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aklasse Newbie
Anmeldungsdatum: 06.03.2004 Beiträge: 35 Wohnort: Ulm
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Verfasst am: 10.Jan 2007 13:41 Titel: Amis |
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| GoMo&Pa hat folgendes geschrieben:: |
| Etwas ausführlicher mit dem Thema AMIS geht die heutige Ausgabe des österreichischen Standarts um, dieser schreibt auf seiner Internetseite heute: |
Der Finanzkrimi geht weiter....... Und anscheinend sind verschieden Instutionen , oder wer auch immer , fast alle unschuldig............. Das schlimme an der Sache ist doch, letztendlich zahlt der Kunde von Amis die Zeche.... Da vergehen hundertpro noch Jahre, bis die Kunden von Amis Geld sehen, ....wenn überhaupt.!!!!
aklasse |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 7.Feb 2007 9:51 Titel: |
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Ergänzung - zur Vollständigkeit:
| Zitat: |
Ex-AMIS-Vorstand Glatz: Schwere Geschütze gegen FMA
Der ehemalige Vertriebsvorstand des Wertpapierdienstleisters AMIS, Gerhard Glatz, sagte im Untersuchungssausschuss des österreichischen Parlaments zur AMIS-Causa aus. Er kritisierte dabei die Rolle der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA): Die Kontrollbehörde habe nie einen Abgleich der Bestände in der Depotbank in Luxemburg mit den im Investorenprogramm angeführten Stand der Kundengelder gemacht. „Dann wäre nämlich das Fehlen der Kundengelder sofort aufgeflogen“, sagte Glatz.
Pribil wies Vorwürfe zurück
Finanzmarktvorstand Dr. Kurt Pribil sagte ebenfalls vor dem Untersuchungssausschuss aus und wies sämtliche Vorwürfe gegen die FMA zurück. Die Aufsichtsbehörde habe nur das Vertriebsunternehmen AMIS beaufsichtigen können, welches gar nicht in die Nähe der Kundengelder hätte kommen dürfen. Nur das Wohlverhalten im Zusammenhang mit der Kundenberatung sei vom gesetzlichen Aufsichtsmandat über die AMIS erfasst gewesen. "Wer in ausländische Wertpapiere investiert, muss sich auch des höheren Risikos bewusst sein", sagte Pribil in einem Gespräch mit der APA. Gerhard Glatz bezeichnet dieses Argument gegenüber FONDS professionell als „lächerlich“: Die FMA hätte sehr wohl die Bestände der Depotbank in Luxemburg abfragen sollen. „Das ist innerhalb der EU möglich“, so Glatz.
Geldwäsche-Vorwurf
Nachdem Glatz im Untersuchungsausschuss Geldwäsche-Vorwürfe im Zusammenhang mit der AMIS-Affäre bekräftigt hatte, wurde daraufhin die Sitzung auf einstimmigen Beschluss hin unter Ausschluss der Öffentlichkeit fortgesetzt. Der ehemalige Vorstand und AMIS-Geschädigte hätte ausgesagt, dass auf einem AMIS-Konto bei der Raiffeisen Zentralbank (RZB) Geld „geparkt“ worden sei. Dies berichtet der Standard auf seiner Website. Hierbei handelte es sich um eine Summe von 10 Millionen Euro, wie Glatz FONDS professionell telefonisch mitteilte. Auch der von der FMA eingesetzt Regierungskommissär, der Wirtschaftstreuhänder Martin Wagner, hätte „nicht zuordenbare Geldflüsse“ auf einem RZB-Konto der AMIS gefunden. Zudem behauptete Glatz, dass es „Verflechtungen“ zwischen der AMIS und einem Broker der Hypo Alpe Adria Bank gegeben hätte. Er wollte jedoch keine Namen nennen.
Quelle: http://www.fondsprofessionell.at/redsys/newsText.php?sid=284654&nlc=AT]FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 12.Feb 2007 17:21 Titel: |
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| Zitat: |
Anzeigen gegen FMA-Mitarbeiter
Die beiden ehemaligen deutschen AMIS-Franchisenehmer, Nicole Banderitsch und Torsten Tessnow, haben gegen Mitarbeiter und Berater der österreichischen Finanzmarktaufsicht (FMA) Anzeige eingebracht, wie das Wirtschaftsblatt in seiner Montagausgabe berichtet.
Die Anzeigen mit einer 130-seitigen Sachverhaltsdarstellung wurden der Staatsanwaltschaft Wien und dem Banken-Untersuchungsausschuss des österreichischen Parlaments übermittelt. Konkret richten sich die Strafanzeigen laut Wirtschaftsblatt gegen 16 Personen: ein AMIS-Rechtsberater, zwei Steuerberater, zwei Wirtschaftstreuhänder, vier Geschäftsführer von Firmen aus dem AMV/AMIS-Umfeld und gegen sieben Mitarbeiter der Finanzmarktaufsicht.
