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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7232
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Verfasst am: 6.Jul 2007 20:47 Titel: Verhandlungen zum Verbrechen der "Aggression" im V |
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Die Ständige Vertretung Liechtensteins in New York hat zum vierten Mal eine ausserordentliche Verhandlungsrunde organisiert, an welcher weitere Fortschritte zur Definition von "Aggression" im Völkerrecht erzielt wurden.
Das Treffen fand vom 11. bis 14. Juni 2007 an der Universität Princeton (USA) statt und führte rund 150 Regierungsexperten und NGO-Vertreter aus 100 Ländern zusammen.
Das Treffen wurde von Deutschland, Finnland, Liechtenstein, Mexiko, den Niederlanden, Norwegen, Schweden und der Schweiz finanziert und in Kooperation mit dem Liechtenstein Institute on Self-Determination ausgetragen.
Botschafter Christian Wenaweser fungierte erneut als Vorsitzender der Sonderarbeitsgruppe, die Vorschläge zur Definition des Verbrechens der Aggression erstellen soll, um dieses Verbrechen der Gerichtsbarkeit des ICC zu unterstellen.
Derzeit gibt es keine Rechtsgrundlage, um auf internationaler Ebene Strafprozesse gegen Personen zu führen, die für staatliche Aggression verantwortlich sind. Der historisch wichtigste Präzedenzfall sind die Nürnberger Prozesse von 1946.
In den Verhandlungen ist besonders die Frage umstritten, ob es der Beurteilung des UNO-Sicherheitsrats überlassen werden soll, ob ein Staat einen Akt der Aggression (zum Beispiel einen klassischen Angriffskrieg, oder andere aggressive Gewaltakte) begangen hat, ehe der Gerichtshof Untersuchungen gegen die politisch Verantwortlichen einleiten darf.
Die Ständigen Mitglieder des Sicherheitsrates vertreten dabei die Auffassung, dass der ICC letztlich nur mit Zustimmung des Sicherheitsrates derartige Verfahren anstrengen soll, während die Mehrzahl der restlichen Staaten eine möglichst unabhängige Rolle des ICC befürwortet.
Während diese politisch kontroverse Frage wohl erst am Ende des Verhandlungsprozesses entschieden wird, machten die Teilnehmenden in Princeton gute Fortschritte zu anderen Bereichen: So unter anderem zur Frage, wie ein Akt der Aggression abstrakt beschrieben werden kann, sowie zur Frage, wie ein neuer Tatbestand des Verbrechens der Aggression mit bestehenden völkerrechtlichen Bestimmungen harmonisiert werden kann.
Diese Zwischenergebnisse sind in erster Linie einer Reihe von Vorschlägen zuzuschreiben, die Liechtenstein der Arbeitsgruppe als Diskussionsgrundlage unterbreitete. Die völkerrechtlichen Verhandlungen werden im Dezember 2007 am UNO-Hauptquartier in New York fortgesetzt.
Quelle: Pressebulletin Liechtenstein |
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