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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 5863
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Verfasst am: 18.Dez 2007 9:22 Titel: Zahlungsverzug ohne Folgen |
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Unbezahlte Rechnungen sind ein Ärgernis – für den Fordernden, aber auch den Zahlungspflichtigen. Vor allem, wenn Zusatzkosten für Mahnung und Anwalt auflaufen. Manchmal bleiben die Gläubiger darauf sitzen, wie ein aktuelles Urteil zeigt.
Eine Berlinerin erhielt Mitte September 2004 eine Rechnung über 543 Euro von einer Physiotherapeutin. Kurz danach zog sie um und verschluderte das Papier offenbar im Umzugschaos. Nachdem zwei an die alte Adresse geschickte Mahnungen der Physiotherapeutin unbeantwortet blieben, schaltete diese im Februar 2006 einen Anwalt ein – woraufhin die Ex-Patientin sofort zahlte.
Das war der Therapeutin aber nicht genug: Sie forderte Anwaltsgebühren von 70 Euro, Verzugszinsen von 45 Euro und 3,58 Euro für die Anfrage beim Einwohnermeldeamt.
Doch der Bundesgerichtshof wies die Klage ab: Der Anspruch sei unberechtigt, da die Frau zum Zahlungszeitpunkt nicht "in Verzug" gewesen sei.
(III ZR 91/07)
Denn sie sei in der Rechnung nicht über die Folgen einer verspäteten Zahlung aufgeklärt worden, sodass die 30-tägige "Verzugsfrist" nicht begann. Auch die Mahnungen hätten die Frist nicht ausgelöst, da die Briefe wegen des Umzugs nicht ankamen.
Quelle: HB |
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