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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5916
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Verfasst am: 24.Jun 2007 19:00 Titel: Wegelagerer – keine Polizistenbeleidigung |
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Mit Wegelagerern hatte sich das Bayerische Oberste Landesgericht zum Az:1 St RR 163/04 zu befassen. So zumindest hatte ein Autofahrer in Bayern einen Polizisten im Rahmen einer Verkehrskontrolle unfreundlich bezeichnet.
Geärgert hatte sich der Autofahrer über ein Bußgeld wegen des Nichtanlegens des Sicherheitsgurtes, daraufhin mehrfach den ihn verwarnenden Polizisten als Wegelagerer bezeichnet.
Nachdem der Autofahrer in der ersten und der zweiten Instanz zu Geldstrafen verurteilt wurde, sprach ihn das Bayerische Oberste Landesgericht in der Revision frei. Die Begründung ist gerade im als konservativ eingeschätzten Bayern ungewöhnlich:
Der Kernbereich des Grundrechts auf freie Meinungsäußerung sichert jedem Bürger zu, Maßnahmen der öffentlichen Gewalt ohne Angst vor Sanktionen kritisieren zu dürfen.
Der Autofahrer habe lediglich die Kontrolle an sich kritisiert, nicht aber den Beamten persönlich beleidigen wollen. Zudem könne der alte Begriff des Wegelagerers wohl kaum einen Vorwurf kriminellen Verhaltens gegenüber dem Polizisten darstellen.
(Quelle:Landesjournal GdP) |
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