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Ein Anlagevermittler ist vom Landgericht Düsseldorf wegen mangelhafter Beratungsleistung beim Vermitteln eines geschlossenen Dr. Hanne-Fonds zu Schadenersatz von 27.000 EUR verurteilt worden.
Das Gericht warf dem Berater vor, einem Anleger den Fonds "Dr. Hanne Grundstücksgesellschaft mbH & Co. erste Immobilienfonds KG, Am Krökentor II" empfohlen zu haben, obwohl dieser nicht empfehlenswert gewesen sei. Der wirtschaftliche Erfolg des Fonds sei im Wesentlichen von einer einzigen Gesellschaft - der Magdeburger Hochbau AG - abhängig gewesen. Darüber sei der Anleger nicht deutlich genug informiert worden. Als Anlageberater genüge es nicht, den Anleger auf den Prospekt des Fonds zu verweisen.
Im vorliegenden Fall hatte sich der Anleger, der von der Stuttgarter Kanzlei Wüterich Breucker vertreten wurde, im Jahr 1996 mit 100.000 DM an dem Fonds beteiligt.
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