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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 20.Aug 2007 18:35 Titel: Verjährung beginnt mit jeder Ratenzahlung neu |
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Die Kündigung eines Darlehenvertrages kann verschiedene Gründe haben und nicht immer ist die Bank im Recht. Vor allem, wenn Sie sich im Rechtsstreit mit Ihrer Bank befinden, sollten Sie die Verjährungsfristen im Auge behalten. Die Regelverjährungsfrist für die Forderungen aus einem Darlehen beträgt 3 Jahre.
Erklären Sie sich aber bereit, die verlangten Forderungen durch eine monatliche Ratenzahlung zu tilgen und erteilen dafür eine Einzugsermächtigung, dann beginnt die Verjährungsfrist mit jeder Abbuchung von Ihrem Konto neu zu laufen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Brandenburgischen Oberlandesgerichts hervor
(11.7.2007, Az.: 4 U 173/06).
Ist es nicht in Ihrem Interesse, die Verjährungsfrist der Forderung zu verlängern, dann sollten Sie sich nicht auf eine Ratenzahlungsvereinbarung einlassen. Klären Sie lieber mit Ihrem Rechtsbeistand, was für Sie das beste Vorgehen ist – vor allem, wenn sich die Bank im Unrecht befindet. |
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