| |

|
| Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen |
| Autor |
Nachricht |
purplepeopleeater Pathfinder
Anmeldungsdatum: 17.11.2003 Beiträge: 483 Wohnort: 74855hassmersheim/NOK/BaWü
|
Verfasst am: 12.Okt 2005 15:42 Titel: 20 mio klv nur noch makulatur |
|
|
da heutige urteil des bgh ist echt ein hammer!
versicherungsaktien pfui! - sekt auf!
l
Karlsruhe
BGH stellt Lebensversicherungskunden besser
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass der Rückkaufwert einer Kapitallebensversicherung bei vorzeitiger Kündigung nicht auf Null sinken darf. Verbraucher können demnach künftig bei vorzeitiger Kündigung ihrer Kapitallebensversicherung mit höheren Rückzahlungen rechnen.
Zwar bezieht sich diese Entscheidung nur auf Verträge, die zwischen 1994 und Mai 2001 abgeschlossen wurden. Allerdings sind weitere Gerichtsverfahren anhängig, in denen es um danach geschlossene Verträge geht. Von dem Urteil werden auch Auswirkungen auf jetzt abgeschlossene Versicherungen erwartet. Die Bundesrichter gaben den Versicherern zudem eine Formel auf, nach der der Rückkaufwert zu berechnen ist. (Aktenzeichen: Bundesgerichtshof IV ZR 162/03)
Bereits Ende Juli entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Inhaber von Lebensversicherungen mit mehr Transparenz bei ihren Verträgen und mit einer "angemessenen" Beteiligung am Vermögen und den stillen Reserven ihres Versicherers rechnen können.
Weit weniger als die eingezahlte Prämie zurück
In den drei jetzt verhandelten Fällen hatten Versicherungsnehmer in den 90er Jahren Kapitallebensversicherungen mit bis zu 30 Jahren Laufzeit abgeschlossen. Als sie die Verträge nach einigen Jahren vorzeitig kündigten, bekamen sie weit weniger als ihre eingezahlten Prämien zurück, weil Abschlussgebühren und die Provisionen an die Versicherungsvertreter in den ersten Jahren vollständig abgezogen wurden.
Aus den Vertragsbedingungen war der geringe Rückkaufwert aber nicht ersichtlich. Der Bundesgerichtshof erklärte deshalb im Mai 2001 die von den Versicherern verwendete Vertragsklausel für intransparent und nichtig. Von der Entscheidung des Gerichts sind laut Bund der Versicherten etwa 20 Millionen Lebensversicherungsverträge betroffen.
Allianz zeigt sich überrascht
Die Allianz Leben, größter deutscher Lebensversicherer, zeigte sich überrascht über das Urteil des Bundesgerichtshofs. Ein Unternehmenssprecher in Stuttgart sagte, es sei schwierig zu beurteilen, was für Auswirkungen der Richterspruch habe. Das vom Gericht vorgegebene Berechnungsverfahren beurteilte er als überraschenden Vorschlag. |
|
| Nach oben |
|

|
|
|
|
|
|
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.
|
|
|
| |