Verfasst am: 12.Aug 2006 6:58 Titel: Verunglimpfung von Angehörigen im Internet sind verboten
Eine Tochter hat es zu unterlassen, bestimmte Tatsachenbehauptungen und beleidigende Äußerungen über Familienangehörige im Internet einzustellen, wie etwa die Bezeichnung ihres Vaters und Bruder als „Haie“ oder sie als bestimmte Tiere darzustellen. So lautet eine aktuelle Entscheidung des Landgerichts Heilbronn in einem von Vater und Bruder angestrengten einstweiligen Verfügungsverfahren gegen die Tochter/Schwester, die verschiedene ehrenrührige Behauptungen und Äußerungen über sie im Internet eingestellt hatte.
Die Richter begründeten ihre Entscheidung wie folgt: Hinsichtlich bestimmter Tatsachenbehauptungen wurde ein Interesse der Tochter an der Verbreitung verneint. Es fehle auch ein besonderes Informationsinteresse der Öffentlichkeit, da es sich um bereits längere Zeit zurückliegende, innerfamiliäre Vorgänge handele. Im übrigen sah die Kammer unzulässige Beleidigungen, bei denen die Herabwürdigung des Vaters und des Bruders ohne eine Auseinandersetzung mit der Sache im Vordergrund stehe. LG Heilbronn
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