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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4931 Wohnort: Osten
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Verfasst am: 2.Aug 2005 11:46 Titel: Vor Gericht -auch die Volksvertreter nur ganz normale Bürger |
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Das wünschen wir uns öfter:
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Gericht watscht EU-Abgeordnete ab
Derbe Abfuhr vor Gericht für die deutschen EU-Abgeordneten Klaus Heiner Lehne (CDU) und Martin Schulz (SPD)!
Das Hamburger Landgericht hat in von BILD geführten Verfahren rechtskräftig entschieden, daß auch EU-Abgeordnete nicht einfach unwahre Behauptungen aufstellen und sich dann dreist hinter dem Schutz der Abgeordneten vor zivilgerichtlicher Verfolgung (Indemnität) verstecken dürfen.
In den Verfahren ging es unter anderem um die 2004 geplante Erhöhung der Diäten der EU-Abgeordneten auf 9053 Euro.
BILD hatte enthüllt, daß die 99 deutschen Abgeordneten dadurch rd. 2000 Euro/Monat mehr verdienen und um bis zu 68 Prozent höhere Pensionen erhalten würden.
Schulz und Lehne hatten gegen diese Berichte öffentlich übel geholzt. BILD habe „bewußt falsch berichtet“ und Details über die Pensionsregelung „frei erfunden“.
Gegen diese Diffamierung hatte BILD geklagt.
Die Abgeordneten versuchten jedoch, sich vor Gericht herauszureden: Als EU-Parlamentarier gelte für sie ein besonderer Schutz vor gerichtlicher Verfolgung. Für alle ihre Äußerungen als Abgeordnete dürften sie wegen ihrer Indemnität nicht juristisch verfolgt werden.
Im Klartext: EU-Abgeordnete könnten behaupten, was sie wollen, ohne dafür vor Gericht belangt zu werden.
Aber dem machten die Hamburger Richter einen Strich durch die Rechnung. Ihre Urteilsbegründung liest sich wie eine Anklage gegen die Abgehobenheit der Politiker: „Denn in einem demokratischen Rechtsstaat sind und bleiben die Parlamentsabgeordneten Mitglieder des Volkes und stehen nicht etwa über diesen.“
Es verstoße gegen „elementare Grundsätze der Demokratie als Volksherrschaft“, wenn die Abgeordneten sich im öffentlichen Meinungskampf „Privilegien“ verschaffen wollten. Die Immunität eines EU-Politikers gelte nur für amtliche Äußerungen (z. B. Reden im Parlament) aber nicht, „soweit er Rechte ausübt, die jedem Bürger zustehen“.
Im Klartext: Vor Gericht sind auch die Volksvertreter nur ganz normale Bürger – wie du und ich!
Den Abgeordneten drohen nun bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld oder bis zu einem halben Jahr Ordnungshaft, wenn sie ihre ungerechtfertigten Vorwürfe gegen BILD wiederholen.
Und sie müssen auch die Prozeßkosten zahlen: Schulz rd. 13 000 Euro, Lehne rd. 16 400 Euro.
Quelle: Bild / DIRK HOEREN |
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