht gebührenpflichtig. Der Mann müsse erst von 2012 an zahlen (Oberverwaltungsgericht Lüneburg, 8 L 637/99).
Kaution
Eine Friedhofsverwaltung in Rheinland-Pfalz forderte für neue Gräber eine Gebühr von 100 Euro, um die Entsorgung des Grabsteins nach Ablauf der Pacht zu finanzieren. Ein sparsamer Pfälzer weigerte sich zu zahlen: Er oder seine Nachkommen würden die Entsorgung schon selbst organisieren. Die Richter urteilten salomonisch: Der Mann müsse zwar zahlen, erhalte das Geld aber zurück, wenn seine Familie den Grabstein tatsächlich in Eigenregie entsorge (Oberverwaltungsgericht Koblenz, 12 A 11 270/02).
Politur
Eine baden-württembergische Kommune wollte auf dem Friedhof ausschließlich polierte Grabsteine dulden. Schließlich würden raue Steine verwittern und unnötig vergänglich wirken, so die Beamten. Eine Witwe hatte sich für ihren dahingeschiedenen Gatten aber einen Granitstein ausgesucht. Die Richter hatten dafür Verständnis. Wenn eine Gemeinde schon Vorgaben zur Grabgestaltung mache, müsse sie zumindest einen Teil des Friedhofs für Abweichler reservieren (Verwaltungsgerichtshof Mannheim, 1 S 3164/95).
Umzug
Orientierungslose Leichengräber vergruben eine Verstorbene nicht im Familiengrab, sondern auf dem Grundstück des Nachbargrabes. Dessen Pächter verlangte daraufhin eine Umbettung. Ohne Erfolg: Die ungestörte Totenruhe sei wichtiger als sein „Grabstellennutzungsrecht“ (Oberverwaltungsgericht Münster, 19 A 1320/98) |
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