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Schulze Immobilien Specialist
Anmeldungsdatum: 29.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 15.Apr 2005 13:13 Titel: Urteile wg. Email-Spam? |
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Hallo,
folgender Sachverhalt:
Ich habe mit einer Internetfirma einen Vertrag geschlossen, diesen dann gekündigt mit der Aufforderung ALLE meine persönlichen Daten zu löschen und verboten mich weiter mit Emails zu belasten.
Trotz der Aufforderung habe ich noch weitere 74 Emails erhalten. Nun sind wir nicht gerade freundschaftlich auseinander gegangen. Wie verhalte ich mich jetzt am besten? Ich würde denen natürlich gern einen "Denkzettel" wg. des unerlaubten Spams erteilen...
Es gibt ja dazu wohl Urteile, kann man die eventuell irgendwo nachlesen?
Danke schon mal im Voraus
Mirko Schulze |
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karlo1417 Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.07.2003 Beiträge: 274 Wohnort: heute hier, morgen dort
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Verfasst am: 15.Apr 2005 16:11 Titel: |
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wenn mir jemand per mail auf den wecker geht, dann schicke ich dem immer folgendes.
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Widerruf der Genehmigung zur Speicherung meiner
Daten für werbliche Zwecke
Sehr geehrte Damen und Herren,
Folgende Aufforderungen gemäß Bundesdatenschutz-
gesetz betreffen sämtliche über meine Person
gespeicherten Daten, die Sie anhand dieser
Adressen identifizieren können:
>> hier die betroffene mail adresse <<
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) fordere
ich Sie auf:
1. Sie haben mir gegenüber unverzüglich offenzulegen, welche Daten außer den oben aufgeführten Adressen Sie über meine durch diesen Namen/diese Adressen identifizierte Person gespeichert haben, und aus welchen Quellen sämtliche mich betreffenden Daten stammen.§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4, § 34 Abs. 1-3 BDSG
2. Sie haben den Verwendungszweck sämtlicher mich betreffenden Daten ebenfalls unverzüglich mir gegenüber offenzulegen.§ 34 Abs. 1, § 43 Abs. 3 BDSG
3. Sie haben sämtliche meine Person/meine Adressen betreffenden Daten unverzüglich zu sperren und mir diese Sperrung zu bestätigen.§ 28 Abs. 4, § 30 Abs. 3, § 43 Abs. 3, ferner § 4 Abs. 1 BDSG
4. Ich untersage Ihnen jedwede zukünftige Speicherung meine Person bzw. meine Adressen betreffenden Daten ohne meine vorherige ausdrückliche schriftliche Genehmigung.§ 28 Abs. 4, § 4 Abs. 1,2 BDSG
5. Ich untersage Ihnen die Übermittlung dieser Daten an Dritte. Für bereits an Dritte übermittelte Daten fordere ich eine unverzügliche Sperrung.§ 6 Abs. 2, § 28 Abs. 4 BDSG
6. Ich setze Ihnen zur Erfüllung dieser Forderung eine Frist von zwei Wochen beginnend mit dem Datum dieses Schreibens.
Bitte haben Sie Verständnis dafür daß ich, sollten Sie dieses Schreiben ignorieren, mich gezwungen sehe, den zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten zu informieren. Weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.§38 Abs. 4, § 43 Abs. 3
Gruß
P.S. Alternativ können Sie auch einfach meine Mailadresse aus Ihrem Verteiler löschen und mich nie wieder behelligen.
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Schulze Immobilien Specialist
Anmeldungsdatum: 29.08.2003 Beiträge: 54 Wohnort: Dresden
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Verfasst am: 15.Apr 2005 16:29 Titel: . |
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das ist mit der Aufforderung ja alles passiert. die mails kamen ja NACH dieser Aufforderung...
Mirko Schulze |
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