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volare Pathfinder
Anmeldungsdatum: 07.11.2003 Beiträge: 406 Wohnort: Melk/ Niederösterreich
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Verfasst am: 29.März 2004 5:51 Titel: Alterseinkünftegesetz:Steuerprivileg der Lebensversicherung |
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Alterseinkünftegesetz
Steuerprivileg der Lebensversicherung fällt
28. März 2004 Das steuerliche Privileg der Kapitallebensversicherung fällt. Das steht nach den bisherigen Verhandlungen zum Alterseinkünftegesetz fest, wie der stellvertretene SPD-Fraktionsvorsitzende Joachim Poß dieser Zeitung sagte. Eine Kapitallebensversicherung sollte nicht nur wegen der Steuervorteile ein gutes Produkt sein. Wenn über den Gesetzentwurf hinaus steuerliche Privilegien in Betracht kämen, dann müßten klare Kriterien festgelegt werden, daß es sich um Altersvorsorge und nicht um Kapitalanlage handele.
Die Union ist in die Beratungen mit der Koalition mit der Forderung gegangen, Lebensversicherungen, die der Altersvorsorge dienen, wettbewerbsfähig zu halten. Dies ist, nach ihrer Einschätzung, bei einer vollen Besteuerung der über Jahre angesammelten Erträge auf einen Schlag nicht mehr gewährleistet. Diskutiert wird daher momentan eine gestreckte Versteuerung, die Besteuerung zum halben Steuersatz oder nach Tarif die Hälfte der Erträge.
Alte Regelung paßt nicht zum neuen Ansatz
Bisher mindern nicht nur Beiträge für die Lebensversicherung das zu versteuernde Einkommen, sondern es sind auch die Erträge steuerfrei, wenn der Vertrag mindestens über zwölf Jahre läuft. Diese Regelung paßt jedoch nicht zum neuen Ansatz, nach dem Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung stufenweise steuerlich begünstigt werden und dafür die Einkünfte im Alter stärker besteuert werden.
Die alte Steuerfreiheit wird nach dem Gesetzentwurf auf Verträge begrenzt, die vor Beginn des nächsten Jahres abgeschlossen sein werden. Für danach abgeschlossene Verträge wird eine schonendere Versteuerung diskutiert. Andernfalls wäre die Kapitallebensversicherung kaum noch wettbewerbsfähig, da der Staat aufgrund der Steuerprogression auf die über Jahre erwirtschafteten Erträge radikal zugreift, wenn diese auf einen Schlag ausgezahlt werden.
Annäherung zwischen Regierung und Opposition
Nach dem Gesetzentwurf werden sich zwar Vorsorgeaufwendungen künftig steuermindernd auswirken - allerdings nur wenn daraus eine Leibrente erwächst. Union und FDP fordern nun, daß die Erträge auch zu einem Teil (30 oder 50 Prozent) kapitalisierbar sind. Auch sollen die Ansprüche vererbbar sein. Dies ist einer der entscheidenden Punkte in den Gesprächen. Die SPD fürchtet um die Sicherheit der Versorgung im Alter und die Attraktivität der Betriebsrente, wenn sie in diesen Punkten nachgibt. Doch scheint es auch hier eine Annäherung gegeben zu haben.
So zeigten sich beide Lager nach den Gesprächen am Freitag zuversichtlich, daß man die Neuregelung der Rentenbesteuerung einvernehmlich regeln kann. Poß hat eine Fraktionsrunde für diesen Montag zu einer internen Abstimmung eingeladen, um die erreichte Annäherung zu diskutieren. Ziel ist es, bis Dienstag zu einem Ergebnis mit der Union zu kommen. Auch die Führung der Unionsfraktion will bis dahin ihre Strategie geklärt haben.
Am Freitag steht das Alterseinkünftegesetz auf der Tagesordnung des Bundestags. Falls sich jedoch beide Seiten im Ziel einig sind, könnte die Verabschiedung bis Ende April verschoben werden, um Detailformulierungen in Ruhe zu klären, ohne den Zeitplan zu gefährden. Das Gesetz soll bis zur Sommerpause des Bundestags verkündet werden.
"Das widerspricht allen wirtschaftspolitischen Überlegungen"
Mit dem Gesetz sollte zudem ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts korrigiert werden, das dazu geführt hat, daß ein vor der Pensionierung ausgeschiedener Arbeitnehmer eine höhere Altersrente als sein betriebstreuer Kollege erhalten kann. Doch nun gibt es Kräfte in der SPD-Fraktion, die vor einer zu großen Kürzung bei den vorgezogenen Betriebsrenten warnen. Die Union hält bisher dagegen. Der CDU-Abgeordnete Klaus-Peter Flosbach sagte dieser Zeitung: "Das ist doch Irrsinn, daß der, der frühzeitig ausscheidet, mehr Betriebsrente bezieht als jemand, der länger arbeitet." Damit steige der Anreiz zur Frühverrentung. "Das widerspricht allen wirtschaftspolitischen Überlegungen." Nun wolle die SPD in Kauf nehmen, daß bei der vorgezogenen betrieblichen Altersrente das Prinzip durchbrochen werde, daß jeder die gleiche Rente nach geleisteter Arbeitszeit und Einkommen bekomme. "Das kann nicht sein", betonte der CDU-Politiker.
Text: mas., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 29.03.2004, Nr. 75 / Seite 11
Bildmaterial: dpa |
Der Schlussatz ist der beste:
| Zitat: |
Es ist doch Irrsinn, daß der, der früher ausscheidet, mehr Betriebsrente bezieht.
CDU-Abgeordneter Klaus-Peter Flosbach |
Na da kommt ja was auf euch zu in good old Germany
mfg |
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