Die jeweiligen Personen sollten so zur Verantwortung gezogen werden, wird Nicole Banderitsch zitiert: "Die AMIS-Chefs sind nicht alleine dafür verantwortlich, da waren viele dabei, die das ermöglicht haben." Die Luxemburger Aufsicht hätte der FMA im März 2004 im Zuge der Suspendierung der AMIS Sicavs mitgeteilt, dass die Depotbank IBL nicht mit Gewissheit das Bestehen und die tatsächliche Verfügbarkeit der Vermögenswerte der Sicavs bestätigen könne. Trotzdem konnte AMIS weitere 18 Monate einen unüberprüften Sekundärhandel betreiben, heißt es in der Anzeige.
Bereits 2002 habe eine FMA-Prüfungsleiterin bei einer Vorortprüfung festgestellt, dass "der Vermögensverwaltungsvertrag (von AMIS) per Fax an die Luxemburger IBL Bank, die eine Depotbankfunktion für die AMIS-Produkte übernimmt, übermittelt wird. Die IBL eröffnet für den jeweiligen Kunden ein Depot und übermittelt eine Bestätigung über die Depoteröffnung an AMIS", so Banderitsch. Diese Prüfungsfeststellung sei völlig aus der Luft gegriffen- Aufgrund der Zeichnungsscheine sei ersichtlich, dass kein Kunde eine Depoteröffnung beantragt habe. Sämtliches Kundenvermögen sei auf Sammeldepots gelegen.
Die FMA weist die Vorwürfe zurück: Man habe stets im Rahmen der Gesetze korrekt gehandelt, sagte der Pressesprecher Klaus Grubelnik gegenüber dem Wirtschaftsblatt.
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 1.Mai 2007 19:15 Titel: |
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AMIS: Anzeige gegen Bawag-Ankläger Krakow und Gutachter
AMIS-Geschädigte aus Deutschland haben Anzeige gegen den zuständigen Staatsanwalt Georg Krakow, der auch Bawag-Ankläger ist, und Thomas Keppert, Gerichtsgutachter in der Bawag-Causa, erstattet. Keppert sei "Buchhalter und Steuerberater des Betrugssystems AMIS" gewesen. Obwohl Keppert mehrfach angezeigt worden sei, habe der zuständige Staatsanwalt Krakow nichts gegen diesen unternommen, wie die Tageszeitung „Oberösterreichische Nachrichten“ berichtet.
Im Fall AMIS bewerte Krakow die Rolle der Wirtschaftsprüfer gänzlich anders wie im Fall Bawag. Während Krakow bei der Bawag auch den Wirtschaftsprüfer der Bank zur Anklage gebracht habe, habe er dies bei AMIS nicht getan. Dort habe er die Rolle der Wirtschaftstreuhänder sogar noch entschuldigt, heißt es in der Tageszeitung.
Die Sachverhaltsdarstellung für 750 AMIS-Geschädigte wurde bei der Staatsanwaltschaft Düsseldorf durch den Duisburger Anwalt Klaus Ulrich Groth, der den "Anlegerschutzverein Deutscher Makler für AMIS-Kunden " vertritt, eingebracht.
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 15.Mai 2007 5:08 Titel: |
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Geschädigte Anleger wollen Vergleich mit der Republik Österreich
Der Rechtsanwalt Harald Christandl, der 2800 Geschädigte in der AMIS-Affäre vertritt, will nächste Woche Vergleichsverhandlungen mit der Republik Österreich beginnen, berichtet die Tageszeitung "Kurier" in ihrer Sonntagausgabe. "Die Steuerzahler sparen sich Millionen und für meine Klienten wäre besser, sie bekommen früher halt ein bisserl weniger", wie der Anwalt aus Graz in der Zeitung zitiert wird. Der Anwalt hatte 2006 eine Amtshaftungsklage in Höhe von 60 Millionen Euro gegen den österreichischen Staat eingebracht, der für die Finanzmarktaufsicht (FMA) bürgt. Ihr werfen die geschädigten Kläger vor, sie habe bei AMIS ihre Aufsichtspflichten verletzt.
Quelle: FONDS professionell |
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JB777 Specialist
Anmeldungsdatum: 23.06.2005 Beiträge: 55 Wohnort: Zürich
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Verfasst am: 16.Mai 2007 14:39 Titel: |
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| Tja, das müssten die Phoenix Geschädigten auch dem Deutschen Staat gegenüber machen können, schliesslich hat die BaFin und deren WPs auch stümperhaft gearbeitet.... |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 23.Jul 2007 6:35 Titel: |
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AMIS-Anklage ist rechtskräftig
Das Oberlandesgericht Wien (OLG) hat den Einspruch eines der fünf Beschuldigten in der AMIS-Affäre abgewiesen, wie die österreichische Nachrichtenagentur APA berichtet. Damit ist die Anklage rechtskräftig.
