Verfasst am: 5.Aug 2005 10:18 Titel: ruht 1%-Regelung für Firmenwagen bei Krankheit?
Wenn ein Mitarbeiter oder Geschäftsführer krankgeschrieben sind, die ein Firmenfahrzeug auch privat benutzen, ruht dann die 1%-Regelung für diesen Zeitraum (1% des inländ. Neupreises pro Monat werden als geldwerte Zuwendung gerechnet und erhöhen so Einkommen und Lohnsteuer ENORM; es sei denn, ein Fahrtenbuch wird geführt)
Wenn der Wagen während Abwesenheit des Fahrers diesem ja auch nicht zur Verfügung steht/nachweislich nicht genutzt werden kann, hat er doch daraus auch keinen Vorteil.
Aus meiner Sicht dürfte deshalb auch keine Kosten anfallen.
Wie & wo wäre das zu begründen?
Kann gegen die Berechnung der Prozente während Krankheit durch Steuerbüro Widerspruch eingelegt werden?
Danke!
Ja, die 1% Regelung ruht bei Krankheit und auch bei Urlaub, wenn...
sichergestellt ist, daß das Kfz nicht benutzt wurde / werden konnte.
Allerdings ruht die 1% Regel nur dann, wenn...
ein vollständiger Kalendermonat betroffen ist.
Bereits ein einziger Tag theoretische Nutzbarkeit in einem Kalendermonat läßt die 1% Regel wieder aufleben.
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