Verfasst am: 11.Jun 2007 11:52 Titel: Wie genau sind Schriftgutachten vom BKA
Hallo liebe Leser,
ich habe eine Frage zu meinem Fall. Es geht um die Echtheit eines Pachtvertrages, speziell um die Laufzeit. Von der Gegenseite wird nämlich behauptet, der Vertrag sei gefälscht. Ein Schriftgutachten hat keine eindeutige Klarheit gebracht. Erstinstanzlich habe ich gewonnen, die Berufungsverhandlung habe ich leider verloren.
Wie genau kann beim BKA ein solcher Vertrag untersucht werden?
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