Beschuldigt sind die beiden AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl, Ex-Vorstand Thomas Mitter und die ehemaligen Fondsmanager Wolfgang Gänsdorfer und Alban Kuen. Ihnen werden schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Loidl und Böhmer sollen von 1992 bis 2005 Kundengelder in der Höhe von 70 Millionen Euro veruntreut haben. Es gilt die Unschuldsvermutung. (dnu)
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 6.Nov 2007 8:30 Titel: |
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| Zitat: |
AMIS-Skandal: Prozess startet noch im Dezember im Austria Center Vienna
In die Betrugsaffäre rund um den ehemaligen Wiener Finanzdienstleister AMIS kommt Bewegung: Zwischen 10. und 20. Dezember 2007 – ein genauer Termin steht laut einer Sprecherin des Straflandesgerichts Wien noch nicht fest – startet der Prozess gegen die AMIS-Gründer Dietmar Böhmer und Harald Loidl. Ihnen wird schwerer gewerbsmäßiger Betrug vorgeworfen. Loidl und Böhmer sollen von 1992 bis 2005 Kundengelder in der Höhe von 70 Millionen Euro veruntreut haben. Mitangeklagt sind Ex-Vorstand Thomas Mitter sowie die ehemaligen Fondsmanager Wolfgang Gänsdorfer und Alban Kuen. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Für den Prozess haben sich rund 80 Anwälte als Vertreter der Privatbeteiligten und rund 110 Geschädigte, die persönlich zum Prozess kommen wollen, angemeldet, wie der ORF berichtet. Weiters wird ein beträchtliches Medieninteresse erwartet. Augrund des großen Andranges wird das Gericht daher im Austria Center Vienna zusammenkommen, so die Sprecherin des Straflandesgerichts gegenüber FONDS professionell ONLINE. (dnu)
Quelle: FONDS professionell |
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maleh Pathfinder
Anmeldungsdatum: 03.09.2003 Beiträge: 251
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Verfasst am: 7.Nov 2007 21:39 Titel: |
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JB777 - genau das Gleiche wollte ich auch gerade schreiben. Vorallem nach den Infos aus letzter Woche.
Ich habe schon an anderer Stelle geschrieben, dass es eben bei uns an solchen RA bzw. Staatsanwälten fehlt.
Hallo Herr Dr. Schulte, wäre das nicht eine Aufgabe für Sie?
MfG. maleh |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 7.Dez 2007 5:41 Titel: |
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Gericht verurteilt Republik Österreich
Im Zuge der AMIS-Affäre hat das Landesgericht für Zivilrechtssachen (ZRS) die Republik Österreich in erster Instanz verurteilt: In einem 106-seitigen Urteil wird der österreichischen Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) – der Rechtsträger ist die Republik Österreich – vorgeworfen, die ihnen obliegenden Aufsichts- und Prüfpflichten gegenüber der AMIS Asset Management Investment Services AG sowie der AMIS Financial Consulting AG nicht gehörig erfüllt zu haben. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
„Die staatlichen Aufsichtsbehörden hätten es ‚schuldhaft, rechtswidrig und schadenskausal’ unterlassen, geeignete Aufsichts- und Kontrollinstrumente einzusetzen, um die Schäden hintanzuhalten“, heißt es indem Urteil, das der Grazer Rechtsanwalt Dr. Harald Christandl für zwei AMIS-Geschädigte erkämpft hatte.
Nachdem aufgrund des derzeitigen Vermögensstandes mit keiner Konkursquote zu rechnen sei und auch die Anlegerentschädigung keine Zahlungen leiste, sei damit zu rechnen, dass die Republik Österreich für die Schäden der AMIS-Kunden aufzukommen habe, so Dr. Christandl.
FMA betont: Urteil betrifft nur die Bundeswertpapierbehörde (BWA)
In einer ersten Reaktion der FMA betont deren Sprecher, Klaus Grubelnik, dass sich das Urteil auf nicht ausreichende Maßnahmen der Bundeswertpapierbehörde (BWA) aus den Jahren 1999 und 2000 beziehe. Das Urteil habe keine Verstöße durch Organe der Finanzmarktaufsicht (FMA) festgestellt, da im Urteil der Richterin des Landesgerichts für Zivilrechtssachen (ZRS) gar keine Aussagen zur FMA getroffen würden.
Finanzprokurator will berufen
Der Finanzprokurator wird gegen das Urteil um mutmaßliche Verfehlungen der Bundeswertpapieraufsichtsbehörde (BWA), der Vorläuferin der heutigen Finanzmarktaufsicht (FMA), Rekurs einlegen. "Täten wir das nicht, wäre das sehr schwer begründbar", wird Wolfgang Peschorn, Präsident der Finanzprokuratur im "WirtschaftsBlatt" zitiert. (dnu)
Quelle: FONDS professionell |
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GM&P Info .

Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 12.Dez 2007 22:19 Titel: |
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Ex-AMIS-Vorstand Böhmer: „Aufsichtsbehörden haben nur Kleinigkeiten beanstandet“
Der AMIS-Prozess läuft nun bereits seit drei Tagen. Die geständigen zwei Hauptangeklagten, Dietmar Böhmer und Harald Loidl, schilderten u.a. wie sie Kundengelder unbemerkt von den Aufsichtsbehörden abgezweigt hatten.
