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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 6458
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Verfasst am: 13.Dez 2006 7:27 Titel: Wein- oder Kaffeebezug im Ausland - Ärger mit dem Zoll |
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Wer in anderen Ländern Wein oder Kaffee kauft, bekommt schnell Ärger mit den Behörden.
Das erfuhr der Vorsitzende des holländischen Clubs "Cercle des Amis du vin". Er hatte für die 70 Mitglieder Wein in Frankreich geordert und von einem Spediteur abholen lassen. Der Europäische Gerichtshof stellte klar: Trotz des Kaufs in Frankreich ist holländische Weinsteuer fällig, der Vorsitzende muss 906 Euro nachzahlen (C-5/05). Anders sei es nur, wenn der Käufer den Wein selbst über die Grenze transportierte.
Dass dieser Grundsatz auch für Kaffee gilt, haben Tausende deutscher Kaffeefreunde erfahren. Sie gerieten ins Visier der Zentralen Internet-Recherche (ZIRE) des Zolls, weil sie online bei ausländischen Anbietern bestellt und so die deutsche Steuer von 2,19 Euro pro Kilo Röstkaffee umgangen hatten. Jetzt müssen sie nachzahlen.
Quelle: Wirtschaftswoche |
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