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AMIS-Fonds in Schwierigkeiten

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andi-amo
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Anmeldungsdatum: 13.10.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 13.Okt 2005 19:22    Titel: Re: Rechtliches Vorgehen Antworten mit Zitat

Hallo,

ich bin Kunde von AMIS seit 08/2004 - Global Power Plan C -
ISIN LU0174900794 mit einem monatlichen Sparplan.

Letzte Woche kam dieses ominöse Schreiben, in dem die Einstellung der Einziehungsaufträge mitgeteilt wurde. Es sind zurzeit keine Ein- und Auszahlungen möglich, da "gravierende offene Fragen zur Kundenbuchhaltung zu Tage getreten sind"!!!

Wie oben beschrieben - AMIS der letzte Laden! Der o.a. Fonds taucht nirgends in den Charts auf, immer nur Power Plan A bzw. B. - O.k., das ist irgendwie 'n Nachfolger, aber ich möchte doch auch Gewissheit haben, dass der wirklich gehandelt wird.

Das Vertrauensverhältnis (wenn es denn je eins gegeben hat), ist dahin - ich habe mein Depot gekündigt. Allerdings habe ich in den Allgemeinen Bedingungen lesen müssen, dass eine Auszahlung nur möglich sei, wenn mindestens 36.500 Euro angelegt sind!!! Kann das wirklich sein?

Hilfe!

Gruß
andi-amo
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aklasse
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 15.Okt 2005 16:25    Titel: Re: AMIS Misere Antworten mit Zitat

pablodiablo hat folgendes geschrieben::
Kann mir hier jemand weiterhelfen, was ich AMIS Kunden, die auf mich zukommen, raten soll? (Hab von AMIS nichts vermittelt) Was sollen Kunden tun, die einen Tilgungsträger von AMIS haben?

Bitte um Antwort!

Mario



Hallo
Mario

Unbedingt mit dem Vemittler von Amis an einen runden Tisch zuammensitzen, er soll ihren Bekannten Rede und Antwort stehen.
Mit Sicherheit wußten die schon lange Bescheid ,was da falsch lief usw. usw.. Gehen Sie bald mit den Betroffenen Amiskunden zur Bank und schildern Sie die Situation und suchen nach Lösungen sonst kann es unangenehm werden für den für den Tilgungszahler.

aklasse
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Mirto
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Anmeldungsdatum: 07.04.2005
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 19.Okt 2005 13:48    Titel: auszahlungen Antworten mit Zitat

schönen guten tag,

das mit den auszahlungen ab 36.500 euro ist nicht ganz richtig. dies bezieht sich nur auf denjenigen der von anfang an, einen auszahlungsplan wünscht. dies ist mit der mindestsumme gemeint. sie können jederzeit eine auszahlung verlangen. rechnen sie aber mit einer gebühr die fällig wird bei vorzeitiger auflösung.


gruß mirto
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FAIRTRAUEN
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 4
Wohnort: WIEN

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2005 10:53    Titel: AMIS Antworten mit Zitat

Wir haben in Wien einen Verein gegründet, für alles, die sich durch AMIS geschädigt fühlen:
0043/1 897 02 44
www.fairtrauen.at - da gibt es schon eine Seite zu AMIS

Herzliche Grüße
Daniela Tutsch
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 20.Okt 2005 13:11    Titel: Antworten mit Zitat

AMIS-Opfer greifen zur Selbsthilfe

Nun greifen die Opfer des AMIS-Finanzskandals zur Selbsthilfe:
Am 15. Oktober 2005 fand die konstituierende Sitzung für den „Anlegerschutzverein für AMV- und AMIS Anleger in Vermögensverwaltungsverträge und Investmentfonds“ statt. Anleger und Vermittler, die sich geschädigt fühlen, nahmen daran teil. Das Gründungsteam und weitere Interessierte, die sich bereits gemeldet haben, repräsentieren Tausende Anleger. „Sowohl die Konstruktion des Anlageproduktes - das Fehlen von Einzeldepotverträgen bei Banken- als auch das Veranlagungsergebnis im Verhältnis zur vereinbarten Risikoklasse bieten Ansatzpunkte Schadenersatzforderungen zu prüfen“, so Rechtsanwalt Dr. Johannes Neumayer, der für einen geschädigten Anleger bereits vor Wochen einen Etappensieg erkämpfte. „Auf unserer Homepage findet sich eine Liste jener Makler und Vermittler, die sich uns bereits angeschlossen haben“, so Daniela Tutsch, Obfrau des Vereines und Geschäftsführerin der Fairtrauen Geld-Information.