„Die Prüfer der Aufsichtsbehörden haben nur Kleinigkeiten beanstandet und nie einen Abgleich der Soll- mit den Ist-Ständen der Kundengelder durchgeführt – dann wäre man in fünf Minuten draufgekommen, sagte Böhmer vor dem Schöffengericht aus. "Warum ist die Lücke niemandem aufgefallen?", fragte die vorsitzende Richterin Daniela Setz-Hummel. "Das ist eine Frage, die ich mir seit zwei Jahren stelle", antwortete der Angeklagte Böhmer. Es habe zwar eine interne Kontrollabteilung bei AMIS gegeben, "aber die haben nicht wirklich den Namen verdient", räumte er ein.
AMIS-System
Zudem erklärte Böhmer am zweiten Prozesstag das „System AMIS“: Bei Sparplänen mit monatlichen Einzahlungen seien im ersten Jahr 50 Prozent der Kundengelder gleich für Provisionen und Firmenzwecke abgebucht worden, im zweiten, dritten und bei lange dauernden Verträgen auch im vierten Jahr dann jeweils 40 Prozent. Die Kunden erhielten aber Depotauszüge, wo der volle Betrag ihres eingezahlten Geldes - mit Zinsen - genannt wurde. Geworben wurde bei den Kunden hingegen damit, dass überhaupt kein Ausgabeaufschlag - "Null Prozent Agio" - verrechnet wurde.
Hohe Vermittler-Provisionen
Helmut Loidl betonte in seiner Aussage, dass das System vor allem durch das ausgeklügelte Franchisesystem funktionierte. Zudem waren die Vermittler-Provisionen im Branchenvergleich sehr hoch. So habe man die von der Firmengründerin Dagmar Partik-Wordian erworbene AMV und spätere AMIS immer weiter ausgebaut. Aber auch die "Lücke" zwischen dem Ist-Stand der Kundengelder und dem den Kunden gegenüber angegebenen Wert wurde immer größer. Als die Luxemburger Finanzaufsicht im Frühling 2004 eingriff war dies der Anfang vom Ende der AMIS.
Noch im Mai 2005 habe er mit der österreichischen Finanzmarktaufsicht ein Gespräch führen wollen, dies sei aber nicht mehr zustande gekommen, weil er damals kein Aktionär bei AMIS mehr war, erklärte Loidl. Zu dieser Zeit hatte er sich schon aus dem Tagesgeschäft weitgehend zurückgezogen - ein Anteil an den AMIS-Kundengeldern floss jedoch weiter über Liechtenstein auf sein Konto.
Loidl wollte Macht
Loidl sagte am dritten Prozesstag, ihm sei klar gewesen, dass durch seine Handlungen tausende Kunden geschädigt werden. Zugleich habe es immer diesen "Hoffnungsschimmer" gegeben, "es wird sich schon ergeben". "Wenn man sich in eine so starke Hoffnung begibt, verdrängt man die Wahrheit."
Ihm sei es weniger ums Geld gegangen, als um Macht und Karriere. "Ich hab' dem Karriereweg alles unterstellt", so Loidl. Dass Schicksale der Kunden dahinter stehen, die jetzt ohne Geld dastehen, verdränge man.
Quelle: FONDS professionell |
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GoMoPa .

Anmeldungsdatum: 25.01.2002 Beiträge: 2369
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Verfasst am: 21.Dez 2007 8:33 Titel: |
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Milde Haftstrafen für die Ex-AMIS-Chefs
Der AMIS-Prozess ging am Donnerstag zu Ende. Böhmer und Loidl bekamen fünfeinhalb Jahre Haft, Mitter dreieinhalb Jahre. Kuen wurde vom Betrug freigesprochen. Und den Geschädigten AMIS-Anlegern wurde im Strafverfahren kein Cent zuerkannt.
Der „kurze Prozess" um den 62-Millionen-€ Anlagebetrug bei der Wiener Finanzfirma AMIS ging am Donnerstag nach nur neun Verhandlungstagen im Wiener Konferenzzentrum unspektakulär zu Ende.
Richterin Daniela Setz-Hummel verlas am Abend die Urteile: Der geständige AMIS-Zampano Harald Loidl, verteidigt von Ernst Schillhammer, und sein Ex-Geschäftspartner Dietmar Böhmer, verteidigt von Ewald Scheucher, bekamen je fünfeinhalb Jahre unbedingte Haft. Die Nummer drei im AMIS-Bund, Ex-AMIS-Vorstand Thomas Mitter, verteidigt von Franz Pechmann, bekam eine Freiheitsstrafe von dreieinhalb Jahren und eine Finanzstrafe in Höhe von einer Million € bzw. sechs Monate Ersatzfreiheitsstrafe.
Der frühere AMIS-Portfolio-Manager Alban Kuen, verteidigt von Norbert Wess, wurde vom Betrug freigesprochen. Für die Abgabenhinterziehung fasste er 53.000 € Strafe aus oder sechs Wochen Ersatzhaft.
Stimmung gemacht
Vor Ende der Hauptverhandlungen waren Ankläger, Verteidiger und Beschuldigte nochmals an der Reihe. Die Angeklagten bekundeten, wie leid Ihnen die zur Last gelegten Machenschaften täten. „Es tut mir sehr leid, dass Kunden finanziellen Schaden und Ärger hatten", führte der Angeklagte Böhmer nochmals aus. Zuvor war Staatsanwalt Georg Krakow am Wort, der anscheinend vom Weihnachtfrieden bereits völlig eingenommen, den Verteidigern einiges an Argumentation vorwegnahm.
