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miguek Newbie
Anmeldungsdatum: 04.03.2003 Beiträge: 9
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Verfasst am: 2.Apr 2003 13:02 Titel: ASPECTA Versicherungs AG |
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Hallo, hat jemand schon mal mit der ASPECTA Erfahrungen gesammelt. Ich habe mit dieser Firma einige Schwierigkeiten. Diese Versicherung wurde mir angeboten um einen Kredit abzusichern (ist eine Kreditratenausfallversicherung mit Unfallschutz). Da aber dieser Kredit nicht zustande kam wollte ich diesen, nach Erhalt der Police, fristgerecht widerrufen (was man ja laut Gesetzgeber mit jedem Vertrag innerhalb 14 Tage machen kann). Jetzt schreiben die mir es besteht kein widerrufsrecht, das ist doch unseriös....oder bin ich da falsch informiert.
Wer kann mir da weiterhelfen?
MfG
Miguel |
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el condor Pathfinder
Anmeldungsdatum: 30.11.2002 Beiträge: 408 Wohnort: deutschland
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Verfasst am: 2.Apr 2003 18:12 Titel: gesetzliche grundlagen |
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http://www.bundderversicherten.de/Gesetze.htm
Wichtig ist, dass du nachweisen kannst, dass du fristgerecht gekündigt hast. außerdem ist es hilfreich, wenn es sich um eine dt. versicherung handelt. ansonsten gilt möglicherweise nicht deutsches recht.
wende dich auf jeden fall an die aufsichtsbehörde
und schildere deinen fall. |
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miguek Newbie
Anmeldungsdatum: 04.03.2003 Beiträge: 9
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Verfasst am: 5.Apr 2003 19:45 Titel: |
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Danke für die schnelle Hilfe. Zu Deinen Fragen: Ich habe per Einschreiben, am gleichem Tag nach erhalt der Police wiederrufen. Es ist eine deutsche Versicherung. Ich werde mich am Montag mit der angegebenen Aufsichtsbehörde in Verbindung setzen, vielen Dank.
MfG
Miguel |
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money-baer Insider
Anmeldungsdatum: 28.02.2002 Beiträge: 779 Wohnort: /Mfr.
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Verfasst am: 7.Apr 2003 19:51 Titel: |
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...vor Inanspruchnahme der Rechtsschutzversicherung und dem Anwalt deiner Wahl, würde ich es nochmal mit der kostengünstigeren ´Variante " des OMBUDSMANNES versuchen,
hier: Wolfgang RÖMER [E-Mail anzeigen]
Viel Erfolg! |
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Moderator GM&P .

Anmeldungsdatum: 21.01.2006 Beiträge: 7645
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Verfasst am: 8.Sep 2008 10:27 Titel: |
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Die Verbraucherzentrale Hamburg hat gegen den Versicherer Aspecta Klage beim Landgericht Köln eingereicht.
Damit soll erreicht werden, dass die "Beitragsfreistellungsklausel" in den sogenannten Rürup-Verträgen nicht mehr verwendet wird.
Diese Klausel besagt, dass die Versicherung erlischt, wenn sie schon im ersten Jahr beitragsfrei gestellt werden muss. Die eingezahlten Beiträge sind in solchen Fällen verloren.
Doch auch in den Folgejahren könne eine Beitragsfreistellung zum Totalverlust führen, warnt die Verbraucherzentrale. Das Risiko, dass Beiträge auf Eis gelegt werden müssen, ist gerade bei jungen Selbständigen hoch - und die sind die Zielgruppe dieser Versicherung.
Die Aspecta ist übrigens nicht der einzige Anbieter, der so vorgeht. Ähnliche Regelungen finden sich in fast allen Basisrentenverträgen. Das Verfahren gegen Aspecta ist also für die gesamte Versicherungsbranche von Bedeutung.
Fazit der Verbraucherschützer: Angesichts der Tatsache, dass gut drei Viertel aller Verträge mit einer Laufzeit von 30 Jahren storniert würden, sollten Verbraucher die Finger von Rürup-Verträgen lassen.
"Auch eventuelle Steuervorteile wiegen das hohe Risiko des Totalverlustes nicht auf", erklärte die Verbraucherzentrale.
Quelle: n-tv |
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