Statuten und Beitrittserklärung können über die Website www.fairtrauen.at abgerufen werden.



Quelle: FONDS professionell
http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=743837&nlc=AT
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andream
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Anmeldungsdatum: 16.10.2004
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 21.Okt 2005 10:52    Titel: Re: AMIS Antworten mit Zitat

FAIRTRAUEN hat folgendes geschrieben::
Wir haben in Wien einen Verein gegründet, für alles, die sich durch AMIS geschädigt fühlen:
0043/1 897 02 44
www.fairtrauen.at - da gibt es schon eine Seite zu AMIS

Herzliche Grüße
Daniela Tutsch


Mir stellt sich da schon die Frage, welche Interessenslagen da vertreten werden. Eine Menge Vermittler und ein Anwalt in einem Verein das klingt mir eher nach einer Methode, wie man sich Kunden bzw. Klienten keilen kann als ein Hilfsangebot; als Kunde macht mich das auch nicht froh!

Was soll da auch rauskommen? Klagen? Wer verdient da? Wie lange wird das dauern? Ich denke, das ist sicher nicht zielführend und die Profiteure dieser Übung werden nicht die Kunden sein. Denn, soweit ich weiß, hatte Amis immer gute Berater und auch entsprechende Prüfungen durch die Behörden gehabt und da gab es wohl nie effektive Beanstandungen, sonst hätte schon früher was kommen müssen. Ich jedenfalls hätte dann nicht investiert!

Pressemeldungen zu Folge soll es neue Eigentümer bei Amis geben, oder bald geben. Hab auch was von einer Generalversammlung Ende Oktober gelesen. Meiner Meinung nach ist es wohl zielführender abzuwarten, was sich mit diesen neuen Eigentümern ergibt und zu sehen was dann passiert, als jetzt mit diesem Verein was zu unternehmen.

Ich habe es in meinem Leben bisher immer so gehalten, daß der Klagsweg die letzte Variante ist. Und in diesem Falle glaube ich, daß das die aktuell schlechteste wäre. Das würde nur noch mehr Geld kosten.

lg
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FAIRTRAUEN
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Anmeldungsdatum: 20.10.2005
Beiträge: 4
Wohnort: WIEN

BeitragVerfasst am: 23.Okt 2005 21:49    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin keine Vermittlerin- habe vielen Menschen schon vor Jahren geholfen, aus dem Produkt herauszukommen. In unserem Vorstand sind außer mir ein ehemaliger (Kurzfrist)Franchise-Partner von AMIS, der einen Rechtsstreit gegen das Unternehmen gewonnen hat, zwei Kunden, die sich geschädigt fühlen und ein Versicherungsmakler, der sich geschädigt fühlt. Unser Verein wird auch von der Interessensvertretung der Anleger unterstützt.
Glauben Sie wirklich, dass ein aus dem Zylinder gezauberter Käufer die Ansprüche von Tausenden Anlegern erfüllen wird?
Wir tragen hier umfassendes Material zusammen und haben einen Anwalt, der schon einen Etappensieg für einen Amis-Anleger errungen hat. Das ist jedenfalls mehr als Abzuwarten!
Hat nicht AMIS selbst schon vor Jahren den Kunden immer wieder frech geraten, abzuwarten?
Irgendwann reichts aber schon!
Und wer bitte, sollte die Verantwortung der Behörden betrachten?
Das geht nur von einer unabhängigen Interessensvertretung aus, die die Käufer von AMIS, wie Sie absolut richtig bemerken, bisher nicht hatten!
Der Anwalt von AMIS, Dr. Brand, hat mich schon letztes Jahr mit einer Klage bedroht, weil ich mit GEWINN einen Artikel gemacht habe, wo der Firmenname genannt wurde.
Es tut mir leid, wenn Sie zu Schaden gekommen sind, aber abwarten hilft nicht! Man muss nicht nur genau anschauen, was hier geschehen ist, sondern verhindern, dass so etwas wieder geschieht! Das ist es jedenfalls, woran ich arbeite!
Die Berater, die Sie auf der Maklerliste der Homepage finden, haben sich bereiterklärt, sich dafür einzusetzten, dass eine unabhängige Interessensvertretung für AMIS-Anleger entsteht und unterstützt wird. Könnte es sein, dass die Makler, die das nicht wollen, die sind, von denen Sie sprechen?
Wenn Sie Hilfe haben wollen, sollten Sie sich aber erst mal wirklich informieren, was jemand tut, bevor Sie klagen, dass er Ihnen nicht helfen wird. Lesen Sie doch mal die Zeitungsartikel auf meiner Homepage.
Die Profiteure dieser Übung werden GARANTIERT die Kunden sein.
Herzliche Grüße Daniela Tutsch
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 26.Okt 2005 12:50    Titel: Antworten mit Zitat