Milder Ankläger
„Es wurde den Angeklagten recht leicht gemacht", sagte Staatsanwalt Krakow. „Es habe zwar Indizien für Betrug gegeben, aber nichts ist geschehen. Man hielt die Angeklagten nicht auf." Dabei hob der Ankläger die Mitarbeiter, Franchisenehmer, Depotbanken, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, die Finanzmarktaufsicht und die Luxemburger Aufsichtsbehörde hervor. „Aus generalpräventiven Gründen forderte er „spürbar lange Haftstrafen" für die Angeklagten.
Einerseits führte er als Milderungsgründe die bisherige Unbescholtenheit und die Geständnisse der Angeklagten an. Andererseits seien der hohen Schadensbetrag und die lange Tatzeitraum Grund genug für eine Strafverschärfung.
Anleger gehen leer aus
Leer ausgegangen sind jedenfalls die geschädigten AMIS-Anleger, die sich am Strafverfahren als Privatbeteiligte angeschlossen haben. Die Angeklagten haben bloss „moralisch", aber nicht juristisch einen finanziellen Schaden anerkannt. Das heisst, den AMIS-Opfern wurde in diesem Strafverfahren nicht einmal ein Cent des Schadens zugesprochen.
Damit werden die Geschädigten auf den kostenintensiven Zivilrechtsweg verwiesen. „Das ist ein Schlag ins Gesicht der Anleger", echauffiert sich ein Privatbeteiligtenvertreter in einer ersten Reaktion gegenüber dem WirtschaftsBlatt. |
Quelle: Wirtschaftsblatt, Austria _________________ „Es ist produktiver, einen Tag lang über sein Geld
nachzudenken, als einen Monat dafür zu arbeiten.“
- Heinz Breselt -
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Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1213 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 9.Jan 2008 11:36 Titel: Aufsichtsbehörden ohne Verantwortung |
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Beim AMIS-Prozess wurde sicher Recht gesprochen. Doch ob ein kurzer Prozess immer ein guter ist, sei dahingestellt. Am 20. Dezember ging der Strafprozess im 65-Millionen-€-Anlagebetrug rund um den Wertpapierdienstleister AMIS mit Freiheitsstrafen zwischen dreieinhalb und fünfeinhalb Jahren nach nur neun Verhandlungstagen zu Ende. Während man also im Bawag-Verfahren eine deutlich längere Aufarbeitungszeit benötigte und alleine die Verfahrensdauer bis zu einem erstinstanzlichen Urteil gut ein Jahr benötigen dürfte, machte man im Fall AMIS im wahrsten Sinn des Wortes „kurzen Prozess".
Doppelfunktion.
Dass dies keinesfalls Zufall - und schon gar nicht auf die vergleichsweise einfachere Sachlage zurückzuführen ist - darf kurz illustriert werden.
Seltsam ist zunächst, dass ein Staatsanwalt, Georg Krakow, gleich in zwei Grossverfahren tätig sein muss, wiewohl der Bawag-Prozess alleine (s)eine ungeteilte Aufmerksamkeit verlangen würde. Ein anderer wiederum sollte weder in das eine noch in das andere Verfahren involviert sein und ist es dennoch: der Steuerberater Thomas Keppert, der als Berater, Verkaufsvermittler, Aufsichtsrat für die AMV/AMIS-Gruppe tätig war und gleichzeitig als Bawag-Gutachter fungiert. Das hängt aber wiederum eng mit der Geschichte der AMV als Vorfeldorganisation für Bawag-Produkte in Osteuropa zusammen.
Die wegen der Causa offensichtlich gewünschte kurze Verfahrensdauer führt dazu, dass die Klagsschrift im AMIS-Verfahren einerseits personell auf die Herren Dietmar Böhmer, Harald Loidl, Thomas Mitter, Wolfgang Gänsdorfer und Alban Kuen beschränkt bleibt. Aber andererseits sachlich nicht nur die (noch deutlich kriminellere) Historie der AMIS in der Vorläufergesellschaft AMV ausblendet, sondern es auch unterlässt, in diesem Verfahren wichtige Zeugen einzuvernehmen. Dass dabei auch die Aufnahme bzw. Analyse wichtiger Beweisurkunden unterbleibt, passt hier gut in das Gesamtbild.
Die Richterin wiederum zeichnet sich durch eine (unerträglich) rüde Vorgangsweise aus, die nur vor dem Hintergrund ihres Wissensstandes erklärbar scheint. Rechtsanwälte formulieren Beschwerden, Privatbeteiligten werden Ordnungsrufe erteilt - die Stimmung innerhalb dieser neun Verhandlungstage kann getrost als gespannt bezeichnet werden.
Gespannt darf man aber auch noch auf etwas anderes sein. Denn im Vorfeld des strafrechtlichen Verfahrens wurde die Republik Österreich in erster Instanz für schuldig befunden, ihrer Aufsichtspflicht gegenüber der AMIS nicht in entsprechender Weise nachgekommen zu sein - weshalb sie jedenfalls für die verbleibende Anlegerdeckungslücke aus den Kapitalanlagen haftet. Es bleibt ein schaler Nachgeschmack: Die Gesamtheit der Steuerzahler haftet also für die Unfähigkeit der Finanzmarktaufsicht FMA, die (berechtigten) Individualinteressen geschädigter Anleger zu schützen.
