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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5909
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Verfasst am: 14.Dez 2006 12:17 Titel: Videoüberwachung: OVG entschied gegen Polizei |
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Die Erfassung von Privatwohnungen durch Polizeikameras auf der Hamburger Reeperbahn ist grundgesetzwidrig.
Das hat das Hamburger Oberverwaltungsgericht jetzt in einem Beschwerdeverfahren entschieden. Seit März 2006 wird die Reeperbahn durch zwölf Kameras der Polizei überwacht. Als Grund wurde der Schutz der Anwohner vor Straftaten genannt. Eine Anwohnerin hatte jedoch geklagt, daß dabei auch Privatwohnungen überwacht würden. Dies verstoße gegen Artikel 13 Absatz 1 des Grundgesetzes, der die Unverletzlichkeit von Wohnraum schützt.
Das Gericht gab dem Kläger weitgehend recht und entschied, daß es keine rechtliche Grundlage für die Erfassung privaten Wohnraums durch die Überwachungskameras gebe.
Eine um 360 Grad schwenkende Kamera müsse beim Filmen der privaten Wohnräume schwarz geschaltet bleiben. Das Gericht untersagte der Polizei die bislang mögliche Praxis, im Falle einer »bedrohlichen Situation« diese Schwarzschaltung durch einen Knopf in der Einsatzzentrale zu deaktivieren.
Da die Polizei offensichtlich mehrfach ohne Beantragung einer richterlichen Entscheidung die Videoaufzeichnung privater Bereiche veranlaßt habe, bezweifelte das Gericht die Beachtung dieses Richtervorbehalts in der polizeilichen Praxis.
Rechtsanwalt Dirk Audörsch sieht die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts daher als nicht weitgehend genug an. »Meine Mandantin ist sich jetzt zwar dessen bewußt, daß sie nicht mehr überwacht werden darf.
Da die Kamera aber noch immer sichtbar auf ihre Wohnung schwenkt und das Vorgehen der Polizei ihr nicht transparent ist, fühlt sie sich jedoch weiterhin stark verunsichert.« Audörsch prüft daher die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde. |
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