| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3188
|
Verfasst am: 9.Aug 2007 14:45 Titel: Waren- und Regalauffüller sind Arbeitnehmer |
|
|
LSG Hessen:
Waren- und Regalauffüller sind Arbeitnehmer
Die Tätigkeit als Regalauffüller ist keine selbstständige und insofern auch nicht von der Sozialversicherungspflicht befreit. Das hat das Hessische Landessozialgericht entschieden
(Az.: L 8/14 KR 280/04).
Die Revision wurde nicht zugelassen.
Auszug:
| Zitat: |
Im konkreten Fall hatte eine Marketing-Gesellschaft aus Dieburg eine Warenauffüllerin mit dem Regalservice für Maggi- und Nestlé-Produkte betraut. Aufgabe der Servicekraft war es, in bestimmten Super- und Großmärkten die Ware ansprechend zu platzieren, den Warenbestand zu aktualisieren und u.U. Ware nachzubestellen. Die Rentenversicherung bewertete die Tätigkeit der Regalauffüllerin als abhängige und damit sozialversicherungspflichtige.
Die Marketing-Gesellschaft hingegen klagte gegen die Feststellung
der Sozialversicherungspflicht und argumentierte, die Servicekraft habe ein Gewerbe angemeldet und sei selbständig tätig. |
|
|
| Nach oben |
|

|
mike1011 Specialist
Anmeldungsdatum: 14.11.2005 Beiträge: 201 Wohnort: D/PL
|
Verfasst am: 10.Aug 2007 8:58 Titel: |
|
|
hi,
is ja wohl ein klarer fall von scheinselbständigkeit!
hätte denen eigentlich jeder steuerberater sagen können.
anderer fall wäre gewesen, wenn diese dame für mehrere solcher firmen tätig wäre.
grüße
mike1011 |
|
| Nach oben |
|
|
|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
Powered by phpBB © phpBB Group
|
|
|
|