Unberechenbar.
Dem aber nicht genug, wartet der Finanzminister schon mehrmals mit einem interessanten Diskussionsbeitrag auf: Legistische Anpassungen sollen sicherstellen, dass die FMA nur mehr bei grober Fahrlässigkeit zur Verantwortung gezogen werden soll.
Anders ausgedrückt: da die Aufsichtsbehörde eine Sicherheit des österreichischen Kapitalmarktes nicht herstellen kann, soll sie dafür hinkünftig gar nicht erst zur Rechenschaft gezogen werden können. Frei nach dem Motto: Wenn die Theorie nicht mit der Praxis übereinstimmt, umso schlimmer für die Praxis. Oder: Ein Staat kann die Absicherung hinkünftiger Pensionen nicht sicherstellen und verweist seine Staatsbürger auf Eigenvorsorgen am Kapitalmarkt. Der Staatsbürger nimmt nun sein (zukünftiges) Pensionsschicksal selbst in die Hand und investiert - so glaubt er - in einen Kapitalmarkt, dessen Aufsicht (die FMA) die Sicherheit und Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes gewährleistet. Weit gefehlt.
Offensichtlich soll dem Staatsbürger nun auch das Versagensrisiko der Aufsichtsbehörde überantwortet werden. Wozu sitzen eigentlich 250 Mitarbeiter einer Aufsichtsbehörde in einem sündteuren Palais in der Wiener Praterstrasse, wenn man diese eigentlich samt und sonders einsparen könnte? Wenn für das Versagen staatlicher Aufsichtsbehörden keine Verantwortung mehr übernommen werden soll, dann sollte man dies auch offen sagen. Alles andere erscheint höchst unredlich. |
Quelle: Kommentar von Manfred Biegler
7 TC Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatunggesellschaft, Wien _________________ Wenn der Staat pleite macht, geht natürlich
nicht der Staat pleite, sondern seine Bürger.
(Carl Fürstenberg, dt. Bankier, 1850-1933)
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 10.Jun 2008 13:46 Titel: |
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Das Warten der 16.000 geschädigten AMIS-Anleger auf die Auszahlung der Liquidationserlöse in Höhe von 61 Millionen Euro aus Luxemburg dürfte sich wohl noch weiter in die Länge ziehen. Noch Ende des vergangen Jahres ging man davon aus, dass bereits Anfang 2008 mit einer Auszahlung gerechnet werden kann.
Einige Monate später sieht die Situation bereits ganz anders aus, so bestätigt auch Franz Kallinger vom Prozessfinanzierer AdvoFin, dass sich die Liquidation in Luxemburg weiterhin sehr schwierig gestaltet und erklärt gegenüber FONDS professionell: „Das Warten auf die Liquidation in Luxemburg ist sehr mühsam, angeblich wurden erst 4.000 von den insgesamt 16.000 Akten überprüft. Zudem wird weiterhin über die Grundsätze einer Auszahlung diskutiert.“ Dabei löste die Kommunikation zwischen den österreichischen und Luxemburg Masseverwaltern bereits Mitte 2006 bei Betroffenen und Beobachtern gleichermaßen Befremdung aus.
Seit diesem Zeitpunkt ist für Kallinger nicht verständlich was an der Auszahlung so lange dauert und meint: „In den vergangenen zwei Jahren ist quasi nichts weitergegangen, es ist nicht nachvollziehbar, was so schwierig an der Auszahlung sein soll.“ Da die Kommunikation mit den Liquidatoren in Luxemburg offenbar mehr als schwierig ist glaubt Kallinger, dass es sogar schneller zu einer Lösung in Österreich kommen könnte. Hier versucht man über die Masseverwalter mittels einer „Cash in/Cash out“ Methode das Geld den Geschädigten entsprechend zu zuordnen. „Somit würde die Forderungshöhe aus der Anleger-Einzahlung, abzüglich der bereits erhaltenen Auszahlungen, errechnet werden“, so Kallinger weiter. Mit einer möglichen Auszahlung der Gelder rechnet der AdvoFin-Vorstand allerdings auch erst Anfang 2009. Dies bestätigt auch der Präsident der Finanzprokuratur – und damit oberster Anwalt der Republik – Wolfgang Peschorn gegenüber dem „WirtschaftsBlatt“, auch dieser rechnet mit einer ersten 20-Prozent-Quote aus dem Liquidationserlös der AMIS-Fonds erst im nächsten Jahr.
