GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



Wann sind Inkassomethoden unzulässig?

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
Verbraucheranwalt
.


Anmeldungsdatum: 22.06.2004
Beiträge: 221
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 5.Nov 2007 16:34    Titel: Wann sind Inkassomethoden unzulässig? Antworten mit Zitat

Fragwürdige Praktiken zur Durchsetzung von Forderungen

„Wir setzen da an, wo Inkassounternehmen und Gerichtsvollzieher nicht mehr weiter wissen“, so oder so ähnlich lautet die Werbung von Unternehmen, die beispielsweise Abends spät mit einer Gruppe dunkel gekleideter Herren vor den Türen von Privatwohnungen auftauchen, klingeln und durch Einschüchterungsversuche vermeintliche oder echte Forderungen für ihre Auftraggeber durchsetzen wollen. Solche Praktiken finden dort ihre Grenzen, wo mit Gewalt gedroht oder Gewalt sogar angewendet wurde. Derartige Handlungen sind weder mit dem Gesetz zu vereinbaren und entsprechen kaum den Interessen des Auftraggebers. Für ihn können solche Einschüchterungsversuche nämlich teuer werden, so geschehen in einer erst jüngst von den Rechtsanwälten der Kanzlei Dr. Thomas Schulte erwirkten einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Berlin.

Mehr Schein, als sein

Wer damit wirbt, er könne auch noch dann etwas erreichen, wenn die wesentlichen Instrumentarien des Rechtsordnung fruchtlos verlaufen sind, dem bleibt häufig nur der Weg mit bloßen Emotionen zu arbeiten. Das martialische Auftreten von Personen im Sinne einer Mischung aus Dschingis Khan und Ivan dem Schrecklichen ist dabei sicherlich gewollt. In Einzelfällen mag diese Vorgehensweise im Interesse des Auftraggebers auch funktionieren, in der von Carl Zuckmayer beschriebenen Geschichte des Hauptmann von Köpenick hat es sogar ohne Gewaltanwendung funktioniert. Doch wer im Graubereich der Rechtsordnung arbeitet, überschreitet schnell auch die zulässigen Grenzen. Und genau dann kann das selbst gewählte Image wie ein Bumerang auf ein solches Unternehmen wieder zurückfallen. Einer erst kürzlich vor dem Landgericht Berlin ergangenen einstweiligen Verfügung lag ein Fall zugrunde, bei dem mutmaßliche Schuldeneintreiber nicht nur zu später Stunde an der Privatwohnung klingelten, sondern wenigstens einer der Handelnden auch Gewalt angewendet hat. Unabhängig von der strafrechtlichen Würdigung, sah das Landgericht Berlin darin eine Persönlichkeitsverletzung (Az. 37 O 276/07). Dem Auftraggeber ist es fortan bei Meidung eines vom Gericht festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,00 Euro untersagt, die Wohnung des Betroffenen durch dazu beauftragte Personen aufsuchen zu lassen und derartige Handlungen erneut vorzunehmen. Sollte das Ordnungsgeld in einem solchen Wiederholungsfall nicht beigetrieben werden können, kann sogar Ordnungshaft festgesetzt werden. Bei ganz eindeutig rechtswidrigen Handlungen zeichnet sich eine Tendenz der Gerichte ab, schnell und auch kompromisslos zu reagieren. Alles andere müsste man auch verwundert zur Kenntnis nehmen. „Wenn der Staat es zulassen würde, dass Privatpersonen ihre Vorstellungen von Gerechtigkeit im Wege der Selbstjustiz durchsetzen, dann entstehen überwunden geglaubte Zustände, gegen die staatliche Organe, sei es nun ein Gericht, eine Staatsanwaltschaft oder die Polizei völlig zu recht empfindlich reagieren“, kommentierte Rechtsanwalt Ulrich Schulte die von ihm erwirkte Entscheidung. Vielmehr gibt es gute Gründe sich an den alten Satz des preußischen General der Kavallerie von Schlieffen zu erinnern, der einst das „preußische“ Motto ausgab: „Viel leisten, wenig hervortreten und mehr sein, als scheinen“.

