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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 26.Jun 2007 7:15 Titel: Vertreter-Provisionen: Allianz unterliegt vor Gericht |
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In einem am Montag verkündeten Urteil gab das Landgericht München I zwei Vertretern Recht, die gegen niedrigere Provisionen bei der Vermittlung von Kfz-Versicherungen aus dem billigeren „Kompakttarif“ der Allianz geklagt hatten. Bis zur Einführung dieses Zweittarifs 2005 hatte die Allianz Vertretern bei Vermittlung einer Autoversicherung zehn Prozent Provision gezahlt. Für Policen aus dem Billigtarif erhielten die Vertreter nur noch sechs Prozent Provision. Diese Kürzung sei unwirksam, entschied das Gericht. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig
(Az.: zehn HK O 1977/07).
Die Vertreter hatten vorgerechnet, dass die Provisionskürzung für sie Einbußen von mehreren tausend Euro jährlich bedeute. Zwar hätte die Allianz die Höhe der Provision einseitig bestimmen können, wenn es sich um ein völlig neues Versicherungsprodukt gehandelt hätte, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Allianz selbst habe aber nur die Einführung eines neuen Tarifs geltend gemacht. Der Konzern hatte sich in einer Klausel seiner Vertreterverträge vorbehalten, bei Einführung neuer Tarife auch die Provision neu festzulegen. Nach Entscheidung des Gerichts ist diese Klausel unwirksam, weil sie „zu einer unangemessenen Benachteiligung der Versicherungsvertreter führe“, hieß es.
Die Allianz will nach den Worten eines Sprechers zunächst die Urteilsbegründung abwarten und dann über eine mögliche Berufung entscheiden.
Falls das Urteil rechtskräftig werden sollte, werden sich die Auswirkungen des Urteils aber nach Auffassung des Konzerns in Grenzen halten. Zunächst einmal tangiere die Entscheidung nur die beiden Vertreter, die gegen die Allianz geklagt hätten, sagte der Sprecher. „Selbst wenn es zu einer Nachzahlung käme über die zwei Kläger hinaus, würde es sich nur um einen geringen Betrag handeln.“
Quelle: HB |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 27.Jun 2007 9:39 Titel: |
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Der Versicherer Allianz geht im Rechtsstreit mit Vertretern in Berufung.
Ein Konzernsprecher sagte, man werde gegen ein Urteil des Landgerichts München vorgehen.
Nun ist das Oberlandesgericht München gefragt. Experten erwarten Folgen für die gesamte Branche, falls das Urteil in höheren Instanzen bestätigt würde.
Quelle: SZ |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6291
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Verfasst am: 6.Feb 2008 16:44 Titel: |
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Die Allianz hat vor Gericht erneut eine Niederlage gegen Versicherungsvertreter wegen Provisionskürzungen hinnehmen müssen.
Das Oberlandesgericht München wies die Berufung des Konzerns gegen ein früheres Urteil des Landgerichts München als unbegründet zurück.
Nach dieser Musterklage muss der Versicherer mit Ansprüchen zahlreicher weiterer Vermittler rechnen.
Dabei geht es nicht nur um Abschlussprovisionen, sondern auch um laufende Bestandsvergütungen und die Altersversorgung.
Das Landgericht ließ eine Revision gegen diese Entscheidung nicht zu. ... [mehr] |
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