Strafanzeige gegen AMIS-Gründer

Nachdem die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde FMA die Geschäftsaufsicht über das konzessionierte Wertpapierdienstleistungsunternehmen AMIS Financial Consulting AG verhängt hatte, leitete sie nun eine Sachverhaltsdarstellung zur Causa AMIS an die Staatsanwaltschaft Wien weiter, wie Klaus Grubelnik, Pressesprecher der FMA gegenüber FONDS professionell bestätigte.

Es liegt nun laut Dr. Otto Schneider von der Staatsanwaltschaft Wien eine Strafanzeige gegen die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl sowie Vorstand Thomas Mitter wegen Betrugsverdachts bzw. schweren gewerbsmäßigen Betruges vor. „Die Anzeige ist am 11. Oktober eingelangt und wird derzeit noch bearbeitet“, so Schneider. AMIS wird vorgeworfen Ungereimtheiten bei der Veranlagung von Kundengeldern verursacht zu haben.



Quelle: FONDS professionell
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A. Henneberg
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 14:00    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
AMIS-Gruppe vollständig in Konkurs

Heute, 7.11.2005, wurde von dem Handelsgericht Wien von Richterin Lilian Hofmeister auch das Konkursverfahren über das zweite Unternehmen der AMIS Gruppe eröffnet. Damit ist nach der seit 2.11. offiziell insolventen AMIS Asset Management Investment Services AG (siehe: http://www.edikte.justiz.gv.at/edikte/id/idedi8.nsf/pge) auch die AMIS Financial Consulting AG im Konkurs.

Damit bestätigt sich, was FONDS professionell bereits Anfang September berichtet hatte – damals hatte der von der Finanzmarktaufsicht eingesetzte Regierungskommissär DDr. Martin Wagner noch dementiert, dass die Insolvenz bevorstehe.
Der Skandal rund um die AMIS-Gruppe, der bereits seit März schwelt findet damit seinen vorläufigen Abschluss.

Ob und wie viel für die betroffenen Anleger aus dem Konkurs zu retten sein wird, ist derzeit völlig offen. Inzwischen haben sich bereits einige Gruppierungen rund um heimische und deutsche Anwälte sowie um das Honorarberatungsunternehmen fairtrauen.at formiert, die neben den mutmaßlichen Verursachern der Probleme - Strafverfahren gegen die früheren Vorstände Loidl und Böhmer wurden eingeleitet - auch versuchen wollen, die Republik zu belangen. Dies wäre nur dann sinnvoll, wenn sich ein Fehlverhalten der Finanzmarktaufsichtsbehörde nachweise ließe. Nach Ansicht von Insidern ist das allerdings keineswegs so sicher, wie manche Juristen suggerieren.

Der Fall AMIS könnte auch für alle anderen Vermögensverwaltungsunternehmen des Landes Konsequenzen haben. Die mehr als 80 mit einer entsprechenden Konzession ausgestatteten Firmen sind zur Mitgliedschaft bei der Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH (AeW) verpflichtet. Sie haften solidarisch mit bis zu zehn Prozent ihres Eigenkapitals für Schadensfälle - pro betroffenem Anleger mit bis zu 20.000 Euro. Da die AeW laut Geschäftsbericht 2004 nur über etwa 70.000 Euro an liquiden Mitteln verfügt, könnte die gesetzliche Solidarhaftung der Vermögensverwalter zur Anwendung kommen. Ein Anfrage von FONDS professionell an Mag. Andreas Pascher, er ist einer der beiden Geschäftsführer der AeW, blieb bisher unbeantwortet.
In diesem Zusammenhang taucht auch die Frage auf, was mit der AeW passiert, wenn sie ihrer Verpflichtung nicht nachkommen kann, weil die Anlegerforderung zu hoch sind. Da es sich technisch gesehen um eine GmbH handelt, könnte sie gezwungen sein, Konkurs anzumelden.
Links:
http://www.fairtrauen.at/
http://www.arge-amis.de/
http://www.arge-amis.at/

