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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6843
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Verfasst am: 15.Aug 2006 16:08 Titel: Vermieterwechel: Wer zahlt die Kaution? |
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Insbesondere bei langjährigen Mietverträgen kommt es vor, dass der anfängliche Vermieter sein Eigentum an der Wohnung oder an dem Grundstück verkauft und ein neuer Vermieter in den Vertrag eintritt. Ist das Mietverhältnis irgendwann beendet, stellt sich die Frage, von wem der Mieter seine Kaution zurück erhält.
Nach neuer Gesetzeslage ist der aktuelle Vermieter verpflichtet, die Kaution an den Mieter auszuzahlen. Dies gilt auch, wenn er die Kaution vom ursprünglichen Vermieter gar nicht erhalten hat. Anders sieht es aus, wenn der neue Vermieter die Wohnung oder das Grundstück vor dem 1. September 2001 erworben hat. In diesem Fall ist noch die alte Gesetzeslage anzuwenden, wonach der Vermieter die Kaution nur auszahlen muss, wenn sie ihm auch tatsächlich vom ursprünglichen Vermieter weitergegeben wurde oder dieser sich vertraglich zur Auszahlung verpflichtet hat.
Der Mieter muss dann beweisen, dass der aktuelle Vermieter tatsächlich im Besitz seiner Kaution ist. Zum Beweis hierfür kann er den ursprünglichen Vermieter als Zeugen benennen. Auch ein mit der Vermietung beauftragter Hausverwalter kommt in Frage. Der Mieter kann beantragen, dass der aktuelle Vermieter die Unterlagen über den Erwerb der Wohnung vorzulegen hat und den neuen Vermieter hierzu vernehmen lassen.
In Ausnahmefällen kann eine Beweislastumkehr in Betracht kommen. Das bedeutet, der aktuelle Vermieter muss trotz eines Erwerbs vor September 2001 beweisen, dass ihm die Sicherheitsleistung des Mieters nicht ausgehändigt wurde. Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn es dem Mieter unzumutbare Schwierigkeiten bereiten würde, die Auszahlung der Kaution an den neuen Vermieter aufzuklären und die entsprechenden Tatsachen nachzuweisen. |
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