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Spiritus Rector * Consulter *

Anmeldungsdatum: 12.12.2003 Beiträge: 1236 Wohnort: Hamburg
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Verfasst am: 27.Okt 2006 9:13 Titel: Auch langjährige Bankkunden können derselben Opfer werden! |
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Kürzlich erhielt ich eine Email, in der geschildert wurde, wie schnell man zum Opfer eines Zwistes zwischen Bank und Versicherung werden kann: Die Absender hatten als konservative und stets sicherheitsorientierte Bankkunden bei einer Reihe von Immobilienobjekten ihre Hausbank, die HypoVereinsbank, um eine sichere Finanzierung gebeten. Das ist ja bei einem sechsstelligen Investitionsvolumen auch mehr als verständlich.
Die HypoVereinsbank kam diesem Wunsch nur zu gerne nach und bot die Immobilienfinanzierung über eine Depot-Kapitallebensversicherung mit der zuverlässigen Partnerversicherung Victoria an. Immerhin 500.000 Euro flossen in die Versicherungsdepots.
Plötzlich wurde den Lesern eine Finanzierungslücke von mehr als 300.000 Euro offenbar – und weder Bank noch Versicherung übernehmen die Verantwortung. Mal abgesehen davon, dass die Leser nicht über eventuelle Risiken aufgeklärt wurden, ducken sich Bank und Versicherung hinter Floskeln weg. Die Bankberater erklären, dass sie keine Versicherungsspezialisten seien und die Versicherung wiederum verweist auf das Kleingedruckte. Ergebnis: Keiner will Schuld sein.
Auch ein Treffen blieb ergebnislos. Der Schreiberling bat den Bankberater darum, ihn als langjährigen Kunden ein gutes Angebot zur Überbrückung der Finanzierungslücke zu unterbreiten. Die Bank bot jedoch nur ein viel teureres Darlehen an, das deutlich ungünstiger ausfiel als die direkte Kündigung inklusive Vorfälligkeitsentschädigung.
Parallel drohte die Victoria mit Vertragskündigung. Klagen bringt in diesem Fall nicht viel, denn die volle Beweislast für die schlechte Beratung läge bei den geschädigten Kunden. Zumal schriftliche und von der Bank gegengezeichnete Protokolle über die Beratungsgespräche fehlen. Dies ist eindeutig ein Fall für den Banken- und Versicherungs-Ombudsmann, der hoffentlich einen für alle vertretbaren Vergleich erzielen kann.
Als Lehre bleibt: Wenn Sie sich beraten lassen und sich aufgrund des Gesprächs zu einer Kapitalanlage entscheiden, dann haben Sie zwar ein grundsätzliches Anrecht auf Schadenersatz, wenn man Sie nicht über die Risiken aufgeklärt hat. Aber das müssen Sie erst einmal beweisen. Lassen Sie sich stets schriftlich und am besten von der Bank gegengezeichnet Beratungsprotokolle erstellen.
Und noch eines: Bietet Ihnen die Bank im Zusammenhang mit einer Kapitalanlage gleich noch eine passende Versicherung an, „weil es doch so praktisch ist, wenn man alles aus einer Hand bekommt“: Seien Sie misstrauisch! SR |
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