Quelle: FONDS professionell
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aklasse
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 7.Nov 2005 17:32    Titel: amis Antworten mit Zitat

Das ist ja echt der Hammer !!!

aklasse
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Quardinus
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2005 11:28    Titel: Antworten mit Zitat

Ich bin seit 2002 Anleger bei Amis und habe jetzt keine Ahnung, wie ich mich nach dem Konkurs verhalten soll um an mein Geld zu kommen . Hat wer Tips? Gehts noch wem so?
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aklasse
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2005 12:31    Titel: amis Antworten mit Zitat

Was ich nicht nachvollziehen kann....... Die Kundengelder sind doch Sondervermögen.......... Wo weder die Bank noch Amis keinen Zutritt haben......

Wieso fehlen angeblich 50 Millionen oder mehr oder weniger...
Die FMA prüfte doch seit 1992 jedes Jahr...

Wie geht das ......??????

Wenn so was vorkommt dann ist das Wort. geschützes Sondervermögen eine der größten Lügen die verbreitet werden.......

aklasse
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A. Henneberg
** Consulter **


Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 8.Nov 2005 13:43    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
FMA richtet Info-Line für AMIS-Geschädigte ein

Nach der Eröffnung des Konkurses über die „Amis Financial Consulting AG (AFC)“ durch das Handelsgericht Wien, hat die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) eine Info-Line für AMIS- Kunden und Vertriebspartner eingerichtet. Die Telefonnummern lauten:

Österreich: 0800 – 24 99 00

Ausland: ++43 / 1 / 217 88


Die Info-Lines sind von Montag bis Donnerstag von 9 – 17 Uhr und am Freitag von 9 bis 15 Uhr erreichbar. Die FMA stellt auch auf ihrer Website www.fma.gv.at weitere Informationen zur Verfügung.

Die FMA kann aber weder Auskünfte über einzelne Vermögensverwaltungsverträge oder -produkte geben, noch darf sie laut Gesetz Kunden oder Vertriebspartnern Empfehlungen geben, ob und wie etwaige Schadenersatzansprüche zu stellen sind oder sie bei deren Durchsetzung unterstützen. Dazu hat die Aufsichtsbehörde die Betroffenen auf den Zivilrechtsweg zu verweisen.

Ansprüche gegen die AFC sind bei deren Masseverwalter
Rechtsanwalt Dr. Kurt Freyler, 1010 Wien, Seilerstätte 5,
Tel.: ++43 / (0)1 / 513 31 65, Fax: ++43 / (0)1 / 612 20 01,
E-Mail: [E-Mail anzeigen] geltend zu machen.

Weiters ist die AFC entsprechend dem Gesetz Mitglied der „Anlegerentschädigung von WPDLU GmbH“, 1010 Wien, Zedlitzgasse 1;
Dr. Andreas Pascher, Tel.: ++43 / (0)664 / 52 48 149, Fax: ++43 / (0)664 / 77 52 48 149,
E-Mail: [E-Mail anzeigen] und
Mag. Rupert Lanzendorfer, Tel.: ++43 /(0)664 / 144 0 441, Fax: ++43 / (0)664 / 77 144 0 441,
E-Mail: [E-Mail anzeigen].






Quelle: FONDS professionell
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Dynamis
Specialist


Anmeldungsdatum: 05.12.2003
Beiträge: 51

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 13:13    Titel: Sondervermögen?? Antworten mit Zitat

Ich kann der Frage von "aklasse" nur beipflichten:
ich ging - wie wohl wir alle - immer davon aus, dass ein "Sondervermögen" grundsätzlich vor einem Zugriff durch Dritte (auch durch die Investmentbank) geschützt wäre.

Hier kann man sich doch wohl nur wundern!

