GoMoPa
 
 
 
 
GoMoPa    SuchenSuchen RegistrierenRegistrieren ProfilProfil LoginLogin
FAQFAQ MitgliederlisteMitgliederliste Einloggen, um private Nachrichten zu lesenEinloggen, um private Nachrichten zu lesen



offizielles Gewinndokument - Gewinnbrief - Sie haben ....

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten GOMOPA® : Startseite ->  Foren-Übersicht -> Urteile & Recht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen 
Autor Nachricht
GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 17.Apr 2007 8:21    Titel: offizielles Gewinndokument - Gewinnbrief - Sie haben .... Antworten mit Zitat

Oberlandesgericht Hamm
Aktenzeichen: 21 U 138/06


Zitat:
Die Klägerin macht gemäß § 661a BGB eine Forderung auf Übergabe und Übereignung eines Audi A2 geltend, die sie aus einem Schreiben vom 01.02.2003 herleitet, das sie für eine Gewinnzusage der Beklagten hält.
Das Schreiben, das als "offizielles Gewinndokument" und unter "Betreff" als "offizielle Gewinnankündigung" bezeichnet ist, weist als Absender eine J aus. In ihm teilt ein "Direktor J B" auszugsweise folgendes mit:
Persönliche Nachricht für den glücklichen Gewinner
Zitat:
Sehr geehrte Frau I,
ich bringe gern gute Neuigkeiten und heute habe ich die Ehre, Ihnen herzlichst gratulieren zu dürfen. Das Management der Abteilung Preisverleihungen von J hat mir das Gewinnergebnis der großen J ... – Promotion gezeigt, an der Sie mtgespielt haben. Ich kann Ihnen folgendes bestätigen:
Frau I hat gewonnen:
Einen neuen Audi A2 im Wert von 22.500 Euro

Oder einen Bargeldscheck!
Bestätigt! Sie können sofort ihren Gewinn anfordern. Dieser Gewinn wird nach Anforderung sofort verliehen.

Zitat:
Außerdem waren in dem Schreiben die Rubriken "Herausgabe des Gewinns ist bestätigt" und "Audi A2 ist reserviert" jeweils angekreuzt. Beigefügt war eine "Pro-Forma-Rechnung" für einen Audi A2 mit einer bestimmten Ausstattung über 22.500 € (Bl. 6 GA), auf der sich folgende Anmerkung befand:
Fahrzeug bestimmt für den Gewinner des Autos oder des Schecks über 35.000 Euro

Neben dem Postfach ###, #### T, Niederlande war als "Rückanschrift" der J das Postfach #### in #### O genannt.

Eine im Rechtsstreit 126 C 7071/03 vom AG Dortmund durchgeführte Postanfrage zur zustellfähigen Hausanschrift des Postfachs ####, #### O (Bl. 24, 26 BA) habe ergeben, dass die Beklagte Urheberin der Gewinnzusage sei.

Zitat:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin ein Fahrzeug Marke Audi, Typ A2 1,4, Farbe silbergrün-metallic, Standardausführung: Airbags für Fahrer und Beifahrer, Zentralverriegelung, elektrisches Zubehör, Servolenkung, verschiedene Aluminium-Dekorationen und Exklusivausführung: vollautomatische Klimaanlage, vier gegossene Leichtmetallfelgen, Zentralverriegelung mit Fernbedienung, Rückspiegel und Wagentürgriffe in Karosseriefarbe, Sonnendach, Parkleitsystem, Alarmanlage, Lenkrad und Schalthebel aus Leder und beleuchteter Make-up-Spiegel zu übergeben und zu übereignen.

Der Beklagten wird hierfür eine Frist von vier Wochen nach Rechtskraft des Urteils gesetzt, nach deren Ablauf die Klägerin die Leistung ablehnt. Die Beklagte wird verurteilt, nach fruchtlosem Fristablauf 22.500 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Fristablauf zu zahlen. Die Kosten des Rechtsstreits hat die Beklagte zu tragen. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 30.000 € abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in dieser Höhe oder in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet. Die Revision wird nicht zugelassen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
www.janolaw.de
maleh
Pathfinder


Anmeldungsdatum: 03.09.2003
Beiträge: 251

BeitragVerfasst am: 18.Apr 2007 17:28    Titel: Antworten mit Zitat

...wird der Klägerin aber trotzdem nix nützen, da wird diese Abzockerfirma eben zu gemacht und mit neuen Namen und den gleichen Leuten neu gegründet. Letztlich hat der Kläger sogar noch die Gerichtskosten am Hals.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3708

BeitragVerfasst am: 20.Apr 2007 5:23    Titel: Antworten mit Zitat

Problematische Situationen erfordern Rechtsanwälte, die wissen - und nicht ertesten - was zu tun ist.
Wie finden Sie nun den geeigneten Streiter in Ihrer Sache?
Fragen Sie - klicken Sie hier
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
GM&P Mod. Team
Insider


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 653

BeitragVerfasst am: 5.Jun 2007 18:46    Titel: Antworten mit Zitat

Schluss mit "Faulem Zauber" - Europäisches Verbraucherzentrum warnt weiterhin vor dubiosen Gewinnversprechen. Manche Anbieter scheinen sich zwar darauf zu spezialisieren, die Unerfahrenheit bestimmter Verbrauchergruppen, z.B. älterer Menschen gezielt auszunutzen. Dies gilt vor allem für unseriöse Versandhäuser, die mit Gewinn-Mitteilungen, meist per Post aus den europäischen Nachbarstaaten, Verbrauchern das Geld aus der Tasche ziehen.

