BGH präzisiert Strafbarkeit und Anwendung von Vermögensverfall bei fingierten Gewinnspielen
Wird ein Empfänger einer Werbesendung, in der unwahre und irreführende Gewinnmitteilungen und Geschenkversprechen gemacht werden, durch diese zu einer Warenbestellung veranlasst, fällt dies in den Anwendungsbereich von § 16 Abs. 1 UWG. Dies hat der Bundesgerichtshof mit Urteil vom 30.05.2008 entschieden (Az.: 1 StR 166/07) und die Verurteilung dreier Angeklagter wegen strafbarer Werbung bestätigt.
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