Kann es denn sein, dass ein Zweckentfremden von Sondervermögen so einfach gehen soll?
Hat da evtl. auch die Bank, die die Gelder der AMIS-Kunden angenommen hat, einer Mitschuld? Von irgendeinem Konto müssen doch schließlich die Gelder transferiert worden sein!
Wohin?
Wozu?
Muss die Bank das nicht prüfen?
... und die FMA? Was prüft diese staatliche "Überwachungsstelle", wenn nicht genau das?

Gelder können schließlich nicht einfach verschwunden sein - zumindest nicht "spurlos", soll heißen, es ist ein "Überweisungsweg" erkennbar, den man verfolgen muss!

Vielleicht denke ich jedoch einfach zu "naiv" und es wäre einer Investmentgesellschaft stets ein Leichtes, das "Sondervermögen" zu "plündern"?

Was aber, wenn dies dann Schule machen würde und andere Investmentbänker würden diesem Beispiel folgen?
Könnte dies auch bei DWS, DIT, ACITVEST oder wem auch immer auch passieren?

Fragen über Fragen. Fakt ist doch, dass mal wieder in einem Finanzskandal sondersgleichen tausende gutgläubige Anleger ihrem Geld hinterherrennen müssen und vielleicht nach Jahren noch ein paar Cent pro Euro wieder zurück erhalten.
Leid tragende dabei sind jedoch nicht nur die Anleger selbst, sondern mit Sicherheit auch viele Vermittler, die ihre Kunden dadurch verlieren!
Nicht zu vergessen, die Investmentbranche selbst. Nicht zuletzt in deren Interesse sollte dieser Fall möglich schnell und möglichst umfassend von den Behörden in der Alpenrepublik aufgeklärt werden. Dazu gehört mit Sicherheit auch, das Auffinden der Gelder!
Wieder mal kommt so eine ganze Branche in Verruf...

Vielleicht gibt es hier im Forum einen kompetenten RA, (oder Bankier?) der hierauf eine passende Antworten weiß?!
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aklasse
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 15:19    Titel: Amis Antworten mit Zitat

Dynamis

Ich hätte es nicht besser schreiben können.
Genau diese Fragen gehen mir nicht mehr aus dem Kopf.....

aklasse[/list][/list][/code]
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oljo
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Anmeldungsdatum: 05.09.2005
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 18:46    Titel: SICAV kein Sondervermögen Antworten mit Zitat

Zur Frage des Sondervermögens lässt sich im Internet nachlesen, dass es sich bei SICAV-Fonds eben nicht um Sondervermögen handelt. Hier sind alle Anteilseigner Aktionäre und die Anteilsscheine demnach Aktien und nicht Fonds im klassischen Sinne (vereinfacht ausgedrückt). SICAV ist eine spezielle Form der Aktiengesellschaft und nur in wenigen Staaten zulässig. Einer dieser ist Luxembourg. Der SICAV als DACH-Fond der AMIS unterliegt (oder besser unterlag) damit auch nicht der Aufsicht der FMA. Laut Deloitte (siehe auch Links aus diesem Forum) wurden Anteile wohl aus dem SICAV ohne Wissen der AFC verkauft, um Provisionen an das AMIS Management und die Vertriebspartner zu zahlen.

Damit stellt sich mir insbesondere die Frage, wie seriöse Finanzvermittler, die eigentlich die Statuten eines SICAV kennen müssten, Kunden diese Anlageform (getarnt als Generations-, Basis- oder sonstwie-Plan der AMIS) mit dem Hinweis, es sei Sondervermögen(!), empfehlen konnten? Alleine die Antragsformulare zur Risikoaufklärung sind m.E. mindestens zweifelhaft und in vielen Fällen wohl auch nicht korrekt ausgefüllt.

Hier zeigt sich einmal wieder das Risiko des Direktvertriebs in Verbindung mit absurden Provisionsversprechen der Produktanbieter. Wer sich als Vermittler und Kunde darauf eingelassen hat, zieht den "Kürzeren". Wenn bei AMIS/AeW nichts zu holen ist, werden sich die Vermittler m.E. warm anziehen müssen.
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Anmeldungsdatum: 06.03.2004
Beiträge: 35
Wohnort: Ulm

BeitragVerfasst am: 9.Nov 2005 20:20    Titel: Antworten mit Zitat

@Olyo

Ich muss gestehen, mit den SICAV habe ich mich nicht auseinandergesetzt.Weil mich Amis nicht mehr interessierte. und ich die Fonds miserabel fand....

