Verfasst am: 8.Aug 2006 15:55 Titel: Wer kein Auto hat darf nicht ohne weiteres versetzt werden
Arbeitnehmer ohne ein eigenes Auto dürfen nicht ohne weiteres an eine weit entfernte Arbeitsstelle versetzt werden.
Dies gilt nach Auffassung des hessischen Landesarbeitsgerichts auch dann, wenn der Vertrag eine Versetzungsmöglichkeit vorsieht, wie die Zeitschrift „Öko-Test“ in ihrer August-Ausgabe berichtet.
Der Mitarbeiter hatte argumentiert, für den Weg zur Arbeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln und Fußweg brauche er knapp drei Stunden. Das Gericht stellte fest, dass die Firma eingehend hätte prüfen müssen, ob statt des Klägers ein anderer Arbeitnehmer mit Privatauto hätte versetzt werden können.
Aktenzeichen: Hessisches Landesarbeitsgericht 8 Sa 124/05
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