Die Drohung mit dem „Schufa-Eintrag“

Ein anderes beliebtes Mittel, Forderungen durchzusetzen, ist die Drohung mit einem so genannten Negativeintrag bei einem Wirtschaftsinformationsdienst, etwa bei der SchufamHolding AG. Die Konsequenzen eines solchen Eintrages können sich für den Betroffenen
durchaus drastisch auswirken: nicht bloß die Kündigung der bestehenden Geschäftsbeziehung mit der eigenen Bank kann die Folge sein. Der Kunde wird zudem Schwierigkeiten haben, ein neues Konto bei einer anderen Bank zu eröffnen, denn dort wird regelmäßig und obligatorisch bereits für die Kontoeröffnung die Auskunft von einem Wirtschaftsinformationsdienst eingeholt. Im Einzelfall verlangen aber inzwischen selbst Vermieter vor Vertragsschluss eine sogenannte „Schufa-Selbstauskunft“, ganz abgesehen von Mobilfunkverträgen oder Verträgen mit Versandhandelsunternehmen. Die Vertragsfreiheit des Kunden ist faktisch enorm eingeschränkt, wenn ein Dritter, sei es nun berechtigt oder nicht berechtigt, einen Negativeintrag lanciert.

Ein solcher Negativeintrag ist in bestimmten Konstellationen auch rechtswidrig und kann unterbunden werden. Die erste wesentliche Zulässigkeitshürde ist, unabhängig von der Frage, ob die geltend gemachte Forderung überhaupt besteht, dass der Betroffene in die Datenweitergabe zuvor eingewilligt hat. Diese Einwilligung muss auch seinerseits wirksam sein, was anhand des Einzelfalles zu prüfen ist.

Unabhängig von der Frage der Notwendigkeit einer vorherigen Einwilligung zur Datenübermittlung, ist die Übermittlung nur zulässig, soweit dies zur Wahrung berechtigter Interessen des Unternehmens erforderlich ist. Der Bundesgerichtshof verlangt, dass die übermittelnde Stelle in jedem Einzelfall eine am Verhältnismäßigkeitsgrundsatz orientierte Abwägung zwischen ihren berechtigten Interessen und den schutzwürdigen Belangen des Betroffenen vorzunehmen hat (BGH, NJW 1984, 436 [437]; BGH, MDR 1984, 822 f.)

Wann ist die Androhung eines Negativeintrages rechtswidrig?

Die Grenzen einer zulässigen Datenübermittlung ergeben sich aus dem zulässigen Zweck des „Schufa-Informationssystems“. Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung liegt der zulässige Zweck allein darin, eine Kreditvergabe an Kreditunwürdige zu verhindern und damit den Interessen der Banken, aber auch der Allgemeinheit und der Kreditnehmer selbst zu dienen. Das bedeutet aber umgekehrt, dass die Nutzung des „Schufa-Systems“ zu reinen Inkassozwecken rechtswidrig ist. Jedenfalls zählt es nicht zum zulässigen Zweck des „Schufa-Systems“, vermeintlichen Gläubigern eine allgemeine Drohkulisse zur Verfügung zu stellen, indem diese nur mit dem Begriff „Schufa-Eintrag“ zu hantieren braucht, um auf diese Weise Forderungen (seien sie berechtigt oder unberechtigt) einfordern zu können.

In diese Richtung tendiert eine Entscheidung des Landgerichtes Düsseldorf. Demnach ist ein Unternehmen nicht dazu berechtigt, die Eintragung eines säumigen Zahlers, der gegen die betreffende Rechnung sogar unter Bestreiten der Richtigkeit gerichtlich vorgeht, in die „Negativliste“ der Schufa Holding AG zu veranlassen. Selbst während eines schwebenden Gerichtsverfahrens liegt in einem Negativeintrag stets eine unzulässige Anprangerung des „Schuldners“, so dass der Eintrag aus der strittigen Rechnung auf Antrag auch im Eilverfahren zu löschen ist (LG Düsseldorf, Beschl. v. 20.9.2001 - 12 O 392/01 zu finden unter Juris).

Ähnlich entschied das Landgericht Bonn. Nicht nur bei substantiiert bestrittenen Forderungen sei eine Datenübermittlung unverhältnismäßig und daher unzulässig, sondern auch dann, wenn das übermittelnde Unternehmen sich nicht ausreichend über die Zahlungsunfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit seines Kunden vergewissert hat. Dies sei der Fall, wenn die Kündigung eines Kartenvertrages aufgrund „weicher Daten“ (d.h. solcher Daten, hinsichtlich derer eine gerichtliche Feststellung fehlt) ausgesprochen worden sei. In diesem Fall verletzt das übermittelnde Unternehmen seine Pflichten aus dem Kreditkartenvertrag, wenn es gleichwohl der Schufa Holding AG über die Vertragskündigung unter Übermittlung personenbezogener Daten Mitteilung macht (LG Bonn, Urt. v. 16.3.1993 - 5 S 179/93, EWiR 1988, 841 f.). Das Unternehmen verstößt sowohl gegen die Bestimmungen des BDSG, als auch gegen das Bankgeheimnis, weil nur die Frage der Zahlungsfähigkeit bzw. Zahlungsunwilligkeit den berechtigten Schutzzweck von Mitteilungen an die Schufa Holding AG bildet (keine Kreditvergabe an Kreditunwürdige) und nicht bereits der Wille zum Erpressen unberechtigter Zahlungen durch das Androhen einer Schufa-Mitteilung.

