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Verbraucheranwalt GoMo&Pa Werbepartner

Anmeldungsdatum: 22.06.2004 Beiträge: 241 Wohnort: Berlin
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Verfasst am: 2.Mai 2006 12:04 Titel: Wehrdienst: Einberufungen weiter aktuell |
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Der auf dem Rechtsgebiet des Wehrdienstes tätige Anwalt wird immer wieder gefragt, wie es gelingt, auf legalem Weg den Wehr- oder Zivildienst zu vermeiden. Hier ist keine pauschale Antwort möglich.
Hintergrund der Debatte ist, dass es viele Wehr- und Zivildienstpflichtigen als große Ungerechtigkeit empfinden, dass nur noch Teile eines jeden Jahrganges zum Wehrdienst einberufen werden. Die Einberufungspraxis der Bundeswehr spricht für sich: Bevorzugt werden qualifizierte junge Leute von den Kreiswehrersatzämtern angeschrieben. Wer einen gute Ausbildung und einen Job hat oder wer sich im Studium befindet, ist für die Bundeswehr interessant. Arbeitslose bleiben dagegen überproportional häufig von der Zwangsrekrutierung verschont. Mehr als 20 % eines Jahrganges werden überhaupt nicht mehr gemustert. Und nur 13 % der Einberufenen leistet den Dienst an der Waffe. Der Rest entscheidet sich für den Zivildienst. Dabei spricht kaum noch ein Argument ernsthaft für die Wehrpflicht: Die Bundesrepublik ist eines der wenigen Länder in der EU und der NATO, welches die Wehrpflicht in dieser Form überhaupt noch hat.
Gleichwohl hält das Bundesverfassungsgericht den Wehrdienst als solchen für grundgesetzkonform. Die Einberufungspraxis der Ersatzämter wurde von aber schon von verschiedenen Untergerichten als rechtswidrig eingestuft. So hat das VG Köln (8 K 154/04) vergangenes Jahr den Einberufungsbescheid eines Studenten für willkürlich erachtet, weil die Bundeswehr grundsätzlich nur noch Leute unter 23 Jahren anschrieb, weil sie pauschal Verheiratete verschonte und Kandidaten ab Tauglichkeitsstufe drei nicht heranziehen wollte. Allerdings gibt es auch anderslautende Entscheidungen verschiedener Verwaltungsgerichte, so dass -wie gesagt- eine pauschale Strategie nicht mitgeteilt werden kann.
Offenkundig ist jedenfalls, dass man sich vor Gericht nicht nur auf allgemein bestehende Ungerechtigkeiten berufen sollte. Man ist vielmehr gut beraten, den grundrechtssensiblen Bereich der eigenen beruflichen, gesundheitlichen und familiären Situation anzuführen. Wer also in Studium, Ausbildung oder Familienplanung ist, hat nicht von vornherein schlechte Karten im Kampf gegen die Bundeswehr. _________________ Rechtsanwalt Dr. Thomas Schulte
Uhlandstrasse 173-174 / Ecke Kurfürstendamm
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