War bei ein paar Veranstaltungen von denen. Das AMIS- Partnerbüro ist gleich um die Ecke und Frau B. betreute halb Deutschland und ich kenne einige persönlich .deswegen auch das Interesse an dem Amisvorgang.
Das mit den Provisionen , das stimmt auch , die waren unglaublich hoch. da konnte manch anderer Fondvermittler träumen davon.
Da stimme ich Ihnen auch vollkommen zu......... Alle oder zumindest ,die ich kenne, von den AMIS Verkäufer/innen waren wegen dem Sondervermögen überzeugt oder zumindest wurden so geschult.

Gute Nacht für die , die umgestellt haben von den alten Fonds auf SICAV oder es wurde als "Sondervermögen " verkauften

aklasse
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Anmeldungsdatum: 28.08.2002
Beiträge: 4948
Wohnort: Osten

BeitragVerfasst am: 10.Nov 2005 9:04    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Fahrplan für „AMIS“-Geschädigte

Nach der Eröffnung der Konkursverfahren über die Firmen „Asset Management Investment Services AG“ (AMIS) und „AMIS Financial Consulting AG“ (AFC) sowie den Haftbefehlen gegen deren Vorstände und Gründer wird man wohl davon ausgehen müssen, dass es sich hier um einen großangelegten Betrugsskandal handelt. Bereits im Sommer hatte die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) über AMIS die Geschäftsaufsicht verhängt und einen Regierungskommissär ins Haus geschickt. Dies sind Maßnahmen nach dem Wertpapieraufsichtsgesetz (WAG) und dem Bankwesengesetz (BWG), die die Rechte und Pflichten der FMA regeln.

Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt wegen schweren gewerbsmäßigen Betruges unter dem Aktenzeichen 63 St 41/05s. Die mit der Führung der BSZ® e.V. Interessengemeinschaft AMIS betraute Anlegerschutzkanzlei hat bereits Akteneinsicht beantragt.

Zur Zeit muss sogar befürchtet werden, dass sämtliche eingezahlten Anlegergelder nicht bestimmungsgemäß verwandt worden sind, so dass ein Totalverlust mit einem Gesamtschaden von rund 140 Mio. Euro drohen kann.

Die Maßnahmen der österreichischen Behörden führen nach bisherigem Kenntnisstand nicht zur Sicherung der Anlegeransprüche im Hinblick auf die luxemburgischen SICAV-Fonds. Hier waren Unregelmäßigkeiten erstmals im Jahr 2004 öffentlich geworden. Anleger müssen hier selbst für die Sicherung eingezahlter Gelder sorgen.

Als Anspruchsgegner kommen zunächst die Firmen der AMIS-Gruppe in Betracht, allerdings ist fraglich, inwieweit aufgrund der eröffneten Konkursverfahren mit nennenswerten Zahlungen zu rechnen sein. Dies bleibt letztlich abzuwarten.

Weitere Anspruchsgegner sind die Firmengründer und die Vorstände sowie die „Franchisenehmer“. Im Einzelfall wird jeweils die Kenntnis von dem betrügerischen System oder ein sog. Beratungsvertrag mit entsprechenden fehlerhaften Beratungen nachzuweisen sein.

Weitere Ansprüche könnten sich gegen die beteiligten Banken, so etwa die depotführende „Sella Bank“ in Luxemburg sowie beteiligte Wirtschaftsprüfer richten, die im Frühjahr 2004 die SICAV-Fonds analysiert hatten.

Ein Entschädigungsanspruch von bis zu 20.000 € pro Einzelfall ergibt sich auch gegen die Schutzeinrichtung: „Anlegerentschädigung von WPDLU (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) GmbH“

Bleiben noch Ansprüche gegen die FMA wegen einer möglichen Verletzung ihrer Aufsichtspflicht. Bisher gibt es nach Kenntnis der BSZ® Anlegerschutzanwälte keine gleich gelagerten Fälle, in denen versucht worden ist, Schadensersatzansprüche gegen die FMA gerichtlich durchzusetzen. Insoweit wird hier juristisches Neuland betreten.

