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Goodman *** Consulter ***
Anmeldungsdatum: 16.01.2002 Beiträge: 5416
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Verfasst am: 24.Jul 2005 13:10 Titel: gomopa.de zu verkaufen |
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Die Domain gomopa.de ist zu verkaufen, und gomopa.com wird von einem Kreditvermittler betrieben. Wir haben das bis heute geduldet.
Handelsblatt
Domain-Klau - Firmen sind auch im Ausland nicht schutzlos Schiedsverfahren sind schnell und billig - und auch weltweit verbindlich
Den Schutz von Namen und Marken bei Internetdomains können die Gerichte mittlerweile weitgehend garantieren.
Eine eindeutige Adresse wie Potsdam.de ist nur für die Stadt der Preußenkönige reserviert. Beliebige Dritte dürften sie nicht eintragen, geschweige denn behalten. Doch problematisch wird es immer dann, wenn die Adressendungen leicht geändert werden. Und wenn dann noch die Domain im Ausland registriert ist, stößt der Schutz von Namen oder Marken leicht an seine Grenzen.
Doch Firmen, die mit diesen Schwierigkeiten konfrontiert sind, sind nicht völlig schutzlos. "Schiedsverfahren" lautet die Maßnahme, die Experten empfehlen. Die sind schnell und billig. Und ihre Ergebnisse muss auch ein ausländischer Domain-Anbieter akzeptieren.
Problemfälle gibt es zu Hauf. So sah sich die Potsdamer Stadtverwaltung plötzlich mit potsdam.com, potsdam.net, potsdam.org und potsdam.info konfrontiert. Ähnlich ging es der Deutschen Post. Deren Tochterunternehmen DHL ist ein bekannter Logistiker. DHLmail.com klingt ähnlich, nur wurde der Name von einer Person im Iran reserviert, die nichts mit dem Postservice zu tun hatte. Ein ähnliches Problem hatte DHL in China.
"Man muss nicht vor dem Bezirksgericht in Peking klagen", erläutert Rechtsanwalt Nils Weber sein Vorgehen für die Post. Der Anwalt in der Kölner Niederlassung von Linklaters, Oppenhoff& Rädler betreut viele Marken. Er schwört auf Schiedsverfahren. Mittlerweile hat er einige bei Kennzeichenverletzungen durchgeführt. Gerade international tätige Firmen haben hohen Bedarf, ihre Marken weltweit zu schützen. Schiedsgerichte sind hier ein überraschend bequemer Weg. "Meine Mandantin konnte darlegen, dass die Kennzeichnung DHL mit dhlmail.com verwechselungsfähig ist, auch im Iran durchgängig bekannt und daher die Registrierung durch einen Dritten missbräuchlich ist", sagt Weber.
Glück für DHL dann auch, dass "die Domain zum Verkauf angeboten wurde, was als Indiz für ein mangelndes rechtliches Interesse an der Domain und für die Bösgläubigkeit angesehen wird." In diesem Fall rief Weber das WIPO-Schiedsgericht an. Das Verfahren dauerte nur etwa zwei Monate. Es endete mit einem Sieg. "Inzwischen ist die Domain für DHL registriert", weiß Weber zu berichten. Auch die in China registrierte Domain ist mittlerweile für DHL eingeschrieben.
Dass sich Markenrechte mittels eines vergleichsweise billigen Schiedsverfahrens effektiv schützen lassen, wissen aber noch die wenigsten. Jeder Domaininhaber ist verpflichtet, sich einem Schiedsverfahren zu unterwerfen, wenn seine Berechtigung für eine bestimmte Adresse vernünftig bestritten werden kann. Das garantiert die Internet Corporation for Assigned Names and Numbers - besser bekannt unter ICANN.
Die Einrichtung betreut dezentral alle Namen und Adressen im Internet. Sie hat sämtliche bei ihr registrierten Domainvergabestellen dazu verpflichtet, jeden Endkunden auf die Durchführung von Schiedsverfahren zu verpflichten. Deswegen können sich auch iranische oder chinesische Domain-Grabber nicht dem Zugriff berechtigter Markeninhaber entziehen.
Die Schiedsverfahren werden dann etwa von der WIPO (World Intellectual Property Organization) im schweizerischen Genf durchgeführt. Hat man einmal das in der Regel schnelle und billige Schiedsverfahren erfolgreich durchlaufen, kann man die Löschung oder Übertragung der Domain beispielsweise bei der für Deutschland zuständigen Denic (Deutsches Network Information Center) oder anderswo in der Welt beantragen. Mit dem mitunter hartnäckigen Schädiger braucht man sich dann nicht mehr direkt herumzuärgern.
Im Verfahren vor der WIPO nimmt man sich am besten einen englischsprachigen Anwalt. Der Rechtsvertreter wird keine großen Reisekosten berechnen, da das gesamte Verfahren elektronisch per E-Mail abgewickelt wird. Dieser Vorteil ist aber zugleich auch einer der wenigen Nachteile des Verfahrens. Es gibt keine mündliche Verhandlung. Der erste Schriftsatz des Anwalts sollte also gleich überzeugen.
In der Regel werden nur wenige Schriftsätze ausgetauscht. Die Verfahrensordnung ist kurz und prägnant. Die Kosten sind mit durchschnittlich 1 500 US-Dollar beherrschbar. Dieser Betrag umfasst allerdings nur die Rechnung des Schiedsgerichts. Hinzu kommen stets die Kosten für den eigenen Anwalt - und zwar auch dann, wenn der Kläger vor dem Schiedsgericht Recht bekommt. Da kann es sinnvoll sein zu rechnen. Unterhalb der Schwelle der Gerichts- und Anwaltskosten kann ein "Vergleich" oder besser ein Abkaufen vom unberechtigten Domaininhaber finanziell günstiger sein. Dafür kann während des Verfahrens nichts mehr mit der streitigen Domain geschehen. Sobald die Schiedsklage eingegangen ist, darf die Domain nicht mehr an Dritte übertragen werden.
Der vielleicht größte Vorteil des Schiedsverfahrens liegt im Zeitgewinn. Die WIPO-Verfahren werden meist in zwei Monaten abgewickelt. Das ist im Vergleich zu den ein bis zwei Jahren, die man vor deutschen Landgerichten meist einplanen muss, rekordverdächtig. Das Schiedsgericht prüft die Berechtigung beider Seiten zum Führen des Domainnamens. "Gewöhnlich nur für Marken" ist der Schutz des Schiedsverfahrens vorbehalten, warnt aber Rechtsanwalt Markus Plesser. Wer sich auf Namensrechte berufen will, hat es dagegen deutlich schwerer. Das musste der Partner bei Hogan Hartson& Raue auch seinen Potsdamer Mandanten mitteilen. Namen mit ihrer nationalen sprachlichen Prägung sind vor dem englischsprachigen Schiedsgericht Schall und Rauch. Aber Plesser fand eine Marke, mit der es dann gelang, auch die anderen Potsdam-Domains für sich zu reservieren. Heute erreicht man die offizielle Seite der Stadt auch über potsdam.org.
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Corax Specialist
Anmeldungsdatum: 03.08.2004 Beiträge: 247 Wohnort: Hannover
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