Das Faltblatt über dubiose Gewinnversprechen gibt konkrete Tipps, wie Verbraucher sich in solchen Fällen verhalten sollten und bietet Hilfe zur Selbsthilfe.

Das Faltblatt "Fauler Zauber" ist gegen Einsendung eines mit 55 Cent frankierten Rückumschlags erhältlich:

EuropäischesVerbraucherzentrum Kiel
- Fauler Zauber -
Willestr. 4-6
24103 Kiel
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
GM&P Info
.


Anmeldungsdatum: 18.01.2006
Beiträge: 3708

BeitragVerfasst am: 9.Jun 2008 4:24    Titel: Antworten mit Zitat

LG Koblenz:
Das Amtsgericht Lahnstein und das Landgericht Koblenz haben einer Verbraucherin Recht gegeben, die eine schriftliche Mitteilung über einen vermeintlichen Gewinn in Höhe von 1.500 Euro erhalten und von dem angegebenen Absender die Auszahlung des Gewinns verlangt hat. Das Amtsgericht hat der Klage durch Urteil vom 14.01.2008 stattgegeben. Auf die Berufung des Beklagten hat das Landgericht Koblenz das Urteil durch Beschluss vom 29.04.2008 bestätigt und die Berufung zurückgewiesen (Az.: 12 S 30/08). >> weiter >> Beck-Aktuell
Zitat:
Beklagter: Gewinnmitteilung war mir nicht bekannt
Die Klägerin hat von dem Beklagten Zahlung von 1.500 Euro nebst Zinsen verlangt. Der Beklagte hat vorgetragen, er habe das Postfach für ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen eingerichtet, das Verkaufsveranstaltungen durchführe. Der Inhalt der Gewinnmitteilung sei ihm nicht bekannt gewesen.

Gericht: Beklagter muss sich an versprochener Leistung festhalten lassen
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden E-Mail senden www.finanzkatalog24.net www.finanzblog24.net Werben mit GoMoPa® Beschwerde erheben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   

Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten     Foren-Übersicht -> Urteile & Recht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.

Ähnliche Beiträge
Thema Autor Forum Antworten Verfasst am
Keine neuen Beiträge BGH: Banken haben Warn-Pflicht gegenü... Moderator GM&P Urteile & Recht 0 15.Jul 2008 10:04 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge mediatrend - Sie haben gewonnen - Abo... GM&P Info Betrug - Sonstiges 0 3.Jul 2008 6:07 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Haben Sie schon ihr eigenes Flugzeug? Dechet & Ehimare Tipps, Adressen und Möglichkeiten 0 3.Jun 2008 16:47 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge eBay - Betrüger haben leichtes Spiel GM&P Info Betrug - Sonstiges 1 19.Mai 2008 8:34 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Sie haben das Recht zu schweigen Moderator GM&P Urteile & Recht 0 1.Mai 2008 16:26 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Den Dahingeschiedenen wird es nicht m... Peter Wilhelm Satire & Blödeleien 0 10.Jan 2008 18:52 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Die Geschichte vom Geld, oder warum w... Heinrich Dreier Kommentare & Meinungen 1 23.Dez 2007 9:38 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Wir haben zu viele und qualitativ zu ... Moderator GM&P Gesetze 0 16.Dez 2007 23:01 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was haben Wolfgang Thierse und Muhabb... hdschulz Kommentare & Meinungen 0 16.Nov 2007 16:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge BGH stellt klar: Vermittler haben kei... Verbraucheranwalt Urteile & Recht 0 28.Aug 2007 10:24 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Kasinos haben Macao reich gemacht Moderator GM&P Wirtschaft 0 7.Aug 2007 11:18 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Haben Sie eine Vorsorgevollmacht ? KarlderFuchs Wirtschaft 0 11.Jul 2007 7:54 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Anwälte haben einen neuen Markt entde... Moderator GM&P Wirtschaft 0 19.Jun 2007 14:11 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Was haben Sie im Portfolio? Moderator GM&P Penny-Stocks 0 1.Jun 2007 10:39 Letzten Beitrag anzeigen
Keine neuen Beiträge Invest - So haben Sie Ihre Investment... hhj76 Versicherungen, Aktien, Fonds 1 24.Mai 2007 10:50 Letzten Beitrag anzeigen


Powered by phpBB © phpBB Group
 
 

Copyright 2000-2008 - GoMoPa® - Goldman Morgenstern & Partners Consulting LLC
Impressum | Presse | Kooperation | Forenwerbung | Downloads | Newsletterwerbung | Sitemap | Partnerprogramm | Bannergenerator | Polizei-STA-Behoerden | Premiumaccounts | Werbung | Finanzlinks | Beschwerde

Katalog für Finanzen | Suche für Finanzen | Blog für Finanzen