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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6710
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Verfasst am: 7.Aug 2006 15:41 Titel: Viele Erben haben Anspruch auf Pflichtanteil |
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Nicht nur der Widerruf einer Schenkung kann problematisch sein. Wer undankbare Kinder und Verwandte gleich ganz enterben will, gerät ebenfalls in die Mühlen der Juristerei.
Kinder aus erster Ehe fühlen sich gegen die Halbgeschwister aus zweiter Ehe ausgetrickst, Ehefrauen von unerwartet aufgetauchten Geliebten verdrängt, Eltern von Schwiegerkindern ausgenutzt - die Liste ist lang. Aber vererben nach Gusto sieht das deutsche Gesetz nicht vor. Es definiert so genannte Pflichtteilsberechtigte. Sie haben ein unangreifbares Recht auf einen Teil des Vermächtnisses. Außer wenn der Verstorbene sie enterbt hat, weil sie ihn aufs Gröbste missachtend behandelt haben und erbunwürdig sind.
Den Pflichtteilsanspruch anzufechten ist meist aussichtslos. Laut Gesetz verwirken Enterbte ihn nur in Ausnahmefällen, etwa wenn Kinder ihre Eltern vor deren Tod verprügelt oder bestohlen haben. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Enterbungen zwar erleichtern. Details stehen aber noch nicht fest, der Entwurf steckt noch in den Anfängen. Anspruch auf einen Pflichtteil haben die nächsten Angehörigen: Kinder (egal, ob ehelich, unehelich, adoptiert oder noch ungeboren), Enkel, Urenkel, Eltern und der Ehegatte. Entferntere Verwandte, Stiefkinder und -eltern gehören nicht dazu.
Nun kommt die entscheidende Feinheit: Einen Pflichtteil kann nur verlangen, wer auch erbberechtigt ist - es geht dabei um Erben erster und zweiter Ordnung.
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