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mlm-aktuell.de Specialist
Anmeldungsdatum: 14.01.2005 Beiträge: 51 Wohnort: nördlich von Berlin
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Verfasst am: 6.März 2005 16:21 Titel: Wichtige Informationen zum Marken- und Domainrecht ... |
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Wichtige Informationen zum Marken- und Domainrecht im Internet
Achten Sie auf Markenschutzrechte anderer Unternehmen und vermeiden somit hohe Kosten und Rechtsfolgen!
Unter Marken-Trigger versteht man weitestgehend die "widerrechtliche" Nutzung von fremden und vor allem geschützten Kennzeichen und Markennamen zu Werbezwecken. Somit ist die Verwendung von bekannten Reise-Marken wie Expedia, Opodo, Travelchannel, L´tur etc. in Domainnamen, Keywords, sowie Titel und Beschreibungen in Metatags verboten.
Führt das Verwenden eines bestimmten Domainnamens zu einer Verwechslungsgefahr mit einer geschützten Marke, kann der Markeninhaber eine strafbewehrte Unterlassung fordern. Dies gilt sowohl für Domains, als auch für Subdomains, z.B. "expedia.domain.de.
Bei der Verwendung von patentrechtlich geschützten Kennzeichen und Markennamen handelt es sich um einen sogenannten Markenrechtsverstoß. Dies beruht auf der Tatsache, dass niemand die Bekanntheit einer Marke eines anderen Unternehmens "ausnutzen" darf, um für sich selbst, bzw. eigene Angebote zu werben. Streitwerte bei Markenrechtsverstößen liegen in der Regel zwischen 50.000 und 100.000 Euro.
Nicht nur Domainnamen, sondern auch die Verwendung von Markennamen in Keyword-Werbung ist davon betroffen. Wer geschützte Markennamen, z.B. in Google Adwords, verwendet, um für seine eigenen Angebote zu werben, riskiert ebenfalls eine Abmahnung.
Nicht nur Keyword-Werbung auf anderen Webseiten können zu Rechtsstreitigkeiten führen. Es kann bereits Unterlassungsrund sein, wenn geschützte Markennamen als Titel-Element oder gar als Keywords oder Beschreibungen in Metatags verwendet werden.
Insbesondere große Unternehmen machen von ihrem Markenrecht Gebrauch und betreiben umfassende Recherche nach solchen Verstößen. Auch einige unserer Partner-Websites waren bereits davon betroffen.
Um die nicht unerheblichen Kosten und Rechtsfolgen einer Abmahnung bishin zur Einstweiligen Verfügung zu vermeiden, sei angeraten, bei der Auswahl von Domainnamen und Keywords in Adwords und Metatags auf die Schutzrechte anderer Unternehmen besonders zu achten.
Weitere Informationen und Recherche-Möglichkeiten finden Sie auf der Website des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA).
www.dpma.de |
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