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1. Januar 2008: Staat erzwingt Altersarmut

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Moderator GM&P
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Anmeldungsdatum: 21.01.2006
Beiträge: 6461

BeitragVerfasst am: 25.Okt 2007 20:34    Titel: 1. Januar 2008: Staat erzwingt Altersarmut Antworten mit Zitat

Von der Öffentlichkeit längst vergessen, läuft zum Jahresende die sogenannte 58er-Regelung aus, die ursprünglich nur bis Ende 2005 gelten sollte, dann aber noch einmal verlängert wurde.

Sie beinhaltet, daß über 58jährige bis zum vollendeten 65. Lebensjahr von sinnlosen Umschulungs- und Ein-Euro-Job-Angeboten unbehelligt Arbeitslosengeld I und dann II beziehen können. Sie fallen damit aus der Arbeitslosenstatistik und haben zugleich kein Anrecht mehr auf Vermittlungsleistungen.

Mit dem Auslaufen der Regelung kommen nun Vorschriften des Sozialgesetzbuches II zum Tragen, die vorsehen, daß der Leistungsträger für über 60jährige Bezieher von Arbeitslosengeld I oder II die Verrentung beantragen muß.

Ein Widerspruchsrecht der Betroffenen gibt es nicht.

Damit kommen die auf dem Arbeitsmarkt ohnehin benachteiligten Älteren »noch mehr vor die Flinte« als bisher. Bis zu 18 Prozent Rentenabschläge müssen sie hinnehmen.

Für zwangsverrentete Menschen, die vor der Arbeitslosigkeit ein geringes Einkommen hatten und daher ergänzende Sozialhilfe zu ihrer Rente beantragen müssen, gelten die Bestimmungen des SGB XII. Damit sind die Kommunen für sie zuständig, auf die 50 bis 100 Millionen Euro zusätzliche Belastungen jährlich zukommen würden.

Der besondere Skandal: Für die Betroffenen gelten nicht mehr die Bestimmungen der Hartz-Gesetze zu den nicht antastbaren Ersparnissen. Ein ALG-II-Bezieher darf pro Lebensjahr 250 Euro an Ersparnissen behalten, ein 60jähriger käme damit also auf einen »Freibetrag« von bis zu 15000 Euro.

Unfreiwillige Frührentner müssen diese Ersparnisse nun aber erst so gut wie vollständig aufbrauchen, bevor sie die Altersgrundsicherung bzw. ergänzende Sozialhilfe beantragen dürfen. Erst, wenn sie nur noch 1600 Euro auf der hohen Kante haben, dürfen sie Sozialhilfe beantragen.

Damit wird jede private Altersvorsorge ad absurdum geführt.

Betroffen sind übrigens nicht nur Erwerbslose, sondern auch die sogenannten Aufstocker, deren Erwerbseinkommen nicht zum Leben reicht und die deshalb ergänzend ALG II erhalten. Darüber hinaus gilt das auch für Kinder und hochbetagte Eltern der Zwangsrentner, die zu Unterhaltszahlungen verdonnert werden können.
Autor: Jana Frielinghaus
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