Verfasst am: 8.Okt 2005 10:50 Titel: Vorsteuerabzug auch nach Betriebsaufgabe möglich
Wer seine wirtschaftliche Tätigkeit eingestellt hat, aber für die Betriebsräume wegen einer Unkündbarkeitsklausel weiterhin Miete zahlen muss, kann daraus die Umsatzsteuer weiter geltend machen. Er bleibt insoweit weiterhin Unternehmer im Sinne des Umsatzsteuerrechts.
Europäischer Gerichtshof
Urteil Az. C - 32/03 vom 3.3.2005
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