Der Masterplan von Finanzprokuratur-Präsident Peschorn zur Gesamtentschädigung der Anleger sieht ein Konzept zur „Gesamtbereinigung des AMIS-Komplexes“ vor. So sollen die beiden masselosen Konkursverfahren wiederbelebt und zu Ende geführt werden. Zugleich wird ein Topf geschaffen, in den Vergleichszahlungen, Erlöse aus Amtshaftungsansprüchen und anderen Ansprüche fließen. „Nicht alle Aufgaben, aber gewisse Aspekte sind recht gut über das Konkursverfahren abzuwickeln“, meint Peschorn gegenüber dem „WirtschaftsBlatt“. (gp)
Quelle: FONDS professionell |
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Anmeldungsdatum: 18.01.2006 Beiträge: 3709
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Verfasst am: 11.Aug 2008 13:08 Titel: |
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Urteil: Erfolg für AMIS-Geschädigte, Schlappe für die Republik Österreich
Gute Nachrichten für AMIS-Geschädigte: Das Oberlandesgericht Wien hat das von der Wiener Rechtsanwaltskanzlei Deinhofer Petri und Wallner vorigen Jahres in einem Musterprozess erkämpfte Amtshaftungsurteil bestätigt. „Der Berufung der Republik Österreich wurde vom Oberlandesgericht Wien keine Folge gegeben“, heißt es dazu auf der Website der Anwälte d-p-w.at
Der Urteils-Spruch erster Instanz wurde zudem dahingehend präzisiert, dass die Republik für jene Schäden haftet, die durch die Fehlleistungen der Organe der Bundeswertpapieraufsicht bzw. Finanzmarktaufsicht in Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufsichtspflichten gegenüber der AFC und ihren Vorgängerfirmen AMIS und AMV entstehen werden. Nachfolgend die Originalmitteilung der Kanzlei Deinhofer Petri und Wallner:
| Zitat: |
Die erstgerichtlichen Feststellungen waren laut der Rechtsanwaltskanzlei ohnehin nicht angefochten. Auch die rechtliche Beurteilung des Erstgerichtes bestätigt das Berufungsgericht: Wird von den zuständigen Organen ein Verstoß gegen das WAG festgestellt, so ist (also keine „Kann-Bestimmung“, Anm. d. Kanzlei) in einem abgestuften Verfahren zunächst
die Zwangsstrafe anzudrohen, im Wiederholungs- oder Fortsetzungsfall den Geschäftsleitern die Geschäftsführung zu untersagen und die vorher angedrohte Zwangsstrafe nunmehr zu vollziehen und schließlich die Konzession zurückzunehmen.
Da bereits im Mai 1999 schwere WAG-Verstöße festgestellt wurden (die AMV hielt ohne Bankenkonzession Kundengelder und hatte gegen alle im Konzessionsbescheid enthaltenen Auflagen verstoßen), erforderten diese Verstöße jedenfalls Maßnahmen der Behörde. Die Behörde hatte hierbei keinerlei Ermessen und war daher zum Einschreiten nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet. Die gelebte Übung der Behörde, sich bloß mit einer Meldung an das Finanzministerium zu begnügen, sei „nicht vertretbar“ gewesen. Der Behörde half es auch nichts, sich auf die uneingeschränkten Bestätigungsvermerke der Wirtschaftsprüfer zu berufen, war ihr doch unabhängig davon die Gesetzesverletzung aufgrund ihrer eigenen Vor-Ort-Prüfung positiv bekannt.
Behördeverhalten nicht nur rechtswidrig, sondern auch unvertretbar
Die freisprechenden UVS-Erkenntnisse halfen der Republik auch nicht weiter, weil sie Verstöße gegen das Bankwesengesetz zum Inhalt haben, während vorliegend das Wertpapieraufsichtsgesetz verletzt war. Insgesamt war das Behördeverhalten daher nicht nur rechtswidrig, sondern auch unvertretbar.
Gerade ein solches Einschreiten der Behörde hätte aber das Gesetz verlangt, schützt es doch nicht nur das volkswirtschaftliche Interesse an einem funktionsfähigen Kapitalmarkt, sondern auch die Interessen der Anleger, worin das OLG Wien gerade „einen der Hauptzwecke dieser Schutzbestimmungen“ erblickt. Selbst zahlreiche, von der Republik in ihrer Berufungsschrift dagegen vermeintlich ins Treffen geführte Lehrmeinungen und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes vermögen daran nichts zu ändern: Ganz klar spricht das OLG Wien aus, europäisches Recht verbiete es einem Mitgliedsstaat keineswegs, neben dem System einer funktionierenden Anlegerentschädigung auch noch die unmittelbare Haftung des Staates gegenüber den Anlegern vorzusehen, falls die staatlichen Behörden versagt haben.
Die Republik argumentiere auch „an der Sache vorbei“, wenn sie meint, der vorliegende Schaden resultiere aus Straftaten und sei deshalb nicht zu ersetzen. Vielmehr sind „alle möglicherweise künftig eintretenden Schäden“ von ihr zu vertreten, wenn sie durch ein rechtswidriges und schuldhaftes Verhalten ihrer Organe herbeigeführt wurden.
