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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1210 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 17.Nov 2005 17:20 Titel: Wegfall Kündigungsgrund, Eigenbedarfskündigung wirksam |
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Wieder einmal hatte sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einer der wenigen Kündigungen zu befassen, die Ihnen als Vermieter überhaupt noch möglich ist, nämlich der Kündigung wegen Eigenbedarfs. Was sich ereignete: Ein Vermieter hatte seiner Mieterin im November 1999 gekündigt und zur Begründung angegeben, dass er die Wohnung für seine Schwiegermutter benötige. Die Mieterin widersprach dieser Kündigung, jedoch ohne Erfolg: In zwei Instanzen wurde sie zur Räumung der Wohnung verurteilt. Ende September 2001 zog sie dann aus der Wohnung aus. Später erfuhr sie, dass die Schwiegermutter des Vermieters bereits im Juni 2001 verstorben war. Daraufhin verlangte sie vom Vermieter Ersatz für ihre Umzugskosten. Sie meinte hierzu berechtigt zu sein, weil der der Eigenbedarfsgrund zum Zeitpunkt ihres Auszuges nicht mehr bestanden habe.
Die höchsten deutschen Zivilrichter stellten sich nun auf die Seite des Vermieters: Nach ihrer Auffassung werde eine zunächst wegen Eigenbedarfs erklärte Kündigung nur dann unwirksam, wenn der Eigenbedarf vor Ablauf der Kündigungsfrist entfalle. Im vorliegenden Fall entfiel der Eigenbedarf mit dem Tod der Schwiegermutter aber erst nach Ablauf der Kündigungsfrist. Also zu einem Zeitpunkt, zu welchem die Rechte des Mietvertrages nicht mehr gelten. Diesen Befund sehen die Richter durch die Überlegung bestätigt, das anderenfalls derjenige Mieter, der eine Wohnung trotz rechtswirksamer Kündigung nicht räume, besser gestellt wird als der vertragstreue Mieter, der nach Ablauf der Kündigungsfrist auch auszieht. (BGH, Az VIII ZR 339/04) |
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A. Henneberg ** Consulter **
Anmeldungsdatum: 28.08.2002 Beiträge: 4936 Wohnort: Osten
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