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Zugriff aug Anteile einer Gmbh, gehalten durch Treuhänder?

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panama
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 14
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 2.Nov 2005 10:48    Titel: Zugriff aug Anteile einer Gmbh, gehalten durch Treuhänder? Antworten mit Zitat

Guten Tag,

bevor ich mir weitere Kosten aufbaue für einen Fall, in welchem ich einen Titel habe die Frage, ob ein Durchgriff möglich ist. Folgende Situation:

Stellen Sie sich eine GmbH vor, in welcher der Schuldner 50% der Anteile hat und mir der personifizierte Einzahlungsbeleg von Euro 12.500.-, vorliegt. Besagte Schuldner war zunächst GF dieser GmbH und bedingt durch finanzielle Probleme in einer anderen GmbH, wo er ebenfalls GF war und Anteile von 100% hat, hat besagter Schuldner seine Anteile (in dieser neuen GmbH) an einen Treuhändler gegeben, der nunmehr seine Rechte/Pflichten in o.a. GmbH, vertritt. Gibt es eine Möglichkeit auf die Anteile (o.a. Titel) gegen die GmbH durchzugreifen? Bevor die Frage aufkommt warum ich nicht an die GmbH gehe wo der Schuldner 100% hält, sie wurde von Amts wegen am 26.10.2005 wg. Vermögenslosigkeit und Wirtschaftsbetrug, geschlossen.

Vielen Dank für Ihre Tipps und Hinweise.

panama
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bavarian1
Newbie


Anmeldungsdatum: 02.05.2005
Beiträge: 13
Wohnort: Siegsdorf

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2005 6:13    Titel: Antworten mit Zitat

kostenloser Hinweis:

wenn Sie einen Titel haben (!!!) können Sie natürlich die Anteile und deren wirtschaftlichen Inhalt pfänden lassen. Bei Gesellschaft und Treuhänder.

Hat mit Treuhänder nichts zu tun. Dieser hält ja nur treuhänderisch für den Schuldner (so Ihre Darstellung).

Erledigt jeder Anwalt mit dem Handbuch für Pfändungen.

Aber: rechtskräftiger Titel muß vorhanden sein.

Nur in Ausnahmefällen könnte dinglicher Arrest der Anteile möglich sein.

Viel Glück

Bavarian1
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panama
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 14
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2005 9:58    Titel: Antworten mit Zitat

@bavarian1

Vielen Dank, hört sich vielversprechend an.

panama
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2005 14:31    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

sorry bavarian, das muß man etwas einschränken. Zunächst ist die Aussage von panama recht pauschal, was die Treuhandschaft angeht.

Deshalb die Frage an panama, woraus schließen Sie, daß ein Treuhandverhältnis vorliegt? Besteht hierüber ein notarieller Treuhandvertrag? Ist die Treuhandschaft im Zweifel auch eingetragen? Oder spekulieren Sie hierauf, da plötzlich die Oma Ihres Gegners Anteilseigner ist?

Sollte die Treuhandschaft nicht nachweisbar sein, werden Sie es mit der Beweisführung bezüglich treuhänderischem Halten von Gesellschafteranteilen sehr schwer haben. Daß Ihr Gegner irgendwann einmal Gründungsgesellschafter war, bedeutet noch lange nicht, daß der neue Gesellschafter (offiziell) Treuhänder ist.

Grüße
gundel
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panama
Newbie


Anmeldungsdatum: 07.10.2003
Beiträge: 14
Wohnort: NRW

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2005 15:39    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Gundel,

vielen Dank für den Hinweis, hätte ich vielleicht erwähnen sollen. Tatsächlich ist es so, daß notarielle Treuhandverträge vorliegen in welchen dokumentiert ist, daß der neue Gesllschafter die Anteile des Gegners, zu treuen Händen verwaltet. Eine Eintragung der Treuhandschaft (darf ich annehmen Sie meinen HRB) ist natürlich nicht erfolgt weil Sinn der Treuhandschaft war, die Anteile des Gegners vor dem Zugriff etwaiger Gläubiger (alte GmbH), zu schützen. Somit konnte gegenüber etwaigen Gläubigern, die keine Kenntnis von der Treuhandschaft hatten der Beweis erbracht werden, daß der Gegner keine Anteile in besagter neuen GmbH, hatte. Im HRB wurde er ja nicht mehr als GF oder Gesellschafter (scheidet zum Datum XY aus...) geführt, was er mittels HRB Auszug im Nachgang, dokumentieren konnte.
MfG
panama
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Gundel
Insider


Anmeldungsdatum: 01.09.2005
Beiträge: 858

BeitragVerfasst am: 4.Nov 2005 15:56    Titel: Antworten mit Zitat

hallo,

@panama
Danke für die Info. Dann müssen Sie gegen beide vorgehen. Gegen den Treuhänder würde ich sicherheitshalber noch wg. Offenlegung und Kündigung des Treuhandverhältnisses vorgehen - damit nicht noch schnell die Anteile anderweitig "verkauft" werden. Gegen den Schuldner auf jeden Fall bezüglich der dann ihm zustehenden Anteilsrechte.

Alle weiteren Details sollten Sie schnellstens mit Ihrem Anwalt besprechen. Weitere Informationen kann / darf und sollte man hier auch nicht geben, Sorry.

Grüße
gundel
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