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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7230
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Verfasst am: 12.Sep 2006 6:14 Titel: Urteile aktuell - Zeckenbisse |
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In der warmen Jahreszeit häufen sich Erkrankungen durch Zeckenbisse. Unfallversicherungen lehnen Zahlungen regelmäßig ab. Zu Recht, meinen die Gerichte.
Tagegeld
Eine Frau aus dem Ruhrgebiet wurde im Wald von einer Zecke gebissen. Wenig später quälten sie Lähmungen und heftige Gelenkschmerzen. Diagnose: Neuro-Borreliose, eine durch Parasiten übertragene Infektion des Nervensystems. Die Patientin musste ins Krankenhaus. Für die dort verbrachte Zeit beantragte sie bei ihrer Unfallversicherung ein Tagegeld in Höhe von insgesamt 487,73 Euro. Der Versicherer legte sich quer. Begründung: Drängen Krankheitserreger über geringfügige Hautverletzungen in den Körper ein, seien Folgeerkrankungen laut Vertrag nicht gedeckt. Die Richter gaben der Versicherung Recht. Der Insektenbiss sei in der Tat klein, sodass die Vertragsklausel greife (Landgericht Dortmund, 2 S 5/05).
Wundinfektion
Wenig Erfolg bei seiner Unfallversicherung hatte auch ein Bayer. Der Mann war nach einem Biss an einer Hirnhautentzündung erkrankt. Geld von der Versicherung sah er nicht. Dies wollte sich der pikierte Kranke nicht gefallen lassen. Schließlich seien auch Wundinfektionen versichert, argumentierte er. Dennoch sahen die Richter Zeckenbisse nicht von der Police gedeckt. Schließlich entstünden Wundinfektionen unabhängig vom Unfall. Beim Zeckenbiss dringe das Virus jedoch unmittelbar ohne Infektion mit der Verletzung der Haut in die Blutbahn ein (Landgericht Landshut, 1 S 72/87).
Schulausflug
Eine Lehrerin aus Niedersachsen fuhr mit ihren Schülern ins Grüne. Einige Wochen später traten bei der Pädagogin starke Muskelschmerzen und Lähmungen auf – eine Zecken-Borreliose. Die Schulbehörde sah keinen Dienstunfall. Die Lehrerin könne auch außerhalb des Schulausflugs gebissen worden sein. Die Richter stimmten dem zu. Der zeitliche Zusammenhang zwischen Biss und Erkrankung könne von Mensch zu Mensch unterschiedlich sein, daher sei es nicht möglich, den genauen Infektionstag zu berechnen (Verwaltungsgericht Hannover, 2 A 1141/05). |
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