Auch der formale Einwand der Republik, eine Feststellungsklage wäre nicht zulässig gewesen, zog nicht. Hierzu hält das Berufungsgericht zunächst fest, dass der Forderungsausfall der Anlegerin „mit Sicherheit vermieden“ worden wäre, wenn die staatlichen Behörden der AMIS so frühzeitig den Geschäftsbetrieb untersagt hätten, dass die Klägerin in concreto nicht ab 01.11.2003 Zahlungen an die AMIS-Gruppe hätte leisten können. Bereits im Jahre 1999 wäre eine Bescheiderlassung geboten gewesen (maW: hätte die Behörde nur das getan, wozu sie laut Gesetz verpflichtet war, so wäre nicht bis zum bitteren Ende das Märchen von einem soliden, profitablen und unverdächtigen Wertpapierdienstleistungsunternehmen AMIS vor den Anlegern aufrecht geblieben).
Sodann erkennt das Berufungsgericht, dass die Anleger eine Feststellungsklage einbringen mussten, sonst wäre ihr Anspruch verjährt. Die Leistungsklage auf konkreten Geldersatz sei den Anlegern noch immer nicht möglich, und zwar so lange nicht als nicht feststeht, ob und wieviel den Anlegern aus den Insolvenz- und „sonstigen Verfahren“ (gemeint vor allem die luxemburger Liquidation und die Anlegerentschädigung) zukommen wird.
Schließlich sei die Haftung des Bundes keineswegs subsidiär, die Anleger müssten also nicht zuerst versuchen, ihren Schaden irgendwo anders geltend zu machen, sondern sich nur anrechnen lassen, was sie (gegebenenfalls) aus der luxemburger Liquidation, der inländischen Anlegerentschädigung und den inländischen Insolvenzverfahren erhalten werden.
Die ordentliche Revision an den Obersten Gerichtshof wurde zwar nicht zugelassen. Dennoch ist mit der Anrufung des Obersten Gerichtshofes im Rahmen einer „außerordentlichen Revision“ zu rechnen, das Berufungsurteil ist also nicht rechtskräftig.
Diese Entscheidung gereicht dem Rechtsstaat zum Ruhm – immerhin ging es gegen die Republik; andere Staaten sehen so etwas gar nicht erst vor. Sie bringt Klarheit in entscheidenden Punkten, so insbesondere zum unentschuldbaren Fehlverhalten der Behörden, zur Haftung ihres Rechtsträgers, der Republik Österreich, für dieses Fehlverhalten und schließlich zur Richtigkeit unseres eingeschlagenen Weges einer Feststellungsklage, was bedeutet, dass die Höhe der Ersatzleistung erst in einem Folgeprozess geklärt werden müsste und bislang nur über den Grund entschieden ist. Letzte Zweifel am grundsätzlichen Einstehenmüssen der Republik Österreich haben sich nach diesem erfreulichen Urteil aber auf ein kaum mehr wahrnehmbares Minimum reduziert. |
Quelle: FONDS professionell |
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eva-vicky Newbie
Anmeldungsdatum: 08.01.2004 Beiträge: 14
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Verfasst am: 16.Aug 2008 16:51 Titel: jetzt wirds eng für Grasser und Konsorten!!!! |
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Interessant ist die Feststellung des Gerichtes dass die Prüfbehörde sich auf Grund einer mit dem Bundesministerium für Finanzen abgestimmten internen Regelung bis zum Vorliegen gegenteiliger Indizien sich auf die Aussagen des Unternehmens verlassen habe !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
D.h. Es wurde mit dem Finanzminister abgestimmt, dass die Amis Ag und deren Töchter gar nicht geprüft wurden, sondern Loidl und Böhmer alles schönreden konnten und die Behörde dies glauben musste!!!
Die BWA stand damals direkt unter dem Finanzminister Grasser, der Kauf der Firstinex durch AMIS wurde gerade 2 Monate vor dieser Prüfung abgewickelt.
(Für alle Nichtinsider: Die Firstinex ist jene Firma, welche damals die umstrittene Homepage für Grasser erstellt hatte. Sie hängt wiederum mit Y-Line und letztendlich finden sich auch Wege zu Siemens wieder!!)
Interessant ist auch, dass hier Keppert ( Gerichtsgutachter bei Bawag!!!) eine nachgewiesen falsche Firmenbewertung zugrundegelegt hat. Im Bankenausschuss gab Keppert zu, dass er die Firstinex dem Böhmer eingeredet habe!!
Keppert gab als Firmenwert EUR 1 Mio, Euro an, obwohl er wegen seinen Tätigkeiten sowohl bei Firstinex als auch bei dem Schuldner y-line genau wusste, dass uneinbringliche Forderungen in Höhe von EUR 850.000 vorhanden sind. Diese Forderungen hat er kurzfristig als einbringlich bewertet!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!.
Nach dem Kauf war die Firstinex plötzlich nichts mehr wert!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
Nach Kauf der Firstinex durch AMIS - natürlich mit Kundengelder - wurden nochmals mehrer Millionen Euro Kundengelder in die Firma gesteckt, um sie dann heimlich und schuldenfrei verschwinden lassen konnte !!
Es kam aber nur der eigene Konkurs dazwischen und so ist dies der Anfang der Schwierigkeiten für einige prominente Personen in Österreich. Lt. Insiderberichten sollen sogar schon Anzeigen wegen Biuldung einer kriminellen vereinigung gegen einige namhafte und aus der Politik bekannte Personen zur Abgabe bei der STA fertig sein!! |
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