Ulrich W. Schulte - Rechtsanwalt
_______________________________________________________________
Für den Inhalt dieser Pressemitteilung ist der Unterzeichner verantwortlich.


Rechtsanwalt Ulrich W. Schulte
Kurfürstendamm 42
10719 Berlin-Charlottenburg

Telefon: +49 (0) 30 71520670
Telefax:+49 (0) 30 71520678
E-Mail: [E-Mail anzeigen]
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden Website dieses Benutzers besuchen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2007 10:56    Titel: Antworten mit Zitat

Danke Herr Anwalt für die Informationen, denn so wird es in der Öffentlichkeit doch mal bekannt, was einfach nicht sein darf.

Liebe Grüsse
Heinrich Dreier
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
The Saint
Specialist


Anmeldungsdatum: 02.07.2002
Beiträge: 130
Wohnort: Eden

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2007 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Danke an die Herren Dummschwätzer,

wenn man sich auf dieses Rechtssystem zur Durchsetzung von Forderungen verläßt, ist man verlassen. Dies kann ich aus eigener Erfahrung berichten. Am Ende ist man wieder mal der Dumme und zahlt auch noch drauf. Meine Schuldner lachen sich derweil ins Fäustchen.
Täterschutz gilt hier wesentlich mehr als Opferschutz!!
Was kann man schon erwarten von einem Rechtssystem was sich auf dem Fundament der Volksgerichtshöfe und 80 % derer ehemaligen Richter aufgebaut hat und es mittlerweile immer mehr skrupellose und geldgierige Anwälte gibt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Heinrich Dreier
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.09.2003
Beiträge: 2922

BeitragVerfasst am: 11.Dez 2007 20:02    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo The Saint

Anwälte sind auch nur Menschen, und dort gibt es solche und solche, wie überall in der Bevölkerung.
Doch die deutsche Rechtsprechung ist schon manches mal sehr sehr interessant, anders kann man es nicht nennen.

Liebe Grüsse
Heinrich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge Fondsgesellschaften sind im Umbruch Dechet & Ehimare Versicherungen, Aktien, Fonds 0 16.Apr 2008 11:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Übergangsverlust bei Wechsel der Gewi... Paperlion Steuerberatung & Steueroptimierung 1 1.März 2008 11:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Steuervergünstigungen sind Unfug Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 1 7.Feb 2008 21:08 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wenn Sie schon mal in Singapur sind, ... Moderator GM&P Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 4.Feb 2008 10:48 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge wo sind sie geblieben??? GoMo&Pa Kommentare & Meinungen 11 8.Dez 2007 8:10 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Etwas gekauft und es wird nicht abgeb... Tobi82 Allgemeines 0 5.Dez 2007 8:13 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Fusionen sind angesagt Moderator GM&P Wirtschaft 0 8.Nov 2007 6:32 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Falsche Anlageberatung: Wann gibt es ... Verbraucheranwalt Gesetze 0 27.Okt 2007 23:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Welcher Frauentyp sind Sie? Esc Satire & Blödeleien 0 19.Okt 2007 15:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Rechte der Patienten - wann Ärzte haften GM&P Mod. Team Urteile & Recht 0 14.Okt 2007 20:08 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kapitallebensversicherungen sind pfän... Moderator GM&P Steuerberatung & Steueroptimierung 0 10.Okt 2007 10:41 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Schwarzarbeiter sind unfallversichert GM&P Info Versicherungen, Aktien, Fonds 0 27.Sep 2007 20:06 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge 7% – 10%-ige Kapitalanlagen, die ihre... CH-Consultant Kapitalanlage 0 5.Sep 2007 1:55 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Börsenneulinge sind auf dem Vorma... Moderator GM&P Aktien 0 2.Sep 2007 18:45 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Prospekthaftung – Wer haftet eigentli... Verbraucheranwalt Gesetze 0 29.Aug 2007 16:26 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Investor Relations | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen