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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 9.Mai 2006 5:48 Titel: Verbraucherrechte zu ignorieren lohnt sich |
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Wer die Rechte der Verbraucher missachtet, macht dabei oft noch einen guten Stich, beklagt VZBV-Chefin Müller. Zudem fehle das uneingeschränkte Recht, durch Missbrauch erzielte Gewinne einzustreichen.
Verbraucherrechte zu umgehen, ist für Firmen lohnender als die Einhaltung von Gesetzen. «Mit dem Aushebeln von Verbraucherrechten lässt sich viel zu einfach Geld verdienen», sagte Edda Müller, Chefin des Verbraucherzentrale Bundesverbands (VZBV), bei der Vorstellung der Jahresbilanz am Montag in Berlin. «Auch im Interesse einer qualitätsorientierten deutschen Wirtschaft müssen wir das ändern.»
Das Dilemma bestehe darin, dass es in Deutschland – anders als in fast allen anderen europäischen Ländern – keine Behörden gebe, die die Einhaltung von Verbraucherschutzgesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren.
Um Rechtsverstöße dennoch wirksam zu bekämpfen, seien die Verbandsklagerechte der Verbraucherzentralen und des VZBV besonders wichtig, betonte Müller und verwies auf zahlreiche illegale Geschäftspraktiken, die der Verband im vergangenen Jahr erfolgreich bekämpft habe.
Erfolgreiche Klagen gegen Unternehmen
So dürfe beispielsweise der Otto-Versand sich nicht in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für seinen Online-Shop das uneingeschränkte Recht vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern, wenn der bestellte Artikel nicht lieferbar sei.
Die Firma Neckermann dürfe außerdem nicht den Eindruck erwecken, dass Verbraucher nur Anspruch auf eine Gutschrift oder einen Verrechnungsscheck haben, wenn Internet-Kunden von ihrem Recht auf Rücksendung Gebrauch machen.
(...) «Für Verbraucher ist es meist extrem aufwändig, nicht nur Recht zu haben, sondern es auch durchzusetzen», rügte VZBV-Chefin Müller. «Viele Unternehmen verhalten sich völlig korrekt - auch für diese Firmen ist es ein unerträglicher Zustand, dass es häufig lohnender ist, Verbraucherschutzgesetze zu missachten als sie zu respektieren.»
Der VZBV rief Bundesverbraucherminister Seehofer (CSU) auf, durch gezielte Maßnahmen die bestehende Lücke bei der Durchsetzung von Verbraucherrechten zu schließen. (...)«Dann müssten wir Verbraucherrechte nicht erst mühsam vor Gericht durchsetzen.»
Müller forderte die Möglichkeit, zu Unrecht erzielte Gewinne bereits dann abzuschöpfen, wenn ein Unternehmen grob fahrlässig gehandelt hat.
(...)Für Verträge, die auf illegalen Marketing- oder Werbepraktiken beruhten, müsse außerdem das Wettbewerbsrecht dem einzelnen Verbraucher gestatten, den Vertrag aufzulösen und Schadensersatz zu fordern. Außerdem forderte Müller die Möglichkeit, Musterverfahren für Verbraucherverbände durchzufechten. Mit einem Musterverfahren könnten die Verbraucherzentralen für die Verbraucher in einem einzigen Gerichtsverfahren klären lassen, ob eine Praktik unwirksam gewesen ist.
Darüber hinaus sollte das Musterverfahren Verbrauchern ermöglichen, ihre Schäden anzumelden, bevor diese verjähren, etwa durch Eintragung in eine Gerichtsliste.
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7229
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Verfasst am: 10.Mai 2006 16:01 Titel: |
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Die Rechte der Verbraucher: Oft führt der Weg über Gerichte
Warum vor Gericht?
In Deutschland gibt es anders als in fast allen anderen europäischen Ländern keine Behörden, die die Einhaltung von Verbraucherschutz-Gesetzen im Geschäftsverkehr kontrollieren. Die Verbraucherzentralen und ihr Bundesverband (VZBV) haben jedoch Klagerechte. Die durchschnittliche Jahresbilanz allein des VZBV: 300 bis 350 Abmahnungen gegen unlautere Werbung und 50 bis 100 Abmahnungen gegen unzulässige Allgemeine Geschäftsbedingungen. In der Bilanz ragen einige Erfolge heraus.
Private Altersvorsorge
Bei vorzeitiger Kündigung eines Riester-Vertrages verlangte die Versicherung Hamburg-Mannheimer Stornogebühren, die zehnmal so hoch waren wie bei anderen Riester-Rentenversicherern. Der VZBV klagte erfolgreich, die Versicherung musste die Klausel streichen. Wermutstropfen: Das Verfahren endete kurz vor einem Grundsatzurteil des Bundesgerichtshofs (BGH).
Rücksendung und Ersatz
Nach einem BGH-Urteil darf sich der Otto-Versand in seinem Online-Shop nicht einfach das Recht vorbehalten, einen Ersatzartikel zu liefern, wenn die Ware nicht vorrätig ist. Ähnlich darf Neckermann laut BGH nicht den Eindruck erwecken, dass Kunden, die im Internethandel eine Lieferung zurückschicken, nur Anspruch auf eine Gutschrift oder einen Verrechnungsscheck hätten.
Klingelton-Werbung
Werbung für Handy-Klingeltöne gegenüber Minderjährigen ist unzulässig, wenn der Endpreis nicht erkennbar ist, entschied der BGH. Damit wurde eine Anzeige der Firma INA Germany in einer Jugendzeitschrift für rechtswidrig erklärt. Darin war lediglich der Minutenpreis für einen Download angegeben.
Jugendschutz
Das Oberlandesgericht Celle hat eine Werbeaktion der Keksfirma Bahlsen gestoppt. Dabei konnten Käufer von Bahlsen-Produkten Punkte für eine Klassenfahrt sammeln, die von der Firma unterstützt wurde. Begründung des Gerichts: Eltern und Schüler würden unzulässig unter Druck gesetzt, die Klassenfahrt durch den Keks-Kauf zu unterstützen.
Telekom-Verfahren
Beim VZBV laufen fünf Verfahren gegen das Telekommunikationsunternehmen wegen verbraucherschädigender Geschäftspraktiken. Als Beispiel nennt der Bundesverband die Praxis, Kunden anzurufen und sie zu drängen, ihren Vertrag umzustellen oder einen neuen abzuschließen. Erklären sie sich einverstanden, dass ihnen Infomaterial geschickt wird, erhalten sie eine Auftragsbestätigung, obwohl sie ausdrücklich keinen Vertrag am Telefon abschließen wollten. Nun bleibt den Kunden nur der mühsame Weg, einen Widerruf an das Unternehmen zu schicken. Ebenso unzulässig ist laut VZBV, wenn die Telekom ihren Kunden unaufgefordert eine Einverständniserklärung zur Weitergabe ihrer Vertragsdaten innerhalb des Konzerns für Werbung und Marktforschung bestätigt, obwohl die Kunden ein solches Einverständnis nie erteilt haben. |
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