Allerdings sieht § 24 Wertpapieraufsichtgesetz vor, dass „die FMA die Einhaltung dieses Bundesgesetzes (…) zu überwachen hat und dabei (…) und auf die Interessen der Anleger Bedacht zu nehmen hat“.
Hier wird genau zu prüfen sein, wann die FMA von welchen Umständen Kenntnis erlangt hat und zu welchen Zeitpunkten entsprechende Maßnahmen eingeleitet worden sind..

Betroffene sollten ihre Beteiligungen/Anlagen kündigen und die jeweiligen Gesellschaften unter Fristsetzung zur Rückzahlung auffordern.

Auf alle Fälle sollten die Anleger ihre Ansprüche bei der „Anlegerentschädigung von WPDLU (Wertpapierdienstleistungsunternehmen) GmbH“ anmelden

Zudem müssen die Anleger dafür sorgen, dass Ihre Rechte im Insolvenzverfahren angemeldet werden und entsprechende Fristen etc. eingehalten werden.

Aufgrund der Komplexität der Angelegenheit und der grenzüberschreitenden Rechtsverfolgung, ist aus Sicht des BSZ® e.V. die Einschaltung eines Anwaltes ratsam.

Deutsche Anleger können vorliegend grundsätzlich auch vor deutschen Gerichten klagen. Insbesondere können sich die Anleger auf Art. 5 Abs.3 EuGVVO berufen.

Eine Anwendung deutschen Rechtes kann über Art. 40 bzw. Art. 29 ff. EGBGB begründet werden. Deutsche Urteile sind grundsätzlich auch in Österreich vollstreckbar.

Parallel werden die BSZ® Anlegerschutzanwälte abklären, ob ein Verfahren in Österreich empfehlenswert ist, und eine etwaige Zusammenarbeit mit österreichischen Anwälten überprüfen. Aufgrund der Kosten und des Aufwandes empfiehlt sich insoweit ein gemeinsames Vorgehen mehrerer Anleger.

Zitat:
Soweit Sie sich der BSZ® Interessengemeinschaft AMIS anschließen wollen, stellen Sie bitte alle relevanten Unterlagen (Prospekte, Zeichnungsscheine, Beratungsbögen, etc.) einschließlich evtl. bestehender Rechtschutzversicherungen (RSV) zusammen und senden Sie diese bitte nach Aufforderung an die mit der Führung der Interessengemeinschaft beauftragte Kanzlei. Teilen Sie den Anwälten auch kurz schriftlich mit, wo und in welcher Weise Ihnen die Anlage angeboten wurde.
Soweit erforderlich übernehmen die Rechtsanwälte auch die Einholung einer Kostenübernahmeerklärung bei einer eventuell bestehenden Rechtsschutzversicherung.


http://openpr.de/news/67438.html
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ppangerl
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Anmeldungsdatum: 10.11.2005
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 11.Nov 2005 8:45    Titel: Antworten mit Zitat

Quardinus hat folgendes geschrieben::
Ich bin seit 2002 Anleger bei Amis und habe jetzt keine Ahnung, wie ich mich nach dem Konkurs verhalten soll um an mein Geld zu kommen . Hat wer Tips? Gehts noch wem so?

am besten du schliest dich an einer intressengemeinschaft an zb www.fairtrauen.at oder deutschland http://www.arge-amis.de/ .wenn du einen rechtschutz hast, eine schadensmeldung an den versicherer schicken. da erledigt der anwalt alles.
du kannst aber alles selbst erledigen, erstens eine anmeldung der forderung am handelsgericht.
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Quardinus
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Anmeldungsdatum: 08.11.2005
Beiträge: 2

BeitragVerfasst am: 11.Nov 2005 11:58    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Hilfe. Meinst du, es lohnt sich überhaupt, zu klegen, weil wenn das Geld wirklich weg ist, und danach siehts eigentlich aus, wird wohl auch nicht mehr viel zurückerstattet werden können. Ich bin auch überrascht, welch eigentlich kliene Firma Amis war. mein Finanzberater, der mir diesen Mist verkauft hat, sprach immer von einem riesigen Unternehmen.
Meine Rechtsschutzversicherung weigert sich übrigens, den Fall zu übernehmen eine Begründung gibts seitens der Versicherung noch nicht - man müßte erst die wietere Entwicklung genau prüfen!
Trotzdem vielen Dank für die Tipps!
Liebe Grüße
Quardinus
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